Outsourcing von Lohnabrechnungen
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| TÜV SÜD Zertifikat nach ISO 9001:2008 |
TÜV SÜD Daten-
schutz-Gutachten |
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ITSG-zertifizierte
Software |
TÜV-zertifiziertes
Rechenzentrum |
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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung ...
Wir sind seit über 10 Jahren Ihr bundesweiter Partner für die laufende Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung und die Entgeltabrechnung. Gegründet mit dem Qualitätsanspruch von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die auf eine über 25-jährige Erfahrung zurückgreifen, zählt das Lohnbüro lohndirekt heute bundesweit zu den führenden Anbietern für sämtliche Dienstleistungen rund um Lohn und Gehalt.
Mehr als 60 Lohnbuchhalter und Personalfachkräfte sorgen monatlich dafür, dass mehr als 2.500 Kunden pünktlich die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung ihrer Mitarbeiter erhalten – stets nach dem aktuellen Gesetzesstand.
Um unsere laufende Lohnabrechnung für unsere Kunden noch sicherer zu gestalten, ist unser Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2008 vom TÜV SÜD zertifiziert.
Das Lohnbüro lohndirekt stellt sich vor...
Erhalten Sie mit diesem Video einen umfassenden Eindruck über unser Lohnbüro. Ihr persönlicher Lohnbuchhalter erstellt Ihre Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung gleichfalls ist er für Rückfragen stets erreichbar.

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung aktuell - das Neueste aus dem Hause lohndirekt!
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26.03.2013 - Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber zur Korrektur der Lohnabrechnung spätestens ab 01.04.2013Rückwirkend zum 01.01.2013 wurden der Grundfreibetrag in § 32a Absatz 1 EStG auf 8.130 Euro und die Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression angehoben. Lauf BMF-Schreiben ist der geänderte Ablaufplan spätestens ab dem 01.04.2013 für die Lohnsteuerberechnung anzuwenden. Bereits abgerechnete Monate sind zu korrigieren.
15.01.2013 - Neue Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen BeschäftigungenDie Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungen wird mit Wirkung vom 1. Januar 2013 durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 (BGBl I S. 2474) geändert. Die maßgebende monatliche Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wird ab 1. Januar 2013 von bisher 400 Euro auf 450 Euro erhöht.
14.01.2013 - Kurzarbeitergeld auf 12 Monate verlängert Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2013 von 6 auf 12 Monate verlängert. Damit soll verhindert werden, dass von längeren Arbeitsausfällen betroffene Arbeitnehmer, entlassen werden. Kurzarbeit nutzende Betriebe wird somit eine verbesserte Planungssicherheit geboten. Diese Verlängerungsmöglichkeit gilt auch für Betriebe, deren 6-monatige Bezugsdauer am 31.12.2012 ausgeschöpft wäre.
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