Aktuelles zur Abrechnung Kurzarbeitergeld (KUG)
Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde beschlossen, weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld vorzunehmen.
Am 20.02.2009 hat der Bundesrat wesentlichen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld zugestimmt.
Die wesentlichen Neuregelungen von Seiten der Bundesagentur für Arbeit sind nachfolgend kurz zusammengefasst:
- Die Agenturen für Arbeit erstatten die Hälfte der Sozialversicherung-Beiträge, die auf Kurzarbeit entfallen (befristet gültig bis Ende 2010).
-
Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit sind auch bei Weiterbildungsmaßnahmen möglich. Arbeitnehmer in Kurzarbeit sollen sich weiter qualifizieren können. Für diese Arbeitnehmer können Beiträge zur Sozialversicherung sogar bis zu 100% übernommen werden (befristet gültig bis Ende 2010).
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit werden auch über 2010 umfangreich gefördert. - Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wird bis Ende 2010 ausgesetzt (befristet gültig bis Ende 2010).
Ab sofort reicht für den Antrag auf Kurzarbeit der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10% aus. Es ist hierbei unerheblich, ob für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld beantragt wird. - Zusätzlich kann uneingeschränkt Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer und befristet Beschäftigte beantragt werden (befristet gültig bis Ende 2010).
- Arbeitszeitkonten müssen vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld nicht mehr ins Minus gebracht werden (befristet gültig bis Ende 2010).
- Die Antragstellung und das Verfahren mit der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld werden vereinfacht.



