Nachfolgend haben wir lediglich einen kleinen Ausschnitt der Beratungs-Leistungen dargestellt, die wir und unsere Partner bundesweit für Sie erbringen können:
- Stellenbewertungen nach BAT, BMT-G, TVöD, TVV, KGSt (Tarifgerechte Einstufung der Angestellten- und Arbeiterstellen nach den gültigen Tarifverträgen, sowie die Bewertung der Dienstposten der Beamten nach dem Modell der KGSt),
- Dienstleistungen bzgl. der Umstellung der Arbeiter- und Angestelltenstellen auf den TVöD (Grundlage für eine adäquate Überleitung der Stellen ist zunächst eine detaillierte und BAT-und BMT-G konforme Stellenbeschreibung und Stellenbewertung. Sollte eine Eingruppierung für verschiedene Stellen nicht vorliegen, wird gemeinsam mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Personalrat eine Beschreibung der Aufgabeninhalte und eine Bewertung nach den Vorgaben des BAT bzw. BMT-G vorgenommen),
- Feststellung der Vergütungsfallgruppe und absolvierten Zeiten im Bewährungs- und oder Zeitaufstieg (besondere Berücksichtigung der Vergütungsgruppen, die einen Bewährungsaufstieg ermöglichen, der je nach bereits absolvierter "Wartezeit" unter Umständen auch für die Umstellung relevant ist),
- Beratung hinsichtlich Besonderheiten bei der Ermittlung "persönliches Entgelt" (Bei der Überleitung des individuellen Entgeltanspruches wird selten der neue Tabellenwert erreicht. Es entstehen für einen Übergangszeitraum "individuelle Zwischenstufen"),
- Beratung hinsichtlich Aufstieg/Wechsel der Entgeltgruppe / Stufensteigerungen im neuen TVöD
- Beratung hinsichtlich des Strukturausgleiches
- Möglichkeiten zur Umsetzung entsprechend der Bestimmungen zur Überleitung der Arbeitsverhältnisse
Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf:
- entweder nutzen Sie unseren Rückruf-Service, der Ihnen erste Fragen für die TVöD-Umstellung beantworten kann, oder:
- senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Fragen. Dann werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir unterstützen Sie zielführend und wirtschaftlich.



