Dass die gesetzliche Rente oftmals nicht zum Leben ausreicht, ist wohl jedem bekannt. Mit einer Reform soll hier Abhilfe geschaffen werden und auch die Betriebsrente für Niedrigverdiener interessant gemacht werden. Welche Änderungen die Betriebsrentenreform beinhaltet, möchten wir im folgenden Text erläutern.
Förderung für Geringverdiener
Mit der Reform ab 2018 plant die Regierung, einen Förderbetrag für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten einzuführen. Dabei sollen Arbeitgeber für die geringverdienenden Mitarbeiter (maximaler Lohn beträgt 2.000 Euro monatlich und für sie zahlt der Arbeitgeber zwischen 240 und 480 Euro jährlich in einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse) eine steuerliche Förderung von 30 % des gezahlten Beitrags erhalten. Verrechnet wird diese Förderung mit der zu entrichtenden Lohnsteuer.
Reine Beitragszusagen möglich
In Zeiten niedriger Zinsen können die Rentenzusagen ein Unternehmen teilweise stark belasten. Durch die Betriebsrentenreform ist es möglich, reine Beitragszusagen zu machen. Allerdings gelten diese Vereinbarungen nur für Unternehmen mit Tarifverträgen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung der Beiträge an externe Versorgungsträger, wie die Direktversicherung oder die Pensionskasse. Dadurch kommen Unternehmen nicht in Bedrängnis, indem sie – für die Auszahlung der garantierten Rente – hohe Rückstellungen bilden müssen.
Höhere Einzahlungen in betriebliche Altersvorsorge
Mit der neuen Rentenreform werden wohl Arbeitnehmer, die selbst in eine Betriebsrente investieren, die Möglichkeit, einen höheren Teil ihres Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, bekommen. Der steuerfreie Höchstbetrag soll stärker an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt werden. Die bisherigen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze als sozialversicherungs- und steuerfreie Einzahlung zuzüglich einem steuerfreien Höchstbetrag von 1.800 Euro werden auf 7 % erhöht. Der zusätzliche Beitrag entfällt.
Kleine Anmerkung: Wäre diese Reform bereits 2016 in Kraft getreten, hätten Sparer statt der 2.976 Euro jährlich plus die 1.800 Euro ganze 5.208 Euro ohne Abgaben in ihre Betriebsrente einzahlen können.
Freibeträge für Geringverdiener
Menschen, deren gesetzliche Rente zum Leben nicht ausreicht, sollen durch Freibeträge in der Grundsicherung zukünftig entlastet werden. Rund 200 Euro aus der betrieblichen Altersvorsorge sollen nicht auf die Sozialleistung angerechnet werden. Außerdem wurde die Doppelverbeitragung der Pflege- und Krankenversicherung bei den Betriebsrenten mit der Riester-Förderung abgeschafft.
Arbeitgeber, die sich an einer Gehaltsumwandlung beteiligen und durch die Beteiligung an einer betrieblichen Altersvorsorge Sozialversicherungsbeträge sparen, müssen ab 2019 (bei bestehenden Verträgen ab 2022) zusätzlich 15 % des Umwandlungsbetrags in die Betriebsrente einzahlen. Nach Angaben des Handelsblatts soll diese Regelung dafür sorgen, dass die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente nicht mehr ganz so stark wie bisher ins Gewicht fallen.
Riester-Förderung ab 2018
Mit der Rentenreform wird der staatliche Förderbetrag für einen Riester-Renten-Vertrag von bislang 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Selbst wer nur 60 Euro jährlich einzahlt, kann von dieser Förderung profitieren. Zudem wird die Nutzung der Riester-Förderung bei der Betriebsrente – wie bereits beschrieben – vereinfacht.