Reisekosten 2018 – Neue Verpflegungs- und Über­nachtungs­pauschalen

Auch für 2018 wird es wieder neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Mitarbeiter, die für ihren Arbeitgeber im Ausland unterwegs sind, geben. Für 2018 wurden für insgesamt 50 Länder die Reisekosten Pauschbeträge angepasst. Die Liste des Bundesfinanzministeriums umfasst 180 Länder mit den ab Januar 2018 gültigen Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen. Teilweise sind die Erhöhungen der Spesensätze für 2018 nicht für das gesamte Land gültig, sondern nur auf einzelne Regionen oder Großstädte bezogen.

 

 

Während sich Geschäftsreisende, die im kommenden Jahr nach Tokio, Dschibuti oder in den Iran reisen dürfen, sich über eine Erhöhung der Spesensätze freuen dürfen, müssen Reisende nach Weißrussland, Dänemark, Venezuela oder Brasilien mit geringeren Pauschalen rechnen. So wurde der Spesensatz für Tokio massiv angehoben, von aktuell (2017) 53 Euro auf 66 Euro ab Januar 2018. Geschäftsreisende können für den An- und Abreisetag zukünftig 44 Euro veranschlagen, während der Satz 2017 bei 36 Euro lag.

Für bestimmte Landesteile Kanadas steigen die Tagessätze. Wer nach Vancouver reisen muss, erhält ab 2018 50 Euro, kann sich also über eine Erhöhung der Pauschale von 2 Euro freuen.

Bei Reisen zum wichtigsten Handelspartner der EU – Frankreich – sinken die Sätze von 51 Euro auf 46 Euro (bei einem Aufenthalt von 24 Stunden) und von 34 Euro auf 31 Euro (ab 8 Stunden). Dagegen wurden die Spesen für Straßburg erhöht – 51 Euro für Ganztagesaufenthalte und 34 Euro für den An- und Abreisetag dürfen zukünftig die Geschäftsreisenden berechnen.

Das Bundesministerium für Finanzen hat die offizielle Tabelle unter folgendem Link zum Download bereitgestellt: http://www.reisekosten.de/wp-content/uploads/2017/11/2017-11-08-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2018.pdf

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