Im Hinblick auf die Rente hat die Bundesregierung wichtige Änderungen beschlossen. Dabei soll die Rentenreform dafür sorgen, dass sich die Renten in West- und Ostdeutschland endlich anpassen, die Erwerbsminderungsrente ansteigt und Arbeitgeber bei der Betriebsrente aus der Ertragshaftung entlassen werden.
Die Erwerbsminderungsrente ab 2018
Ab 2018 sollen all jene höhere Renten erhalten, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr voll oder gar nicht mehr arbeiten können. Dabei wird schrittweise die Zurechnungszeit bei den künftig betroffenen Personen um drei Jahre verlängert.
Die bisherige Berechnung der Erwerbsminderungsrechte erfolgte so, als hätte die betroffene Person bis zu ihrem 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll die schrittweise Anpassung der Zurechnungszeit auf drei Jahre erfolgen, also von 62 auf 65 Jahre verlängert werden.
Die Erwerbsminderungsrente, die derzeit die Betroffenen erhalten, reicht allerdings in den meisten Fällen nicht dazu aus, den Lebensunterhalt damit zu bestreiten.
Die Reform der Betriebsrente
Einen ausführlichen Beitrag zur Betriebsrentenreform 2018 finden Sie hier.
Renten-Angleichung von Ost und West
In der Rentenversicherung soll die „Deutsche Einheit“ endlich vollzogen werden. Aus dem Grund hat das Bundeskabinett beschlossen, dass bis zum Jahr 2025 die Rentenwerte in Ostdeutschland auf das Niveau von Westdeutschland angehoben werden. Dabei sorgt das Gesetz zur Rentenangleichung dafür, dass die Rentenwerte in Ostdeutschland, die Bezugsgrößen in Ostdeutschland und die Beitragsbemessungsgrenzen in Ostdeutschland schrittweise an die Werte in Westdeutschland angepasst werden. Diese Anpassung soll in sieben Schritten erfolgen, 2025 abgeschlossen sein. Start der Anpassung erfolgt 2019. Die Mehrkosten der Anpassung werden durch Beitrags- und Steuermittel finanziert.
Mit der Rentenreform sollen Schwachstellen in der Rentenversicherung behoben werden. Dabei ist die schrittweise Anhebung der Erwerbsminderungsrente notwendig und sinnvoll.