§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch künftige – zwischen dem Kunden und der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen der Lohndirekt GmbH (einfach effizient). Sie gelten im kaufmännischen Verkehr in ihrer jeweils aktuellen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit einem Kunden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Kunden werden nur anerkannt, wenn die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, soweit die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) einen Kundenauftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder die Geschäftsbedingungen ergänzende Abreden bedürfen der Textform.

(2) Alle Angebote der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) sind freibleibend, sofern nicht in einem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die Bestätigung der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) in Textform verbindlich. Dies gilt auch für nachträglich hinsichtlich eines abgeschlossenen Vertrages getroffene Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen (z.B. Optionaler Dienstleistungen). Die Mitarbeiter der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) sind nicht befugt, mit dem Kunden mündlich Vertragsänderungen, -ergänzungen oder Nebenabreden zu vereinbaren. Die Angebote und Auftragsbestätigungen der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird immer gesondert ausgewiesen und berechnet.

(3) Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Basis des jeweiligen „Lohndirekt-Leistungsscheins“ (§ 2 Abs. (1)) in Verbindung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der in dem „Lohndirekt-Leistungsschein“ konkret bezeichneten Lohnabrechnungsleistungen. Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) leistet keine Steuer- und Rechtsberatung.

(2) Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) übernimmt weder ganz noch teilweise Aufgaben der Personalverwaltung für den Kunden. Die Personalverwaltung verbleibt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt die zur Lohnabrechnung übermittelten Daten im Auftrag des Kunden. Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung. Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) erhält ausschließlich Kopien der zu verarbeitenden Daten. Für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Lohnunterlagen ist der Kunde verantwortlich.

(3) Lohndirekt GmbH (einfach effizient) ist berechtigt, sich – vorbehaltlich getroffener abweichender Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung – zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen, bleibt jedoch für die vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden allein verantwortlich. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, stellen Lieferungs- bzw. Ausführungsfristen unverbindliche Richtwerte dar.

(4) Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) erfolgt ausschließlich während der üblichen Geschäftszeiten der Lohndirekt GmbH (einfach effizient).

 

§ 3 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) bei Erbringung der geschuldeten Leistungen im erforderlichen Umfang und wird insbesondere der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) auf eigene Kosten alle für die Durchführung dieses Vertrages notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde wird die Lohnabrechnungsdaten – nach Maßgabe der konkreten Vereinbarungen mit der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) – in schriftlicher oder elektronischer Form verbunden mit der Weisung, die Daten im Kundenauftrag zu verarbeiten, an die Lohndirekt GmbH (einfach effizient)übermitteln. Der Kunde wird insbesondere die zur Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten dienenden Formulare der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) nach bestem Wissen und Gewissen rechtzeitig, richtig und vollständig ausfüllen und an die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) übermitteln. Der Kunde versichert, dass die von ihm mitgeteilten Vortragswerte, auf denen die weitere Lohnabrechnung der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) aufbaut, richtig sind.

(3) Der Kunde wird erstmals bei Vertragsbeginn und anschließend vor jeder gemäß des „Lohndirekt-Leistungsscheins“ erfolgenden Abrechnung die Freigabe der Lohnabrechnungsdaten (LohnCall©) erklären. Erst mit Zugang der Freigabeerklärung beginnt die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) mit der laufenden Abrechnung.

(4) Der Kunde wird bei einer eventuell stattfindenden datenschutzrechtlichen Betriebsprüfung im erforderlichen Umfange mitwirken.

(5) Weitere Mitwirkungspflichten ergeben sich ggf. aus dem „Lohndirekt-Leistungsschein“.

 

§ 4 Ausführung der Leistungen

(1) Nach Abschluss des Vertrages wird die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) mit den vom Kunden übermittelten Daten für den Kunden und in dessen Auftrag eine Firmen- und Mitarbeiter-Stammdatei sowie weitere Dateien einrichten, soweit diese für die Erfüllung der im „Lohndirekt-Leistungsschein“ vereinbarten Abrechnungsleistungen erforderlich sind.

(2) Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) ist verpflichtet, die im „Lohndirekt-Leistungsschein“ vereinbarten Abrechnungsleistungen bis zum dort angegebenen Abrechnungstermin zu erbringen und die Abrechnung an den Kunden abzusenden. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Bewegungsdaten spätestens 5 Arbeitstage vor dem Abrechnungstermin an die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) nach Maßgabe des § 3 zu übermitteln. In den Monaten, in denen die Abrechnungstermine auf einen gesetzlichen Feiertag oder zwischen mehrere gesetzliche Feiertage fallen, sind die Bewegungsdaten mit einer Vorlauffrist von weiteren 5 Arbeitstagen zum Abrechnungstermin, mithin also insgesamt 10 Arbeitstage vorher, mitzuteilen, um die rechtzeitige Absendung der Lohnunterlagen sicherzustellen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Bewegungsdaten verschiebt sich der vereinbarte Abrechnungstermin um den Zeitraum der Verspätung.

(3) Zur Gewährleistung der Hochrechnung der monatlichen Beitragsschuld-Schätzung durch die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) (gesetzliche Verpflichtung zur vorgezogenen Beitragsschuldermittlung sowie Vorauszahlung der SV-Beiträge), ist der Kunde verpflichtet die im Leistungsschein vereinbarten Termine zur Übergabe der monatlichen Änderungsdaten für die vorläufige und endgültige Berechnung der Beitragsschuld zwingend einzuhalten.

(4) Etwaige Vermögensnachteile des Kunden aufgrund vom Kunden nicht eingehaltener Termine hat die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) nicht zu vertreten.

(5) Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes anstelle der geschuldeten Lohnabrechnungen zunächst Abschlagsabrechnungen zu erteilen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor

  • bei erforderlicher Einarbeitung kurzfristiger Gesetzesänderungen,

  • unvorhergesehenen und von der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) nicht zu vertretenden Personalengpässen auf Grund von Krankheit (z. B. Grippe-Epidemie).

Die Durchführung von Abschlagsabrechnungen ist dem Kunden unverzüglich mit Bekanntwerden des wichtigen Grundes in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) ist verpflichtet, die vollständige Abrechnung innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Versendung der Abschlagsabrechnungen zu erstellen und an den Kunden abzusenden.

(6) Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) wird – vorbehaltlich einer jederzeit abweichenden Einzelweisung des Kunden – die für den Kunden im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung bearbeiteten Unterlagen zehn Jahre aufbewahren. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Kopien der vom Kunden übersandten Originale und um Kopien der an den Kunden übersandten Lohnabrechnungsunterlagen. Originalunterlagen des Kunden werden laufend und schnellstmöglich an den Kunden zurückgesandt. Die Aufbewahrungsverpflichtung für die Kopien des Kunden endet ungeachtet der 10-Jahrefrist bei Beendigung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages – gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, gegen gesondertes Entgelt nach Maßgabe der jeweils gültigen “Lohndirekt-Preisliste” Auszüge/Kopien der bei der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) aufbewahrten Kundenunterlagen anzufordern. Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Vertragspartner ggf. im “Lohndirekt-Leistungsschein”.

 

§ 5 Preise, Rechnungen, Zahlungen

(1) Soweit sich aus dem „Lohndirekt-Leistungsschein“ nicht etwas anderes ergibt, werden sämtliche Leistungen der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) nach der jeweils gültigen “Lohndirekt-Preisliste”, „Optionale Dienstleistungen“ oder durch Nachtragsaufträge / ergänzend beauftragter „Individueller Zusatzleistungen“ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet.

(2) Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) stellt ihre Leistungen nach jeder durch den Kunden gemäß § 3 Abs. (3) freigegebenen Abrechnung bzw. Korrektur in Rechnung. Der Rechnungsversand für Kunden ab fünf Mitarbeitern erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail. Die Rechnung ist spätestens eine Woche nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.

(3) Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit eines Rechnungsbetrages nicht, ist die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) berechtigt, die weitere Leistungserbringung für den Kunden bis zum Ausgleich aller offenen Beträge einzustellen. Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) wird den Kunden hierauf vor Einstellung der Leistungen gesondert per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse unter einer Nachfristsetzung von fünf Werktagen hinweisen.

(4) Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) hat das Recht, die in dem „Lohndirekt-Leistungsschein“ vereinbarte Vergütung durch schriftliche oder elektronische Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zu ändern. Eine solche Änderung ist jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss zulässig und darf die Vergütung des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraumes um nicht mehr als 10% übersteigen. Soweit eine Erhöhung der Vergütung um mehr als 5% des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraumes erfolgt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 3 Wochen zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen. Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) weist den Kunden auf diese Kündigungsmöglichkeit und Bedeutung der Frist mit Mitteilung der beabsichtigten Preiserhöhung schriftlich hin. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Mitteilung zu laufen.

(5) Gegenüber Forderungen der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen Zahlungen zurückzuhalten. Es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 6 Gewährleistung

(1) Aufgetretene Mängel und Fehler sind der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form nachvollziehbar mitzuteilen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Im Übrigen gilt die handelsrechtliche Rügeobliegenheit uneingeschränkt. Gelingt der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) die Beseitigung der angezeigten Mängel oder Fehler im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von 2 Wochen ab Eingang der Mängelanzeige und schlägt sie auch innerhalb von 2 Wochen ab Eingang der erneuten Mängelanzeige des Kunden fehl, so stehen dem Kunden die jeweiligen weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ergibt eine Überprüfung, dass kein von der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) zu vertretender Mangel oder Fehler vorgelegen hat, so kann die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) eine Aufwandserstattung nach der jeweils gültigen Lohndirekt GmbH (einfach effizient)-Kostentabelle verlangen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

 

§ 7 Haftung

Lohndirekt GmbH (einfach effizient) haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Lohndirekt GmbH (einfach effizient). Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) eine Garantie übernommen hat, bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Lohndirekt GmbH (einfach effizient) beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) eine Garantie übernommen hat, gelten die jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 8 Höhere Gewalt

Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt), die die Leistungen der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen die Lohndirekt GmbH (einfach effizient), die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens 3 Monaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappungen sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) nicht zu vertreten hat.

 

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) wird die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zur Auftragsbearbeitung und -abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften erheben, verarbeiten und nutzen. Soweit die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, gelten ergänzend ggf. gesonderte Regelungen aus einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

 

§ 10 Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Im Rahmen einer laufenden Vertragsbeziehung werden geänderte allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden wirksam, wenn die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) den Kunden hiervon unter gleichzeitiger Übermittlung der geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis setzt und der Kunde den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der die Änderung bekannt gebenden Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) wird den Kunden mit Übermittlung der Änderungsmittelung auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb der genannten Frist hinweisen.

 

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag tritt zum im „Lohndirekt-Leistungsschein“ angegebenen Termin in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, soweit nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum nächstmöglichen Ablauftermin kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Abweichende Vertragslaufzeiten sind ggf. gesondert im „Lohndirekt-Leistungsschein“ geregelt. Wenn der Kunde keine Abrechnungsfälle mehr einreicht, also ab dem Monat, in dem erstmalig keine Lohnabrechnung mehr an die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) in Auftrag gegeben wird, gilt dies als Kündigungserklärung mit mindestens sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende oder bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit, wenn bis zu deren Ablauf zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch mehr als sechs Monate bestehen.

(2) Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist der Kunde im Falle der Reduzierung oder vollständigen Aufgabe der von ihm eingereichten Abrechnungsfälle verpflichtet, bis zur Wirksamkeit der Kündigung mindestens laufende monatliche Vergütungen in Höhe des durchschnittlichen monatlichen Vergütungsvolumens der letzten sechs Vertragsmonate vor der Kündigung zu zahlen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.

(4) Sofern dieser Vertrag durch Kündigung endet, wird die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) sämtliche für den Kunden gespeicherte Daten (Kopien der Unterlagen des Kunden) – soweit archiviert – nach dem vereinbarten Vertragsende und der Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten löschen. Auf Wunsch des Kunden erstellt die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) vor Löschung der Daten für den Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen „Lohndirekt-Preisliste“ eine die gelöschten Daten berücksichtigende GDPdU-Daten-CD und/oder Archiv-CD und übersendet diese an den Kunden.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Vereinbarungen mit der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit von der Lohndirekt GmbH (einfach effizient) erbrachten Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Flensburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen nicht.

 

Stand: 01.03.2018