Mandanten-Lohnabrechnung an Lohndirekt vergeben

Die laufende Lohnabrechnung bindet in vielen Kanzleien Personal, das für Beratung fehlt – und sie ist selten der profitabelste Teil des Mandats. Lohndirekt übernimmt die Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mandanten – direkt mit dem Mandanten oder im Auftrag Ihrer Kanzlei. Die steuerliche Beratung bleibt bei Ihnen.

45.000Abrechnungen
pro Monat
60+Lohnbuchhalterinnen
und Lohnbuchhalter
1feste Ansprechperson
mit Vertretung im Team
25 JahreErfahrung mit
externer Lohnabrechnung

 4,88 / 5,00 aus 460 Kundenbewertungen auf AUSGEZEICHNET.org (Stand Oktober 2026)

Wie die externe Lohnabrechnung im Alltag funktioniert, zeigt unsere Seite Lohnabrechnung auslagern – auch für Mandanten mit Tarifen aus dem öffentlichen Dienst.

Drei Wege der Zusammenarbeit

Wie die Zusammenarbeit aussieht, entscheiden Sie. Die meisten Kanzleien wählen Weg 1: Lohndirekt arbeitet direkt mit Ihrem Mandanten, Ihre Kanzlei erhält die Buchungsdaten für die Finanzbuchhaltung.

Weg 1Der übliche WegDirekt mit dem MandantenIhr Mandant beauftragt Lohndirekt selbst. Vertrag, Beratung zur Lohnabrechnung, Kommunikation und Rechnung laufen direkt zwischen Mandant und Lohndirekt. Ihre Kanzlei erhält jeden Monat die Fibu-Übergabedatei.

Vertrag und RechnungMandant und Lohndirekt
Ansprechpartner zur Lohnabrechnungpersönlicher Lohnbuchhalter
Digitales Abrechnungspaket geht anden Mandanten
Ihre Kanzlei erhältFibu-Übergabedatei
Mandant
Vertrag, Änderungsdaten, Rückfragen
Lohndirekt
Fibu-Übergabedatei
Ihre Kanzlei
Weg 2Im HintergrundLohndirekt arbeitet als Unterauftragnehmer Ihrer Kanzlei. Ihre Mandanten sprechen weiter nur mit Ihnen.

Mandant
Änderungsdaten, Rückfragen
Ihre Kanzlei
monatliche Datenübergabe
Lohndirekt
Ansprechpartner des MandantenIhre Kanzlei
Digitales Abrechnungspaket geht anIhre Kanzlei
Lohndirekt rechnet ab mitIhrer Kanzlei
Weg 3Über Ihre KanzleiLohndirekt stimmt die laufende Abrechnung direkt mit Ihrem Mandanten ab, beauftragt und abgerechnet wird über Ihre Kanzlei.

Ihre Kanzlei
Auftrag und Rechnung
Mandant
Änderungsdaten, Rückfragen
Lohndirekt
Ansprechpartner zur Lohnabrechnungpersönlicher Lohnbuchhalter
Digitales Abrechnungspaket geht anden Mandanten
Mandant erhält die Rechnung vonIhrer Kanzlei

Welcher Weg zu Ihrer Kanzlei passt, klären wir im Erstgespräch – auch gemischt je nach Mandant.

Selbst abrechnen oder auslagern?

Lohnabrechnung ist in vielen Kanzleien ein Engpass: Sie braucht spezialisiertes Personal, eine gepflegte Lohnsoftware und feste Termine – jeden Monat, auch in der Urlaubszeit und wenn jemand krank ist. Gleichzeitig ist sie für Mandanten mit wenigen Beschäftigten oft kaum kostendeckend. Der Vergleich zeigt, was sich ändert, wenn Sie auslagern:

Thema In der Kanzlei abrechnen An Lohndirekt auslagern
Personal Eigene Lohnbuchhalter, Einarbeitung und Fortbildung Über 60 Lohnbuchhalterinnen und Lohnbuchhalter, feste Ansprechperson mit Vertretung
Software Lizenz, Updates und Pflege der Lohnsoftware Abrechnung mit P&I LOGA bei Lohndirekt – keine eigene Lohnsoftware nötig
Urlaub und Krankheit Abrechnungstermine hängen an einzelnen Personen Vertretung im Team, Termine werden gehalten
Gesetzesänderungen Jede Änderung selbst verfolgen und umsetzen Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht setzen wir in der laufenden Abrechnung um
Meldungen und Nachweise ELStAM, DEÜV, Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldung selbst Erstellung und Übermittlung durch Lohndirekt
Ihre Rolle Abrechnen und beraten Beraten – die laufende Lohnabrechnung übernimmt Lohndirekt

Das übernehmen wir für Ihre Mandanten

Jeden Monat

  • Umsetzung der Änderungsdaten (LohnCall) mit Plausibilitätskontrolle
  • Ein- und Austritte inklusive Meldungen
  • ELStAM-Abruf und Lohnsteuer-Anmeldung
  • Beitragsnachweise und SV-Meldungen an die Krankenkassen
  • Buchungsliste für SKR 03/04, auf Wunsch mit Kostenstellen
  • Digitales Abrechnungspaket und Zahlungsdatei per E-Mail
Ohne Aufpreis inklusive

  • Kommunikation mit Krankenkassen und Finanzämtern
  • Arbeits-, Entgelt- und Verdienstbescheinigungen
  • Erstattungsanträge Lohnfortzahlung (U1/U2)
  • Urlaubs- und Fehlzeitenverwaltung
  • Lohnsteuerbescheinigungen zum Jahresende
  • BG-Auswertung
  • Schätzung der Beitragsschuld
Auf Anforderung gegen Aufpreis

  • Meldung zur Schwerbehindertenabgabe
  • Erhebungen des Statistischen Landesamts
  • Prüfdateien für Betriebsprüfungen (euBP, DLS/GDPdU)
  • Elektronischer Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft
  • Altersteilzeit und Kurzarbeitergeld inkl. KUG-Antrag
  • individuelle Lohnarten, Kontenrahmen und Auswertungen

Alle Lohnunterlagen erhalten Sie ausschließlich digital.

Ihre Finanzbuchhaltung bekommt passende Daten

Die Buchungsdaten erhalten Sie im Standard für SKR 03 oder SKR 04 und in dem Format, das Ihre Kanzleisoftware erwartet; weitere Formate richten wir bei Bedarf individuell ein. Ihre Kontenrahmen, Kontierungen, Kostenstellen und Kostenträger übernehmen wir. Abgerechnet wird mit P&I LOGA.

Alle Einzelheiten stehen in der Produktbeschreibung Lohndirekt.TAX (Stand 10/2026). Nicht im Leistungsumfang: Baulohn (SOKA-BAU), Metalltarif, Finanzbuchhaltung, Steuer- und Rechtsberatung.

Berufsrechtlich sauber auslagern

Beim direkten Weg schließt Ihr Mandant den Vertrag selbst mit Lohndirekt. Binden Sie Lohndirekt dagegen als Dienstleister Ihrer Kanzlei ein (Weg 2 und 3), gilt § 62a StBerG: Seit 2017 dürfen Steuerberater Dienstleister ausdrücklich einbinden – auch für Aufgaben, bei denen der Dienstleister Mandantendaten sieht. Damit das berufsrechtlich sauber ist, gehören drei Dinge dazu:

1Verschwiegenheit in TextformLohndirekt verpflichtet sich vertraglich zur Verschwiegenheit – einschließlich der Belehrung über die strafrechtlichen Folgen nach § 203 StGB.
2Einwilligung des MandantenWeil die Lohnabrechnung einem bestimmten Mandat dient, braucht es die Einwilligung des Mandanten. Wir stimmen das bei der Einrichtung mit Ihnen ab.
3DatenschutzVereinbarung zur Auftragsverarbeitung, verschlüsselter Datenaustausch, TÜV-Datenschutzgutachten und Qualitätsmanagement nach ISO 9001.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die berufsrechtliche Prüfung in Ihrer Kanzlei.

Die Abrechnungen waren stets schnell und fehlerfrei erledigt worden. Die Kontaktaufnahme erfolgt leicht per E-Mail, in seltenen Fällen auch mal telefonisch. Wir können Lohndirekt nur weiter empfehlen.“

Kanzlei Herzog, Hanau – rechnet die eigenen Löhne seit 2009 mit Lohndirekt ab

So starten Sie mit Lohndirekt

1ErstgesprächWir klären Zahl und Art Ihrer Lohnmandate und welcher Weg zu Ihrer Kanzlei passt.
2VereinbarungenVertrag mit dem Mandanten – oder bei Weg 2 und 3 Verschwiegenheit, Auftragsverarbeitung und Einwilligungen – vor der ersten Datenübergabe.
3EinrichtungWir übernehmen Stammdaten und Vortragswerte, richten den verschlüsselten Datenaustausch und Ihr Exportformat ein.
4Laufende AbrechnungJeden Monat Änderungen schicken, fertige Abrechnungen und Buchungsdaten erhalten.

Wechsel auch im laufenden Jahr

Sie müssen nicht bis zum Jahreswechsel warten. Bei der Erstanlage übernehmen wir die Vortragswerte aus der bisherigen Abrechnung, damit Lohnsteuer, Sozialversicherung und Jahresmeldungen durchgängig stimmen. Für den Datenaustausch erhalten Sie vorbereitete Formulare für Firmen- und Mitarbeiterstammdaten sowie für die monatlichen Änderungen (LohnCall). Den Starttermin stimmen wir gemeinsam ab – Mandat für Mandat oder für Ihren ganzen Lohnbestand.

Häufige Fragen von Steuerberatern


Dürfen Steuerberater die Lohnabrechnung an einen Dienstleister auslagern?

Ja. § 62a StBerG erlaubt es, Dienstleister einzubinden. Voraussetzung sind eine Verschwiegenheitsvereinbarung in Textform und – weil die Lohnabrechnung einem bestimmten Mandat dient – die Einwilligung des Mandanten. Beides regeln wir mit Ihnen vor dem Start.


Darf Lohndirekt als Nicht-Steuerberater die Lohnabrechnung erstellen?

Ja. Grundlage ist § 6 Nr. 4 StBerG: Die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen dürfen auch entsprechend qualifizierte Dienstleister übernehmen. Steuerliche Beratung und Gestaltung bleiben bei Ihnen.


Erfahren meine Mandanten, dass Lohndirekt die Abrechnung erstellt?

Das hängt vom gewählten Weg ab. Beim üblichen direkten Weg beauftragt Ihr Mandant Lohndirekt selbst. Arbeiten wir im Hintergrund für Ihre Kanzlei, stimmen wir uns ausschließlich mit Ihnen ab – über die Verarbeitung durch einen Dienstleister ist der Mandant aber informiert, weil seine Einwilligung nötig ist.


Wie kommen die Buchungsdaten in unsere Kanzleisoftware?

Ihre Kanzlei erhält jeden Monat die Fibu-Übergabedatei für den Mandanten – im Standard für SKR 03 oder SKR 04, auf Wunsch in einem individuell eingerichteten Format. Kontenrahmen, Kontierungen, Kostenstellen und Kostenträger übernehmen wir.


Welche Tarife und Sonderfälle rechnen Sie ab?

Tarifverträge wie TVöD, TVV und AVR, außerdem Pfändungen, Mini- und Midijobs und betriebliche Altersversorgung. Altersteilzeit und Kurzarbeitergeld – einschließlich KUG-Antrag – übernehmen wir auf Anforderung. Baulohn (SOKA-BAU) und den Metalltarif rechnen wir nicht ab.


Welche Software nutzen Sie?

Wir rechnen mit P&I LOGA ab. Für Sie und Ihre Mandanten ist keine eigene Lohnsoftware nötig.


Was kostet die Lohnabrechnung über Lohndirekt?

Sie zahlen pro Abrechnung; der Preis richtet sich nach Zahl und Art Ihrer Lohnmandate und den gewünschten Zusatzleistungen. Ihr Angebot erstellen wir nach dem Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich.


Wie erhalten Kanzlei und Mandanten die Lohnunterlagen?

Ausschließlich digital – wir drucken nicht. Das monatliche Lohnpaket mit Lohnjournal, Beitragsnachweisen, Buchungsbelegen und Zahlungsdatei erhalten Sie bzw. Ihr Mandant digital. Die Beschäftigten rufen ihre Verdienstabrechnungen über das Mitarbeiterportal ab.


Können wir mitten im Jahr wechseln?

Ja. Wir übernehmen die Vortragswerte aus der bisherigen Abrechnung, damit die Jahreswerte stimmen. Den Starttermin stimmen wir mit Ihnen ab.


Lohnt sich das schon bei wenigen Lohnmandanten?

Das hängt von Umfang und Struktur Ihrer Kanzlei ab. Im Erstgespräch rechnen wir es gemeinsam durch – auch für einzelne, besonders aufwendige Mandate.