Sehr geehrte Kunden,

auch wir haben jetzt einen rasanten Anstieg von Anfragen unserer Kunden zur Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) zu verzeichnen. Die allerwichtigsten Informationen erhalten Sie hier:

Anzeige Arbeitsausfall zur KUG Beantragung:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

Die KUG-Anzeige muss jedes Unternehmen / jeder Kunde selbst bei der Arbeitsagentur stellen. Wir können hier nicht vollumfänglich unterstützend tätig sein, da wir viele Fragen nicht beurteilen und somit nicht beantworten können und weiterhin auch diesbzgl. nicht beratend tätig sein dürfen. Die Anzeige können Sie ggf. online übermitteln oder aber ausgedruckt zur Arbeitsagentur per Post senden bzw. in den Briefkasten der ARGE einwerfen.

Unter diesem Link der Arbeitsagentur finden Sie alle wichtigen Informationen zum KUG:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Informationen rund um das Thema KUG bietet zudem eine von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Hotline (0800 45555 20).

KUG-Abrechnung

Sollten Sie KUG angezeigt haben und somit KUG abrechnen müssen, teilen Sie uns bitte schriftlich / per E-Mail mit, dass Sie die Anzeige bei der Arbeitsagentur eingereicht haben sowie den Gewährungszeitraum. Sobald Ihnen die KUG-Stammnummer sowie der Bewilligungsbescheid vorliegen, müssen Sie uns bitte beides zwingend übermitteln.

Zur Abrechnung benötigen wir bitte von Ihnen:

  • Wöchentliche Arbeitszeit (vereinbarte Arbeitszeit pro Tag mit den jeweiligen Stunden) der Mitarbeiter, die in KUG sind (ist für uns wichtig zum Abgleich der hinterlegten Daten)
  • Anzahl der Ausfallstunden pro Mitarbeiter, die in Kurzarbeit sind (Anzahl der Stunden)

Folgende Bestandteile zum Kurzarbeitergeld sind im Rahmen der Optionalen Leistungen für unsere Kunden enthalten:

  • Berechnung des Unterschiedsbetrages (Ausfallentgelts) aus der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt (SOLL-Entgelt) und dem pauschalierten Nettolohn (IST-Entgelt)
  • Erstellung der Abrechnung für die Mitarbeiter in Kurzarbeit aufgrund der amtlichen Tabellen
  • Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auf das Ausfall-Entgelt (eine vollständige bzw. teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die Mitarbeiter, die KUG beziehen, wurde im Gesetz festgeschrieben.)
  • Erstellung des monatlichen KUG-Antrages für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitsagentur
  • Erstellung der monatlichen KUG-Abrechnungsliste als Anlage zum Leistungsantrag

Hinweis: Da die KUG-Abrechnung mit einem erhöhten Mehraufwand einhergeht, bitten wir Sie um Nachsicht bei der zeitlichen Erstellung Ihrer KUG-Abrechnung. Wir sind bemüht und engagiert, alle unsere Kunden so gut es in dieser Situation geht, zu betreuen und natürlich die Abrechnungen zu erstellen.

Wir drücken Ihnen in dieser für uns alle belastenden Situation die Daumen und hoffen, das wir alle gemeinsam und ohne zu große Schäden durch diese Zeit kommen.

Ihr Lohndirekt-Team