Auftrag zur Erstellung und Übermittlung von Anfragen zu anrechenbaren Vorerkrankungen an die Krankenkassen
Wir möchten Sie im Folgenden über eine wichtige Änderung bzgl. der Anfrage von Vorerkrankungszeiträumen bei den Krankenkassen informieren.
Hintergrund: Grundsätzlich haben Ihre Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern sie unverschuldet arbeitsunfähig sind. Dieser gesetzliche Anspruch beginnt ab dem 29. Kalendertag der Beschäftigung und gilt für 6 Wochen (42 Kalendertage). Wird ein Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, kann der Arbeitgeber die Vorerkrankungszeiträume auf die aktuelle Erkrankung anrechnen und damit die 42 Tage Entgeltfortzahlung entsprechend kürzen, wenn die letzte Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Zudem dürfen zwischen der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit und der aktuellen Arbeitsunfähigkeit keine 12 Monate liegen.
Eine Auskunft darüber, ob es sich allerdings um dieselbe Erkrankung handelt, kann nur die Krankenkasse geben. Entsprechend ist eine Anfrage zur anrechenbaren Vorerkrankung zu stellen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, diese zu prüfen und zu beantworten. Bei privat krankenversicherten Angestellten kann grundsätzlich von einer Anrechenbarkeit ausgegangen werden, sofern der Arbeitnehmer nichts anderes nachweist. Eine Anfrage bei der privaten Krankenkasse ist nicht möglich.
Seit einiger Zeit dürfen allerdings Anfragen zu anrechenbaren Vorerkrankungen an die Krankenkasse nur noch elektronisch erfolgen. Telefonische oder schriftliche Anfragen werden von den Krankenkassen abgewiesen.
Die elektronischen Anfragen können dabei entweder durch Sie selbst über eine Ausfüllhilfe, wie zum Beispiel SV-Net oder über Lohndirekt erfolgen.
Sollten Sie diese Anfragen selbst erledigen, teilen Sie uns bitte zwingend mit, sofern eine Anrechenbarkeit vorliegt, damit wir die Entgeltfortzahlung entsprechend rechtzeitig beenden und diesen Tatbestand in der Lohnabrechnung korrekt berücksichtigen können.
Sollten Sie wünschen, dass Lohndirekt die elektronischen Anfragen zu anrechenbaren Vorerkrankungen für Sie zukünftig übernimmt, benötigen wir die vollständigen Arbeitsunfähigkeitszeiträume der letzten 12 Monate der betreffenden Arbeitnehmer.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für diese Dienstleistung ab sofort je Anfragenerstellung, inkl. elektronischen Versand, sowie Abruf und Verarbeitung der Rückmeldung EUR 10,00 zzgl. ges. MwSt. berechnen.
Einige Krankenkassen versenden trotz elektronischer Anfrage die Rückmeldungen noch postalisch. Bitte lassen Sie uns davon zwingend eine Kopie zwecks Berücksichtigung in der Lohnabrechnung zukommen.
Nachfolgend finden Sie das entsprechendes Auftragsformular an Lohndirekt.
Bitte einfach ausfüllen und absenden und schon ist der Auftrag erledigt!