Die Überlassung von Dienstwagen führt zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil Neben der Fahrtenbuchmethode, in welcher die tatsächlichen Kosten durch die Gesamtkilometer geteilt werden müssen und mit den Kilometern der privaten Fahrten und der Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte multipliziert werden muss, kann auch mit einer pauschalen Methode gerechnet werden. Dabei werden für die privaten Fahrten mit monatlich 1% des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung herangezogen. Für die Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte werden 0,03% des auf volle hundert Euro abgerundeten Bruttolistenpreis herangezogen. Alternativ können hier auch 0,002% für jeden Tag mit einer Fahrt Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte herangezogen werden.
Dieser Rechner gibt Ihnen die zu versteuernden Werte für die Gehaltsabrechnung vor.

Berechnung Dienstwagen



Der viertel Bruttolistenpreis ist bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 100.000,00 € zu nutzen (bei erstmaliger Überlassung NACH dem 30.06.2025).

Der halbe Bruttolistenpreis ist bei reinen Elektrofahrzeugen über 100.000,00 € zu nutzen, sowie Hybridfahrzeuge, sofern diese ein rein elektronische Reichweite von 80 km haben oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 gramm / km.

Für alle anderen Fahrzeuge gilt der ungekürzte Bruttolistenpreis.

Wichtiger Hinweis: Für die Umsatzsteuer ist immer der ungekürzte Bruttolistenpreis heranzuziehen.

Gerundet:
0,00 €

1 % von Listenpreis gerundet:
0,00 €


Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte



pro Kilometer:
0,00 €

Fahrtkosten gesamt:
0,00 €


Pauschalversteuerung (wenn gewünscht)


Wenn keine Pauschalversteuerung gewünscht, dann 0 Tage hinterlegen.

Pauschalversteuerung:
0,00 €

Gesamt:
0,00 €


Lohnabrechnung

1% Listenpreis gerundet:
0,00 €

Fahrtkosten gesamt:
0,00 €

davon pauschalversteuert:
0,00 €

Gesamtabzug GWV:
0,00 €