So berechnen Sie den Mutterschutz-Zeitraum:

Beginn des Mutterschutzzeitraumes: Der Beginn des Mutterschutzzeitraumes beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Sollte der tatsächliche Geburtstermin vor dem errechneten Beginn der Mutterschutz liegen, dann verschiebt sich der Beginn des Mutterschutzzeitraumes auf den tatsächlichen Geburtstermin. Wenn aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht, kann die Arbeitnehmerin den Beginn des Mutterschutzzeitraumes nach hinten verschieben.

Ende des Mutterschutzzeitraumes: Der Mutterschutzzeitraum endet grundsätzlich acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Liegt der tatsächliche Geburtstermin vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, dann werden die acht Wochen auf den voraussichtlichen Entbindungstermin errechnet.
Bei einer Mehrlingsgeburt, einer Entbindung von Frühchen oder bei einer Behinderung des Kindes auf 12 Wochen.

  • 1. Zeitraum
  • 2. Entgelte
  • 3. Ergebnis
Schritt 1: Mutterschutz-Zeitraum

Bitte zunächst den Mutterschutz-Zeitraum angeben. Auf dieser Basis werden die Monate für die Entgeltberechnung ermittelt.

Schritt 2: Personendaten & Entgelte

Bitte die Netto-Entgelte der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist eintragen. Standardmäßig ist ein Arbeitgeber angelegt, weitere können bei Bedarf hinzugefügt werden.

Monat (Ende) Netto (€)
Schritt 3: Ergebnis & Export

1 Bei familien- und privatversicherten Frauen wird kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse ausgezahlt. Die Arbeitnehmerin muss, um den Zuschuss des Arbeitsgebers zu erlangen, beim Bundesversicherungsamt in Berlin einen Antrag auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes (bis max. 210 €) stellen.

2 Bei Änderungen (nicht nur vorübergehend) des Gehalts werden die drei Monate fiktiv berechnet. Im Vordergrund des Gesetzes steht der Ausfallgedanke, d.h. was hätte die Arbeitnehmerin verdient, wenn sie nicht im Mutterschaftsbezug wäre. Einmalzahlung, Arbeitsausfälle (unbez. Urlaub) und Kurzarbeit bleiben außer Betracht.