1. Wie funktioniert das Outsourcing der Lohnabrechnung bei uns?

Wir übernehmen die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen. Der Prozess beginnt mit der sicheren Übermittlung Ihrer Personaldaten an unser System. Danach kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung, inklusive der Berechnung von Steuern und Sozialabgaben, dem Versand der Lohnabrechnungen an Ihre Mitarbeiter und der rechtzeitigen Überweisung an die zuständigen Stellen. So sparen Sie Zeit und reduzieren Fehlerquellen in der Abrechnung. Mit unserem transparenten und benutzerfreundlichen System haben Sie jederzeit Zugriff auf alle relevanten Daten.


2. Welche Vorteile bietet die digitale Personalakte für mein Unternehmen?

Die digitale Personalakte vereinfacht die Verwaltung Ihrer Mitarbeiterdaten erheblich. Anstatt papierbasierte Akten zu pflegen, können Sie sämtliche Dokumente wie Arbeitsverträge, Krankmeldungen oder Zertifikate sicher und digital verwalten. Dies spart Platz, erleichtert den Zugriff auf die Daten und sorgt für mehr Übersichtlichkeit. Zudem ist die digitale Personalakte vollständig DSGVO-konformm sowie GoBD-konform und gewährleistet, dass nur autorisierte Personen auf sensible Informationen zugreifen können.


3. Ist die Lohnabrechnungs-Software DSGVO-konform und sicher?

Ja, unsere Software erfüllt die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Schutz Ihrer Mitarbeiterdaten hat bei uns höchste Priorität. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und in sicheren Rechenzentren gespeichert. Zusätzlich führen wir regelmäßige Sicherheitsupdates und Audits durch, um sicherzustellen, dass Ihre Daten stets optimal geschützt sind. Sie können sich darauf verlassen, dass sowohl Ihre Lohnabrechnungen als auch die digitale Personalakte sicher und datenschutzkonform verwaltet werden.


4. Wie unterstützt die Software bei der Zeiterfassung und was sind die Vorteile?

Unsere Software zur Zeiterfassung bietet eine benutzerfreundliche und präzise Möglichkeit, Arbeitszeiten zu erfassen. Sie können die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter in Echtzeit verfolgen, Pausenzeiten dokumentieren und Überstunden automatisch berechnen lassen. Die erfassten Zeiten können direkt in die Lohnabrechnung übertragen werden, was den Abrechnungsprozess vereinfacht und für mehr Genauigkeit sorgt. Zudem wird die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Arbeitszeitdokumentation, problemlos gewährleistet.


5. Wie werden Änderungen in der Lohnabrechnung (z.B. Gehaltserhöhungen) schnell umgesetzt?

Änderungen wie Gehaltserhöhungen, neue Mitarbeiter oder veränderte Steuerklassen lassen sich in unserer Software unkompliziert und schnell umsetzen. Durch die benutzerfreundliche Oberfläche können Sie Änderungen direkt eingeben, und unser System verarbeitet diese sofort für die nächste Lohnabrechnung. Sie haben außerdem die Möglichkeit, zukünftige Änderungen bereits im Vorfeld zu planen, sodass keine Verzögerungen im Abrechnungsprozess entstehen.


6. Welche Branchen profitieren am meisten von unseren Dienstleistungen?

Unsere Dienstleistungen sind branchenübergreifend einsetzbar und bieten vor allem Unternehmen mit vielen Mitarbeitern oder komplexen Lohnstrukturen große Vorteile. Besonders profitieren Unternehmen aus den Bereichen Baugewerbe, Gesundheitswesen, Logistik, IT und Dienstleistungen von unserem Outsourcing-Modell, da diese häufig mit umfangreichen und variablen Lohnabrechnungen konfrontiert sind. Unsere Lösungen sind flexibel anpassbar und skalierbar, sodass sie sich optimal für Unternehmen jeder Größe eignen.


7. Wie funktioniert der Support und welche Schulungen bieten wir an?

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Kunden sich gut betreut fühlen. Unser Support-Team steht Ihnen bei technischen Fragen oder Problemen jederzeit zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um sicherzustellen, dass sie unsere Software problemlos nutzen können. Egal ob es um die Lohnabrechnung, die digitale Personalakte oder die Zeiterfassung geht – wir sorgen dafür, dass Ihr Team alle Funktionen optimal einsetzen kann.


8. Wie schnell können wir mit der Umstellung auf externe Lohnabrechnung starten?

Die Umstellung auf unsere Lohnabrechnungs-Dienstleistungen ist unkompliziert und schnell möglich. Nachdem wir Ihre Anforderungen besprochen haben, erstellen wir einen individuellen Implementierungsplan. In der Regel können Sie innerhalb weniger Wochen von unserer Lösung profitieren. Unser Team unterstützt Sie während des gesamten Prozesses, von der Datenmigration bis zur Einarbeitung, sodass Sie möglichst schnell entlastet werden und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.


9. Bieten Sie Ihre Dienstleistungen für Lohnabrechnungen in ganz Deutschland an?

Ja, unsere Dienstleistungen sind bundesweit verfügbar. Unabhängig davon, in welcher Region Ihr Unternehmen ansässig ist, können Sie unsere umfassende Lohnabrechnungs- und Outsourcing-Dienstleistung nutzen. Dank unserer digitalen Prozesse und sicheren Kommunikationswege können wir die Lohnabrechnung für Unternehmen jeder Größe und aus jeder Branche deutschlandweit effizient und zuverlässig übernehmen.


10. Habe ich eine persönliche Ansprechpartner für meine Lohnabrechnung?

Ja, bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der/die Ihre Lohnabrechnung kennt und Sie persönlich betreut. Unsere erfahrenen Lohnbuchhalter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten, Änderungen vorzunehmen oder Unterstützung bei besonderen Anliegen zu bieten. So stellen wir sicher, dass Sie immer eine vertraute Person an Ihrer Seite haben, die Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen bestens versteht.


11. Kann ich Lohndirekt auch bei nur einer Mitarbeiter nutzen?

Leider nein, eine Angebotsanfrage ist erst ab 10 Mitarbeitenden möglich. Wir bieten flexible Lösungen, die sich an die Größe Ihres Unternehmens anpassen, unabhängig davon, ob Sie ein kleines Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden oder einen großen Betrieb führen. Unsere Lohnabrechnung passt sich Ihren individuellen Bedürfnissen an und sorgt dafür, dass auch bei kleineren Unternehmen der Abrechnungsprozess reibungslos und professionell abläuft.


12. Wie läuft der Wechsel zu Lohndirekt ab?

Der Wechsel zu Lohndirekt ist unkompliziert und gut strukturiert. Zunächst führen wir ein ausführliches Gespräch, um Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zu verstehen. Anschließend kümmern wir uns um die Übertragung aller relevanten Daten und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Unser Team sorgt dafür, dass der Wechsel reibungslos verläuft und Ihre Lohnabrechnung nahtlos übernommen wird, ohne dass es zu Verzögerungen kommt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie während der gesamten Umstellungsphase eng begleiten.


13. Ist ein Wechsel zu Lohndirekt während des Jahres möglich?

Ja, ein unterjähriger Wechsel zu Lohndirekt ist problemlos möglich. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Daten zu übertragen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Jahr Sie wechseln möchten. Unsere erfahrenen Spezialisten stellen sicher, dass alle bisherigen Abrechnungen korrekt übernommen werden, und sorgen für eine lückenlose Fortführung Ihrer Lohnabrechnung. Der Übergang erfolgt effizient und ohne Unterbrechung des laufenden Abrechnungsprozesses.


14. Welche Informationen braucht Lohndirekt, um mein Personal abzurechnen?

Ja, ein unterjähriger Wechsel zu Lohndirekt ist problemlos möglich. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Daten zu übertragen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Jahr Sie wechseln möchten. Unsere erfahrenen Spezialisten stellen sicher, dass alle bisherigen Abrechnungen korrekt übernommen werden, und sorgen für eine lückenlose Fortführung Ihrer Lohnabrechnung. Der Übergang erfolgt effizient und ohne Unterbrechung des laufenden Abrechnungsprozesses.


15. Unterstützen Sie mich bei einer bevorstehenden Sozialversicherungsprüfung?

Ja, wir unterstützen Sie umfassend, wenn eine Sozialversicherungsprüfung ansteht. Unser Team hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und sorgt dafür, dass Sie optimal auf die Prüfung vorbereitet sind. Darüber hinaus stehen wir Ihnen während des Prüfungsprozesses beratend zur Seite und klären aufkommende Fragen mit den Prüfer, um sicherzustellen, dass alles reibungslos abläuft.


16. Kann Lohndirekt auch meine Finanzbuchhaltung übernehmen?

Ja, wir bieten zusätzlich zu unseren Lohnabrechnungs-Dienstleistungen auch die Übernahme Ihrer Finanzbuchhaltung an. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, alle buchhalterischen Aufgaben aus einer Hand erledigen zu lassen, was Ihnen Zeit und Aufwand spart. Unsere umfassenden Buchhaltungsdienste decken alle wichtigen Bereiche ab, darunter die Kontenpflege, das Mahnwesen und die Erstellung von Jahresabschlüssen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein maßgeschneidertes Angebot.


17. Kann ich meine Haushaltshilfe (Minijob) über Lohndirekt abrechnen?

Ja, wir bieten auch die Möglichkeit, Minijobs wie z.B. eine Haushaltshilfe über uns abzurechnen. Unser Service stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben für Minijobs erfüllt werden und die Abrechnung korrekt und pünktlich erfolgt. So müssen Sie sich keine Sorgen um die korrekte Meldung oder die Abführung von Beiträgen machen – wir kümmern uns um alles.


18. Kann Lohndirekt die Bemessungsgrundlage zur Umsatzsteuerberechnung für Elektrofahrzeugen korrekt ausgeben?

Grundsätzlich ist bei einer Überlassung eines Fahrzeuges oder Fahrrades an Arbeitnehmer Lohn- und Umsatzsteuer zu berechnen. Dabei ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohn- und Umsatzsteuer grundsätzlich gleich. Allerdings kann es bei der Überlassung eines E-Autos, eines Hybrid-Fahrzeuges oder eines Fahrrades zu Differenzen zwischen den beiden Steuerarten kommen.
Für die Umsatzsteuer gibt es keine Ausnahmen bei diesen Fahrzeugklassen. Hier ist grundsätzlich der ungekürzte Bruttolistenpreis für die Berechnung heranzuziehen. In der Lohnsteuer wird der Bruttolistenpreis geviertelt, wenn es sich um ein reines Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von maximal 70.000,00 € handelt. Dieses gilt auch für Fahrräder. Halbiert wird der Bruttolistenpreis, wenn es sich um ein reines Elektrofahrzeug mit einem bruttolistenpreis von über 80.000,00 € handelt. Zudem fallen hier Hybridfahrzeuge mit einer rein elektronischen Reichweite von 80 km, oder einem maximalen CO2-Ausstoß von 50 Gramm je Kilometer. Sollten beide Werte nicht erreicht werden, ist der volle Bruttolistenpreis zu berechnen.
In der Lohnbuchhaltung kann es entsprechend dazu kommen, dass die Berechnung mit dem geviertelten, bzw. halbierten Bruttolistenpreis erfolgt. Diese abgerechneten Werte landen entsprechend in der Buchhaltung und für die Umsatzsteuer muss entsprechend der Differenzbetrag noch berücksichtigt werden.
Aktuell stellt Lohndirekt seine Abrechnungssoftware um. Sollten Ihre Abrechnung bereits auf der neuen Software laufen, dann können wir diese Differenzbuchungen für Sie mitliefern. Dazu benötigen wir allerdings einmalig die Information, welche der bisherigen Fahrzeuge eine der oben genannten Ausnahmeregeln nutzen. Daraufhin werden wir die entsprechende Differenzwerte zwischen Lohn- und Umsatzsteuer entsprechend mitliefern, damit die Umsatzsteuer auf den ungekürzten Bruttolistenpreis berechnet wird.