Die Abgeltung von Urlaub ist laut § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz nur bei Austritt des Arbeitnehmer zulässig. Die Berechnung ist gesetzlich nicht festgelegt. Es kann jedoch einzel- oder tarifvertragliche Vorgaben geben.

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Die Lohndirekt GmbH übernimmt keine Haftung für die Beurteilung. In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zur jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers.