Ihre Daten jederzeit und überall abrufbar

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ist es laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes für alle Unternehmen Pflicht, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden ausnahmslos aufzuzeichnen.

Das heißt, Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden in einem elektronischen Arbeitszeiterfassungssystem zu dokumentieren – das Führen der Stunden in einer Excelliste oder handschriftlichen Liste wird aller Voraussicht nach langfristig nicht mehr ausreichen.

Das Gesetz und die Fakten

Arbeitgeber benötigen ein System, mit dem die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch und rechtssicher erfasst wird – dies ist der höchstrichterliche Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Die Pflicht, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden zu dokumentieren, gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Sprechen Sie uns an, wir lösen das Thema Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen – schnell und rechtssicher. Profitieren Sie von unserer integrierten Lösung. Die Zeiterfassung und die Lohnabrechnung aus einer Hand – die kostenintensive Einrichtung einer umfangreichen Schnittstelle zur monatlichen Übernahme der Zeiterfassungsdaten in die Lohnabrechnung ist dadurch nicht mehr notwendig.

Wir unterstützen Sie gerne, um Ihr Unternehmen kurzfristig auf diese Gesetzesänderung vorzubereiten. Nutzen Sie die Zeiterfassung von Lohndirekt und profitieren Sie von einer rechtssicheren und zukunftsorientierten Zeiterfassung. Mit unserer webbasierten Anwendung wird die Erfassung von Zeitdaten für Sie und Ihre Mitarbeiter zum Kinderspiel.

 

Hierzu haben wir ein Paket für Sie vorbereitet, welches dabei ausschließlich die folgenden Punkte enthält:

  • Grundlegend funktionelle Zeitwirtschaft zur Sicherstellung der Erfassung von Arbeitszeiten in der Weboberfläche oder per App auf dem Smartphone

  • Zweistufiges Berechtigungsmodell bestehend aus einer Rolle „Personalsachbearbeiter“ und einer Rolle „Mitarbeiter“

  • Echtzeit-Buchung über Online Terminal oder Smarphone App mit Kommen/Gehen (KO, GE), Pause (PA, PE), Mobiles Arbeiten (K1, G1)

  • Nachtragen/Ändern von Zeiten durch Mitarbeiter ohne Genehmigung

  • Erstellung eines monatlichen Zeitprotokolls für Mitarbeiter

  • Einsicht in den aktuellen Stand des Arbeitszeitkontos

Außerdem können Ihre Arbeitnehmenden jederzeit das tägliche Saldo sowie die kumulierten Stunden ansehen. Weiterhin steht ein Export der erfassten Arbeitszeiten in einem PDF-Dokument zur Verfügung.

 

Sollte die Zeiterfassung einmal vergessen worden sein, kann ihre Belegschaft diese jederzeit über einen genehmigungsfreien Workflow nacherfassen. Neuen Mitarbeiter/innen können Sie den Zugang ganz einfach und schnell per E-Mail zukommen lassen. Wenn ein Arbeitnehmender einmal sein Passwort vergessen hat, kann das Passwort über die „Passwort vergessen“-Funktion zurückgesetzt werden.

 

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