Kündigung – was passiert mit dem Urlaubsgeld?

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Ein Arbeitnehmer verlässt aufgrund einer Kündigung das Unternehmen – unabhängig davon, wer von beiden Parteien die Kündigung ausgesprochen hat. Im Falle, dass der Arbeitgeber Urlaubsgeld gezahlt hat, stellt sich die Frage, ob er das Urlaubsgeld – als zusätzlich zum Gehalt gewährte Sonderzahlung – zurückfordern kann. Ist das Urlaubsgeld bereits gezahlt, kann der Arbeitgeber dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern.

 
Sonne genießen am Strand
 

Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?

Der Anspruch auf Urlaubsgeld basiert in der Regel auf einer vertraglichen Vereinbarung, entweder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. In besonderen Fällen kann die Regelung auch innerhalb einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung resultieren. Arbeitnehmer haben laut Gesetz keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, das heißt, ob der Arbeitgeber die Rückzahlung des Urlaubsgeldes einfordern kann, hängt einzig und allein von der Vereinbarung – nach der das Urlaubsgeld gezahlt wurde – ab.

Oftmals beinhalten Verträge kollektiv- oder individualrechtliche Rückforderungsklauseln, wobei sich die Frage ihrer Wirksamkeit stellt – vor allem dann, wenn sie sich auf den Anspruch auf Urlaubsgeld beziehen, wenn das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr vorzeitig durch eine Kündigung beendet wird.

Handelt es sich um zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld, ist die Rückzahlungsklausel zulässig. Wird das Urlaubsgeld allerdings nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) als zahlende Fortzahlung der Arbeitnehmervergütung für die Zeit des Urlaubs gewährt, ist die Rückzahlungsklausel nicht zulässig. Außerdem muss man unterscheiden, ob es sich bei dem Urlaubsgeld um

  • eine freiwillige Entscheidung und Leistung des Arbeitgebers oder

  • um einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf das Urlaubsgeld

handelt.

Hat der Arbeitnehmer irrtümlicherweise zu viel Urlaub gemacht, stellt sich hier auch die Frage der Rückzahlung bei Kündigung.

 

Ist das Urlaubsgeld abhängig oder unabhängig vom Urlaub?

Manche Unternehmen zahlen das Urlaubsgeld zu einem bestimmten Stichtag, andere zahlen das Urlaubsgeld zusammen mit dem Urlaubsentgelt für die in Anspruch genommenen Urlaubstage aus. Diese Tatsache kann mitunter das Indiz dafür sein, dass es sich bei dem Urlaubsgeld um eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers – unabhängig vom Urlaub – handelt, oder um ein Urlaubsgeld, das in Abhängigkeit zu den genommenen Urlaubstagen ausgezahlt wird. Für einen möglichen Anspruch auf die Rückzahlung des Urlaubsgeldes bei einer Kündigung ist diese Unterscheidung relevant.

 

Rechtmäßig genommener Urlaub – keine Rückzahlung

Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf das Urlaubsgeld und die Anspruchsvoraussetzungen wurden erfüllt, scheidet die Rückzahlung aus.

Aus dem Gesichtspunkt „ungerechtfertigter Bereicherung“ bei Urlaubsgewährung besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des tariflich gezahlten Urlaubsgelds, wenn der Arbeitnehmer bereits in der ersten Jahreshälfte die 6-monatige Wartezeit für seinen Urlaubsanspruch erfüllt hat und dieser Anspruch durch die danach erfolgte Kündigung auf einen Teil des Urlaubs reduziert wurde.

 

Achtung: BAG-Rechtsprechung beachten!

Handelt es sich bei dem gezahlten Urlaubsgeld um eine freiwillige Leistung durch den Arbeitgeber, sind für die Zulässigkeit einer Rückzahlungsvereinbarung die Grundsätze relevant, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) für die Rückzahlung von Gratifikationen festgesetzt hat. Nach diesen Grundsätzen kann der Arbeitgeber nach einer Kündigung das Urlaubsgeld anteilig zurückfordern, wenn es sich bei der Zahlung des Urlaubsgeldes um eine einmalige Sonderzahlung gehandelt hat, die zudem zu einem bestimmten Stichtag gezahlt wurde und als eine freiwillige Gratifikation für die Betriebstreue des Mitarbeiters anzusehen ist.

Weitere Beiträge

Stufenlaufzeitanpassung am Oktober 2024

TVöD – Neue Stufenlaufzeiten: Was Beschäftigte Wissen Müssen

Ab dem 1. Oktober 2024 treten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) neue Regelungen zu den Stufenlaufzeiten in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) und bringen einige wichtige Neuerungen mit sich.... weiterlesen

27. September 2024


Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages

Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und deren Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung

Die Bundesregierung hat beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu erhöhen. Diese Maßnahme soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen und hat direkte Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer. In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe der Erhöhung und deren praktische Umsetzung in der Gehaltsabrechnung.... weiterlesen

24. September 2024


Ein Team von Menschen besprechen die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Die geplante Jahresarbeits­entgeltgrenze 2025

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist ein wichtiger Faktor für Arbeitnehmer in Deutschland, da sie bestimmt, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben muss oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Für das Jahr 2025 sind einige Änderungen geplant, die erhebliche Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer haben könnten.... weiterlesen

23. September 2024


Feiertage von Mitarbeitern in Home Office in anderen Bundesländern.

Feiertage von Mitarbeitern im Homeoffice in anderen Bundesländern

Das Arbeiten im Homeoffice hat in den letzten Jahren stark zugenommen und stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor neue Herausforderungen – insbesondere, wenn es um gesetzliche Feiertage geht. Ein relevanter Aspekt in diesem Kontext ist die Frage, wie mit Feiertagen von Mitarbeitern umzugehen ist, die im Homeoffice in einem anderen Bundesland als dem des Unternehmenssitzes arbeiten. Da Deutschland föderal organisiert ist und jedes Bundesland seine eigenen Feiertagsregelungen hat, gibt es hier Unterschiede, die es zu beachten gilt.... weiterlesen

20. September 2024


Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Starke Steigungen erwartet

Beitragsbemessungs­grenzen 2025: Deutliche Erhöhung erwartet

In einem Entwurf des Bundesarbeitsministerium sind die Vorschläge für die Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 veröffentlicht worden. Dabei fallen die Änderung hoch aus.... weiterlesen

17. September 2024


Krankenkassenbeiträge 2024

Krankenkassenbeiträge steigen erneut: So können Sie bis zu 400 Euro pro Jahr sparen

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wird im Jahr 2024 teurer. Mehr als die Hälfte der Krankenkassen haben bereits ihre Beiträge erhöht oder angekündigt, weitere Erhöhungen folgen im August. Für Versicherte bedeutet dies Mehrkosten von bis zu 13,35 Euro pro Monat.... weiterlesen

22. Juli 2024


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr