Provisionsabrechnungen mit der Lohnabrechnung

Im Vertrieb und im Außendienst ist die Vergütung auf Provisionsbasis üblich. Doch auch in anderen Berufszweigen werden Provisionen gezahlt, die mit der Lohnabrechnung abgerechnet werden.

 

Die lohnsteuerliche Behandlung von Provisionen

Provisionen werden als Arbeitslohn angesehen, wenn die Leistungen, die ihnen zugrunde liegen, im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeführt werden. Werden die Provisionen von einem Dritten bezahlt, ist der Arbeitgeber trotzdem verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer einzubehalten.

Dabei erfolgt die Besteuerung der Provisionszahlung als laufender Arbeitslohn.

Wird die Provision allerdings nur einmalig, ohne einen Bezug auf bestimmte Lohnzahlungszeiträume, gewährt, muss sie als sonstiger Bezug versteuert werden.

 

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Provisionen

Provisionen werden in der Sozialversicherung als laufendes Arbeitsentgelt gesehen, auch wenn sie nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen, ausbezahlt werden. Für die Beitragsberechnung sind die Provisionen dem Lohnabrechnungszeitraum zuzuordnen, für welchen sie ausgezahlt werden. Für Provisionen, die regelmäßig erst im nächsten oder auch erst im übernächsten Monat abgerechnet werden, können sie zu dem Monat hinzugerechnet werden, für den die Beitragsabrechnung erfolgt.

Beispiel:

Die Provision des Mitarbeiters wird regelmäßig erst im übernächsten Monat abgerechnet. Demnach wird die Provision, die der Arbeitnehmer im Mai erarbeitet hat, mit der Lohnabrechnung im Juli gezahlt. Das heißt, die Beitragsabrechnung erfolgt zusammen mit dem Arbeitsentgelt im Juli.

Manche Unternehmen zahlen allerdings nicht wie üblich, die Provisionen im nächsten oder übernächsten Monat, sondern vierteljährlich oder auch halbjährlich. In diesen Fällen müssen die Lohnauszahlungszeiträume, auf die sich die Provisionszahlungen beziehen, wieder aufgerollt werden.

Es besteht allerdings die Möglichkeit – und da gibt es auch keine Bedenken – die Provisionen gleichmäßig auf die entsprechenden Monate aufzuteilen.

 

Auszahlung von Provisionen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus und die Provision wird erst nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt, kann diese dem letzten Lohnabrechnungszeitraum zugeordnet werden – Voraussetzung: die Provisionszahlungen erfolgten monatlich. Waren die Zeitabstände für die die Zahlungen der Provisionen erfolgten allerdings größer, muss die abzurechnende Provision den letzten Lohnabrechnungszeiträumen zugeordnet werden.

Diese Regelung gilt auch für Stornoreserven.

 

Provisionen – Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

Die Zahlung von Provisionen ist für den Arbeitnehmer dahingehend lukrativ, dass er die Höhe seines Einkommens selbst steuern kann und einen gewissen Einfluss darauf hat. Der Leistungsanreiz, möglichst hohe Provisionen zu erzielen, ist natürlich sehr groß. Die Folge dessen kann jedoch ein enormer Leistungsdruck sein – ein Leistungsdruck, den sich der Arbeitnehmer selbst macht – und mit dem nicht jeder umgehen kann. Hinzu kommt, dass man nicht unbedingt weiß, mit welchem Geld im nächsten Monat zu rechnen ist. Zudem ist man im gewissen Sinne von den Kunden abhängig, auch die wirtschaftliche Lage im Generellen spielt bei den Provisionen eine gewisse Rolle. Burnout und Co sind aufgrund des Leistungsdrucks und der Ungewissheit als Folge nicht selten.

 

Provisionen – Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber zählen die Provisionen zu den variablen Kosten – im Gegensatz dazu: das Arbeitsentgelt, hierbei handelt es sich um fixe Kosten für den Arbeitgeber. Die variablen Kosten, also die Provisionen, fallen nur dann an, wenn der Arbeitnehmer ein Geschäft generiert hat, aus dem er eine Provision erhält.

Provisionszahlungen haben zudem oftmals eine natürliche Auslese als Folge. Mitarbeiter, die kaum oder nur wenig Umsatz machen, werden in der Regel über kurz oder lang kündigen, da sie für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen. Dem Unternehmen bleiben somit nur die Mitarbeiter, die Umsatz generieren und als gute Verkäufer anzusehen sind.

Doch auch für den Arbeitgeber birgt das Provisionsmodell einige Nachteile.

Da jeder Mitarbeiter, der auf Provisionsbasis bezahlt wird, hohe Umsätze erzielen möchte, kann er zwangsläufig zum Einzelkämpfer werden. Teilweise kann der Servicegedanke des Mitarbeiters zu kurz kommen, da er aus Neugeschäften Umsatz generieren möchte. Durch das unterschiedliche Einkommen der einzelnen Mitarbeiter wächst das Konkurrenzdenken. Während der eine Mitarbeiter, der hohe Umsätze erzielt, mit der „dicken Karre“ durch die Gegend fährt, krebst der andere Mitarbeiter vor sich hin.

In wie weit Provisionszahlungen in Ihrem Unternehmen Sinn machen und ob sie von Vorteil sind, müssen Sie entsprechend abwägen.

 

 

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