Die Begriffe Lohn und Gehalt werden im Alltag hĂ€ufig durcheinandergeworfen. Beide bezeichnen grundsĂ€tzlich das Entgelt fĂŒr geleistete Arbeit â also die Bezahlung, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhĂ€lt. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede zwischen Lohn, Gehalt und dem ĂŒbergeordneten Begriff Entgelt. Diese Unterschiede zu kennen ist sowohl fĂŒr Unternehmen (etwa bei der Lohnbuchhaltung) als auch fĂŒr Arbeitnehmer wichtig, etwa wenn es um Abrechnungen, Urlaubs- oder Krankengeld geht. Im Folgenden erklĂ€ren wir in klarer Sprache die Definitionen, Einsatzbereiche und Abrechnungsbesonderheiten von Lohn, Gehalt und Entgelt. Zudem zeigen wir, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten sind und warum die Wahl eines kompetenten Outsourcing-Dienstleisters fĂŒr Lohnabrechnung Vertrauen und Sicherheit bietet.
Definition und Abgrenzung von Lohn, Gehalt und Entgelt
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Lohn: Mit Lohn ist meist ein stunden- oder leistungsabhĂ€ngiges Arbeitsentgelt gemeint. Die Höhe des Lohns berechnet sich auf Basis der tatsĂ€chlich geleisteten Arbeitsstunden oder produzierten StĂŒckzahlen im Monat. Typisch ist daher, dass der monatliche Bruttolohn schwankt â je nach Umfang der geleisteten Arbeit. Der Lohn wird in der Regel nachtrĂ€glich, also am Monatsende, ausgezahlt, da erst dann feststeht, wie viele Stunden oder Leistungen im Monat erbracht wurden. LohnempfĂ€nger sind hĂ€ufig gewerbliche Mitarbeiter oder Arbeiter in Industrie und Handwerk, deren VergĂŒtung an die erbrachte Leistung gekoppelt ist.
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Gehalt: Ein Gehalt ist demgegenĂŒber ein festes monatliches Einkommen. Die VergĂŒtung bleibt von Monat zu Monat konstant und ist unabhĂ€ngig von der tatsĂ€chlichen Stundenanzahl oder den Arbeitstagen im Monat. Ob ein Kalendermonat 20 oder 23 Arbeitstage hat, spielt fĂŒr die Gehaltshöhe keine Rolle. GehĂ€lter werden oft zu einem festen Termin (z.B. monatlich zum Monatsende) gezahlt und schon im Voraus vertraglich festgelegt. Typischerweise erhalten Angestellte in BĂŒro- oder Verwaltungsjobs ein Gehalt, da hier weniger die einzelne Stunde, sondern die ErfĂŒllung einer kontinuierlichen Arbeitsleistung im Vordergrund steht.
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Entgelt: Entgelt ist ein Oberbegriff und umfasst jede Form der VergĂŒtung, die ein Arbeitgeber fĂŒr geleistete Arbeit zahlt. Der Begriff Entgelt schlieĂt also Lohn, Gehalt sowie weitere VergĂŒtungsbestandteile ein. Dazu zĂ€hlen zum Beispiel Zulagen (etwa Schichtzulagen), PrĂ€mien, SachbezĂŒge (wie Firmenwagen, Verpflegung) oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Entgelt ist der Begriff, der in Gesetzen und ArbeitsvertrĂ€gen oft verwendet wird, wenn allgemein von Bezahlung die Rede ist. Wichtig: Entgelt bezieht sich immer auf die Gegenleistung fĂŒr abhĂ€ngige Arbeit (Angestellte/Arbeiter), nicht auf Honorare fĂŒr SelbststĂ€ndige oder Ehrenamtliche.
Kurz gesagt: Gehalt ist gleichbleibend und unabhÀngig von den geleisteten Stunden, Lohn variiert je nach erbrachter Leistung oder Stunden, und Entgelt umfasst beide sowie alle weiteren Zahlungen aus dem ArbeitsverhÀltnis.
Typische Einsatzbereiche â wer bekommt Lohn, wer Gehalt?
Ob ein Mitarbeiter Lohn oder Gehalt erhĂ€lt, hĂ€ngt hĂ€ufig von der Branche und der Art der TĂ€tigkeit ab. Traditionell wurde in Deutschland auch zwischen Arbeitern (LohnempfĂ€nger) und Angestellten (GehaltsempfĂ€nger) unterschieden. Heute sind die ĂbergĂ€nge flieĂender, doch einige typische Einsatzbereiche lassen sich nennen:
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LohnempfĂ€nger: Branchen, in denen stundenabhĂ€ngig bezahlt wird, setzen oft auf Löhne. Klassische Beispiele sind das Baugewerbe, die Industrieproduktion, das Handwerk (z.âŻB. auf dem Bau oder in der Fertigung) und Bereiche wie die Pflege. Hier spielen die tatsĂ€chlich geleisteten Stunden oder StĂŒckzahlen eine groĂe Rolle fĂŒr die VergĂŒtung. Auch AushilfstĂ€tigkeiten oder Jobs mit stark schwankender Auftragslage werden oft per Lohn bezahlt â das gibt Unternehmen FlexibilitĂ€t, je nach Arbeitsanfall zu vergĂŒten, und Arbeitnehmern die Möglichkeit, durch Mehrarbeit mehr zu verdienen.
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GehaltsempfĂ€nger: In den meisten BĂŒrojobs und kaufmĂ€nnischen Berufen ist das feste Gehalt ĂŒblich. Beispielsweise in Verwaltung, Vertrieb, IT, im öffentlichen Dienst oder anderen AngestelltenverhĂ€ltnissen erhalten Mitarbeiter ein regelmĂ€Ăiges Monatsgehalt. Hier steht die Gesamtleistung bzw. die Rolle des Mitarbeiters im Vordergrund, weniger die exakt geleisteten Einzelstunden. Das Gehalt bietet beiden Seiten Planungssicherheit: Arbeitgeber können mit konstanten Personalkosten rechnen, Arbeitnehmer mit einem verlĂ€sslichen Einkommen. Auch FĂŒhrungspositionen und akademische Berufe werden nahezu immer mit Gehalt vergĂŒtet.
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Entgelt (allgemein): Der Begriff Entgelt findet in jedem ArbeitsverhĂ€ltnis Anwendung â unabhĂ€ngig davon, ob Lohn oder Gehalt gezahlt wird. Zum Beispiel spricht man von Entgeltabrechnung (dem Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung) und vom Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall regelt. In TarifvertrĂ€gen wird hĂ€ufig der Begriff Entgelttabelle genutzt, welche Löhne/GehĂ€lter fĂŒr verschiedene Gruppen festlegt. Tariflohn nennt man einen Lohn, der durch Tarifvertrag fĂŒr eine Branche oder Region vereinbart ist. Kurz: Entgelt ist ĂŒberall dort der Oberbegriff, wo es um die Bezahlung von Arbeitnehmern geht.
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung (Schwankungen vs. feste Werte)
Die gewĂ€hlte VergĂŒtungsart wirkt sich unmittelbar auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung (Entgeltabrechnung) aus. Ein kompetentes LohnabrechnungsbĂŒro kennt die jeweiligen Besonderheiten:
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Monatliche Schwankungen beim Lohn: Da Löhne auf Ist-Leistung basieren, kann das Bruttoentgelt jeden Monat unterschiedlich ausfallen. In der Lohnabrechnung mĂŒssen daher jeden Monat die geleisteten Stunden (oder produzierten StĂŒcke) und eventuelle ZuschlĂ€ge erfasst werden. Eine genaue Stundendokumentation ist hier entscheidend und gesetzlich auch im Rahmen des Mindestlohngesetzes gefordert. FĂŒr die Lohnbuchhaltung bedeutet dies etwas mehr Aufwand: Die Stundennachweise (ob via Stundenzettel oder digitale Zeiterfassung) flieĂen in jede Abrechnung ein und bestimmen das Monatsbrutto. Dadurch können Ăberstunden, Nacht- oder SonntagszuschlĂ€ge etc. die Abrechnung beeinflussen. Ein professioneller Payroll-Dienstleister stellt sicher, dass all diese variablen Daten korrekt in die Abrechnung einflieĂen. Vorteil der Lohnabrechnung ist die FlexibilitĂ€t: Unternehmen zahlen nur die tatsĂ€chlich geleistete Arbeit, und Arbeitnehmer können durch zusĂ€tzliche Arbeit ihr Entgelt erhöhen. Nachteilig sind mögliche Schwankungen im Nettoverdienst, was fĂŒr Arbeitnehmer eine vorausschauende Finanzplanung etwas erschwert.
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Feste Werte beim Gehalt: Bei GehĂ€ltern ist die Lohnabrechnung pro Monat relativ konstant. Das vertraglich vereinbarte Monatsgehalt wird in jeder Abrechnung mit dem gleichen Betrag angesetzt, sodass Brutto- und Nettogehalt jeden Monat (von Ausnahmen abgesehen) gleich bleiben. Das vereinfacht die Abrechnung, da die Personalabteilung oder das LohnbĂŒro nicht monatlich variable Stunden erfassen muss. Allerdings gibt es auch bei GehaltsempfĂ€ngern manchmal variable Bestandteile: Zum Beispiel PrĂ€mien, Boni oder Schichtzulagen können das feste Grundgehalt ergĂ€nzen und somit doch zu unterschiedlichen AuszahlungsbetrĂ€gen fĂŒhren. So erhalten z.B. manche PflegekrĂ€fte ein fixes Grundgehalt plus Schichtzulagen â letzteres kann den monatlichen Verdienst variieren lassen. Insgesamt ist die Gehaltsabrechnung aber berechenbarer. FĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet Gehalt Planungssicherheit â das Einkommen ist unabhĂ€ngig von der MonatslĂ€nge oder schwankender Auftragslage. Ăberstunden sind bei Gehalt oft pauschal mit abgegolten oder mĂŒssen separat vereinbart werden, was in der Abrechnung entsprechend berĂŒcksichtigt wird (z.B. durch Zeitkonten oder ĂberstundenzuschlĂ€ge laut Vertrag).
In der Lohnabrechnung selbst gibt es keine grundsĂ€tzlichen Unterschiede im Verfahren, ob Lohn oder Gehalt abgerechnet wird â beide erfolgen ĂŒber Lohnsteuerabzug und Sozialabgabenberechnung. Der Unterschied liegt hauptsĂ€chlich in den Eingabedaten: Beim Lohn variieren diese monatlich (Stunden, ZuschlĂ€ge), beim Gehalt bleiben sie gleichbleibend. Ein erfahrenes LohnabrechnungsbĂŒro ist mit beiden Szenarien vertraut und kann sowohl regelmĂ€Ăige GehĂ€lter als auch wechselnde LohnbetrĂ€ge effizient und korrekt abrechnen.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
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Lohnsteuer & Einkommensteuer: FĂŒr das Finanzamt gibt es keinen Unterschied, ob jemand Lohn oder Gehalt bezieht â beides zĂ€hlt als Arbeitsentgelt und wird nach den Lohnsteuertabellen besteuert. Die Lohnsteuer (die lediglich der Quellensteuerabzug der Einkommensteuer fĂŒr Arbeitnehmer ist) wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgefĂŒhrt. Lohn und Gehalt unterliegen also gleichen steuerlichen Regeln, wie z.B. Steuerklassen, FreibetrĂ€ge und Progression. Eine kleine Besonderheit: Schichtzulagen (ZuschlĂ€ge fĂŒr Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit) sind steuerfrei im gesetzlich zulĂ€ssigen Rahmen â dies betrifft praktisch vor allem LohnempfĂ€nger in Schichtbetrieben. Solche ZuschlĂ€ge mĂŒssen auf der Lohnabrechnung zwar ausgewiesen, aber nicht versteuert werden, solange sie bestimmte Grenzen einhalten. Ein kompetenter Abrechnungsdienst kennt diese Regeln und berĂŒcksichtigt steuerfreie Bestandteile korrekt.
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Sozialabgaben: Hinsichtlich der SozialversicherungsbeitrĂ€ge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) gibt es ebenfalls keinen grundsĂ€tzlichen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt â beide sind in einer versicherungspflichtigen BeschĂ€ftigung beitragspflichtig. BeitrĂ€ge werden immer vom Bruttoentgelt berechnet, egal ob es sich aus Lohn oder Gehalt zusammensetzt. Allerdings fĂŒhren schwankende Löhne zu variierenden BeitrĂ€gen pro Monat: Verdient ein Arbeitnehmer in einem Monat mehr, zahlt er fĂŒr diesen Monat mehr BeitrĂ€ge (bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze), bei geringerem Verdienst fallen entsprechend weniger BeitrĂ€ge an. Bei einem festen Gehalt bleiben die monatlichen BeitrĂ€ge gleich, was die Abgabenplanung vereinfacht. Wichtig zu wissen: LohnempfĂ€nger mĂŒssen weder Steuern noch Sozialabgaben selbst abfĂŒhren â der Arbeitgeber erledigt das im Rahmen der Entgeltabrechnung genauso wie bei GehaltsempfĂ€ngern. In beiden FĂ€llen werden also Netto-Auszahlungen ĂŒberwiesen, nachdem Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung abgezogen wurden.
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Lohnfortzahlung und Urlaub: Eine Differenz zeigt sich bei gesetzlich geregelten SonderfĂ€llen wie Krankheit und Urlaub. GehaltsempfĂ€nger erhalten im Urlaub oder im Krankheitsfall einfach weiter ihr volles Gehalt, da es ja unabhĂ€ngig von Stunden ist. LohnempfĂ€nger haben jedoch natĂŒrlich denselben Anspruch auf Entgeltfortzahlung â es muss also ein Durchschnitt berechnet werden, um ihren Verdienstausfall zu ersetzen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) schreibt ein âmodifiziertes Lohnausfallprinzipâ vor: FĂŒr die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird die regelmĂ€Ăige Arbeitszeit bzw. der Verdienst aus der Vergangenheit als Grundlage genommen (durchschnittlich ĂŒber 12 Monate). Ăhnlich verhĂ€lt es sich beim Urlaubsentgelt nach dem Bundesurlaubsgesetz: hier wird oft der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen herangezogen, um zu berechnen, was ein LohnempfĂ€nger wĂ€hrend des Urlaubs an Bezahlung erhĂ€lt. Diese Berechnungen stellen sicher, dass Arbeitnehmer mit schwankendem Lohn im Urlaub oder Krankheitsfall finanziell nicht benachteiligt werden. FĂŒr die Lohnabrechnung bedeutet das: Es sind Durchschnittswerte zu ermitteln und anzuwenden, was ein zusĂ€tzlicher Schritt ist â ein erfahrener Outsourcing-Dienstleister kann dies jedoch routiniert und korrekt umsetzen.
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Besondere VergĂŒtungsformen: Unter Entgelt fallen auch Sonderformen wie SachbezĂŒge (z.B. Dienstwagen, Gutscheine) oder Bonuszahlungen. Diese können steuer- und sozialversicherungsrechtlich eigene Regeln haben (etwa Freigrenzen oder Pauschalversteuerung bei SachbezĂŒgen). WĂ€hrend diese Besonderheiten nicht spezifisch an Lohn oder Gehalt geknĂŒpft sind, erhöhen sie die KomplexitĂ€t der Entgeltabrechnung. Ein professionelles LohnbĂŒro behĂ€lt den Ăberblick darĂŒber, welche Bestandteile wie zu verbeitragen oder zu versteuern sind, und berĂ€t ggf. auch, wie man VergĂŒtungsmodelle optimal und rechtssicher gestaltet.
Relevanz auf die Finanzbuchhaltung
GrundsĂ€tzlich stellen sowohl Löhne, als auch GehĂ€lter Kosten fĂŒr den Arbeitgeber dar und sind entsprechend im Aufwand zu bebuchen. In vielen Kontenrahmen wird aber zwischen Löhnen und GehĂ€ltern differenziert. Eine Auswirkung auf die Gewinnermittlung hat dieses aber nicht.