Sicher in die Zukunft: Wie Sie mit Entgeltumwandlung fürs Alter vorsorgen

Artikel aktualisiert am 13.05.2024

 

Um im Alter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, ist es entscheidend, frühzeitig finanzielle Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Eine Möglichkeit hierfür bietet die betriebliche Altersvorsorge, bei der Arbeitgeber eine wesentliche Unterstützungsrolle spielen.
In Deutschland stützt sich die Altersvorsorge auf drei Pfeiler: die gesetzliche Rentenversicherung, private Sparmaßnahmen und die betriebliche Altersvorsorge. Insbesondere die betriebliche Komponente ermöglicht es Ihnen, Ihr Einkommen effektiv für den Ruhestand einzusetzen.
Dieser Artikel führt Sie durch die Grundlagen der Betriebsrente, erklärt das Konzept der Entgeltumwandlung und beleuchtet sowohl deren Vor- als auch Nachteile. Zudem erfahren Sie, wie neben Ihrem Arbeitgeber auch der Staat diese Vorsorgeform unterstützt.

 

Das Prinzip der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung, ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), erlaubt es Ihnen, einen Teil Ihres Bruttoeinkommens direkt in einen bAV-Vertrag einzuzahlen. Diese Beiträge sind meistens vorerst von Steuern und Sozialabgaben befreit. Typischerweise wählt der Arbeitgeber für diese Form der Vorsorge eine Lebens- oder Rentenversicherung, auch bekannt als Direktversicherung.

 

Berechtigung zur Entgeltumwandlung

Jeder Arbeitnehmer, einschließlich geringfügig Beschäftigter, Teilzeitkräfte und befristet Angestellter, kann grundsätzlich einen Teil seines Einkommens für die Betriebsrente verwenden. Voraussetzung hierfür ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und ein jährlicher Mindestsparbetrag von 240 Euro. Verschiedene Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können ebenfalls betriebliche Altersversorgungsmodelle vorsehen.

 

Doppelte Förderung der Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie heute auf einen Teil Ihres Einkommens zugunsten einer späteren Rente. Arbeitgeber sind seit 2019 dazu verpflichtet, neue bAV-Verträge mit einem Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu unterstützen. Dieser Zuschuss ist jedoch auf die Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge beschränkt.

 

Staatliche Förderung und steuerliche Vorteile

Durch die Senkung Ihres Bruttogehalts reduzieren sich gleichzeitig Ihre Steuer- und Sozialversicherungslasten. Jährlich können bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei umgewandelt werden – das sind für 2024 bis zu 7.248 Euro. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld können hierfür verwendet werden, wobei die Sozialabgabenfreiheit bei bis zu 4 Prozent des Einkommens liegt.

 

Steuerliche Belastung im Ruhestand

Obwohl Sie in der Ansparphase steuerliche Vorteile genießen, müssen Sie auf die späteren Betriebsrenten Steuern entrichten. Für gesetzlich Versicherte fallen zudem Pflegeversicherungsbeiträge auf die gesamte Betriebsrente an, wenn diese über 176,75 Euro monatlich liegt, sowie Krankenversicherungsbeiträge für den übersteigenden Teil. (Stand: 2024)

 

Ist Entgeltumwandlung für jeden sinnvoll?

Obwohl die Entgeltumwandlung verlockend klingt, ist sie nicht für jeden die beste Option. Während die Steuer- und Sozialabgabenbefreiung auf die eingezahlten Beiträge ein Pluspunkt ist, können Nachteile wie geringere Ansprüche auf gesetzliche Rente oder Arbeitslosengeld entstehen.

 

Alternativen zur Entgeltumwandlung

Als Alternative können Investments in ETFs eine attraktive Option sein. Diese bilden Aktienindizes ab und bieten eine breite Risikostreuung. Vor allem für Einsteiger sind ETF-Sparpläne eine einfache Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Mit einer Investition in ETFs, die Indizes wie den DAX oder den MSCI World abbilden, verteilen Sie Ihr Kapital über eine Vielzahl von Unternehmen und reduzieren somit Ihr Anlagerisiko.

 

ETFs als langfristige Vorsorgestrategie

ETF-Sparpläne eignen sich besonders, wenn Sie noch mindestens 15 Jahre Zeit haben, bis zum Ruhestand. Diese Zeitspanne erlaubt es Ihnen, Marktschwankungen besser zu verkraften. Ein regelmäßiger Sparplan in ETFs kann eine solide Ergänzung oder Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge darstellen.

 

Zusammenfassung

Die Entgeltumwandlung ist eine effektive Methode der betrieblichen Altersvorsorge, die steuerliche Vorteile und Arbeitgeberzuschüsse bietet. Doch sie ist nicht für jeden gleichermaßen geeignet. Alternativen wie ETF-Sparpläne bieten Flexibilität und können als Teil einer diversifizierten Altersvorsorgestrategie dienen. Letztlich hängt die beste Wahl von Ihren individuellen Umständen, Ihrem Einkommen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Die Planung Ihrer Altersvorsorge sollte daher stets eine umfassende Bewertung aller verfügbaren Optionen beinhalten, um sicherzustellen, dass Ihre Strategie Ihren persönlichen Bedürfnissen und Zielen entspricht.

 

Abschlussgedanken

Ob durch Entgeltumwandlung, private Sparmaßnahmen oder Investitionen in den Aktienmarkt, die richtige Altersvorsorge sichert Ihnen nicht nur finanzielle Stabilität im Ruhestand, sondern ermöglicht auch ein sorgenfreies und unabhängiges Leben im Alter.

Weitere Beiträge

Arbeiter am Band

Kurzfristige Beschäftigung – das sollten Sie wissen

Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen, beziehungsweise 60 Kalendertagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung.... weiterlesen

23. Juli 2025


Eltern mit Kindern im Freien

DaBPV-Rückmeldung: Was tun bei falscher Kinderanzahl oder Elterneigenschaft?

DaBPV (Datenübermittlungsverfahren Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung) ist das neue zum 01.07.2025 eingeführte digitale Verfahren, mit dem Arbeitgeber die Anzahl der Kinder und die Elterneigenschaft von Beschäftigten elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen können. Diese Informationen sind relevant für die Berechnung von Beitragszuschlägen bzw. -abschlägen in der sozialen Pflegeversicherung (Stichwort: Kinderlosenzuschlag). Doch was ist zu tun, wenn die zurückgemeldeten Daten nicht mit der tatsächlichen Kinderanzahl oder Elternschaft übereinstimmen?... weiterlesen

16. Juli 2025


Lohn, Gehalt, Entgelt - die Unterschiede einfach erklärt

Lohn, Gehalt und Entgelt – Unterschiede verständlich erklärt

Die Begriffe Lohn und Gehalt werden im Alltag häufig durcheinandergeworfen. Beide bezeichnen grundsätzlich das Entgelt für geleistete Arbeit – also die Bezahlung, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede zwischen Lohn, Gehalt und dem übergeordneten Begriff Entgelt. Diese Unterschiede zu kennen ist sowohl für Unternehmen (etwa bei der Lohnbuchhaltung) als auch für Arbeitnehmer wichtig, etwa wenn es um Abrechnungen, Urlaubs- oder Krankengeld geht.... weiterlesen

14. Juli 2025


Arbeiten von zu Hause aus

Steuerfreie Internetpauschale über die Gehaltsabrechnung: Leitfaden für Arbeitgeber

In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten nutzen viele Arbeitnehmer ihren privaten Internetanschluss auch beruflich. Arbeitgeber möchten diese Kosten oft freiwillig ausgleichen, indem sie eine steuerfreie Internetpauschale zahlen. Doch welche rechtlichen Grundlagen gelten hierfür, unter welchen Voraussetzungen bleibt ein Internetzuschuss steuerfrei und wie wird er korrekt in der Lohnabrechnung umgesetzt? Im Folgenden erhalten Arbeitgeber einen fundierten Überblick – inklusive typischer Fallstricke und der Abgrenzung zu anderen Steuererleichterungen im Homeoffice-Umfeld.... weiterlesen

10. Juli 2025


Eine Person erhält SFN-Zuschläge

Minijob und steuerfreie SFN-Zuschläge: Vorsicht bei Krankheit und Urlaub

Minijobs (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) können dank steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv sein. Diese Zuschläge – z. B. Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit – dürfen unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden und werden dann nicht auf die Verdienstgrenze im Minijob angerechnet. ... weiterlesen

8. Juli 2025


KFZ und Fahrrad

Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen bei Lohnsteuer und Umsatzsteuer für E-Dienstwagen und Diensträder

Die Bereitstellung von dienstlichen Elektro- oder Hybridfahrzeugen sowie Dienstfahrrädern zur privaten Nutzung führt zu steuerlichen Konsequenzen in zwei Bereichen: Lohnsteuer (Einkommensteuer des Arbeitnehmers) und Umsatzsteuer (für den Arbeitgeber). Wichtig ist, dass die Bemessungsgrundlage – also der Wert, der der Besteuerung zugrunde gelegt wird – in beiden Steuerarten unterschiedlich ermittelt wird.... weiterlesen

7. Juli 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr