Sofortmeldungen – das ist zu beachten

Artikel aktualisiert am 24.07.2024

 

In Wirtschaftsbereichen, in denen verstärkt das Risiko für Schwarzarbeit vorherrscht, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, vor der Anmeldung des Mitarbeiters zur Krankenkasse, eine Sofortmeldung direkt bei Beschäftigungsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung abzugeben. Ob Aushilfe oder Vollzeitkraft – in bestimmten Branchen gilt dies für alle Arbeitnehmer. Erfolgt die Sofortmeldung durch den Arbeitgeber gar nicht oder zu spät, drohen ihm bei einer Prüfung durch den Zoll massive Bußgelder.

 

Sofortmeldungen

 

In diesen Branchen ist die Sofortmeldung Pflicht

Bei spontan eingestellten Aushilfen und Arbeitnehmern denkt man in erster Linie einmal direkt an das Gaststättengewerbe. Allerdings ist auch das Schaustellergewerbe dazu verpflichtet, Sofortmeldungen abzugeben. Werden Mitarbeiter in Pensionen oder im Hotelgewerbe eingestellt, muss ebenfalls unverzüglich eine Sofortmeldung abgegeben werden. Neben diesen genannten Branchen sind auch die Betriebe u.a. in diesen Bereichen zur Abgabe der Sofortmeldung verpflichtet:

  • Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen

  • Baubetriebe

  • Gebäudereiniger

  • Unternehmen in der Fleischwirtschaft

  • Unternehmen in der Personenbeförderung wie Taxi-, Bus-, Seil- und Bergbahn- und Bahnbetriebe

  • Unternehmen, die sich mit dem Aufbau und Abbau von Messen beschäftigen

 

Auch im Minijob muss die Sofortmeldung abgegeben werden

Arbeitnehmer, die kurzfristig oder geringfügig beschäftigt sind (Personengruppe 110 oder 109) müssen per Sofortmeldung und Abgabegrund 20 mit den persönlichen Daten an die Datenstelle der Rentenversicherung gesendet werden. Wichtig: die Sofortmeldungen für Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen werden an die Datenstelle der Rentenversicherung gesendet, nicht an die Minijob-Zentrale!

 

Speicherung der Sofortmeldung durch die Deutsche Rentenversicherung

Die Sofortmeldungen werden bei der Deutschen Rentenversicherung in einer zentralen Datei gespeichert. Dabei greifen bei einer Vor-Ort-Prüfung die Hauptzollämter online auf die Daten zu. So können die Beamten direkt feststellen, ob der Mitarbeiter vor Ort auch per Sofortmeldung der Sozialversicherung angezeigt wurde oder ob er unter Umständen „schwarz“ arbeitet. Hörten die Beamten früher Ausreden wie „wir wollten den Mitarbeiter morgen als Arbeitnehmer bei der Krankenkasse anmelden, heute sind wir nicht dazu gekommen“, werden diese durch die bestehende Sofortmeldepflicht nicht mehr akzeptiert.

 

Die Sofortmeldung zu vergessen ist ein Meldeverstoß

Wird eine Person bei der Vor-Ort-Überprüfung angetroffen, die nicht per Sofortmeldung angezeigt wurde, kann es für den Arbeitgeber richtig teuer werden. Eine nicht rechtzeitig oder gar nicht abgegebene Sofortmeldung kann – ungeachtet der fehlenden Abführung der Sozialversicherungsbeiträge – mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Denn das Fehlen oder zu späte Anmelden des Mitarbeiters ist eine Ordnungswidrigkeit. Hier sind Strafen von bis zu 25.000 Euro möglich. Bei einer fehlenden Sofortmeldung erlassen die Zollbehörden direkt und regelmäßig Bußgeldbescheide.

 

Arbeitsplatzwechsel – das ist zu beachten

Hat ein Unternehmen in den neuen und auch in den alten Bundesländern einen Unternehmenssitz und ein Mitarbeiter wechselt, muss der Arbeitgeber aufgrund des meldepflichtigen Rechtskreiswechsels sowohl eine Abmeldung als auch eine Anmeldung vornehmen. Eine erneute Sofortmeldung ist nicht notwendig.

Wechselt ein Mitarbeiter allerdings zwischen zwei eigenständigen Arbeitgebern innerhalb des Konzerns, liegt ein Wechsel zwischen den Hauptbetriebsnummern vor. Das heißt, in diesem Fall ist sowohl eine Ab- und eine Anmeldung mit den Abgabegründen 30 und 10 als auch eine Sofortmeldung für die neue Arbeitsstelle notwendig. Und das direkt bei Aufnahme der Beschäftigung versteht sich.

 

Weitere Beiträge

Stufenlaufzeitanpassung am Oktober 2024

TVöD – Neue Stufenlaufzeiten: Was Beschäftigte Wissen Müssen

Ab dem 1. Oktober 2024 treten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) neue Regelungen zu den Stufenlaufzeiten in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) und bringen einige wichtige Neuerungen mit sich.... weiterlesen

27. September 2024


Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages

Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und deren Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung

Die Bundesregierung hat beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu erhöhen. Diese Maßnahme soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen und hat direkte Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer. In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe der Erhöhung und deren praktische Umsetzung in der Gehaltsabrechnung.... weiterlesen

24. September 2024


Ein Team von Menschen besprechen die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Die geplante Jahresarbeits­entgeltgrenze 2025

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist ein wichtiger Faktor für Arbeitnehmer in Deutschland, da sie bestimmt, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben muss oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Für das Jahr 2025 sind einige Änderungen geplant, die erhebliche Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer haben könnten.... weiterlesen

23. September 2024


Feiertage von Mitarbeitern in Home Office in anderen Bundesländern.

Feiertage von Mitarbeitern im Homeoffice in anderen Bundesländern

Das Arbeiten im Homeoffice hat in den letzten Jahren stark zugenommen und stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor neue Herausforderungen – insbesondere, wenn es um gesetzliche Feiertage geht. Ein relevanter Aspekt in diesem Kontext ist die Frage, wie mit Feiertagen von Mitarbeitern umzugehen ist, die im Homeoffice in einem anderen Bundesland als dem des Unternehmenssitzes arbeiten. Da Deutschland föderal organisiert ist und jedes Bundesland seine eigenen Feiertagsregelungen hat, gibt es hier Unterschiede, die es zu beachten gilt.... weiterlesen

20. September 2024


Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Starke Steigungen erwartet

Beitragsbemessungs­grenzen 2025: Deutliche Erhöhung erwartet

In einem Entwurf des Bundesarbeitsministerium sind die Vorschläge für die Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 veröffentlicht worden. Dabei fallen die Änderung hoch aus.... weiterlesen

17. September 2024


Krankenkassenbeiträge 2024

Krankenkassenbeiträge steigen erneut: So können Sie bis zu 400 Euro pro Jahr sparen

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wird im Jahr 2024 teurer. Mehr als die Hälfte der Krankenkassen haben bereits ihre Beiträge erhöht oder angekündigt, weitere Erhöhungen folgen im August. Für Versicherte bedeutet dies Mehrkosten von bis zu 13,35 Euro pro Monat.... weiterlesen

22. Juli 2024


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr