2022: Individueller und durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel aktualisiert am 03.05.2024

 

Durch den Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen seit Januar 2015 erheben dürfen, ist der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen gewachsen. Dadurch wurde den gesetzlichen Versicherern ein zusätzliches Mittel an die Hand gegeben, finanzielle Engpässe auszugleichen. Bis 2018 wurde der Zusatzbetrag allein durch die Krankenkassenmitglieder gezahlt. Seit dem 1. Januar 2019 finanziert sich der Zusatzbeitrag paritätisch und wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

2022 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag weiterhin 1,3 Prozent betragen. Dies geht aus dem GVWG, dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom Juli 2021 hervor. Jedoch ist ein zusätzlicher Finanzbedarf notwendig, um diesen festgesetzten Wert einhalten zu können, prognostiziert der GKV-Schätzerkreis in der Oktober-Sitzung.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag

Zu dem festen Krankenkassen-Beitragssatz von 14,6 Prozent kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent dazu. Anstatt in Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes wird für bestimmte Personenkreise der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz obligatorisch erhoben.

Zusatzbeitrag 2022 erfordert höheren Bundeszuschuss

Für 2022 wurde der Zusatzbeitrag mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz gesetzlich auf 1,3 Prozent festgeschrieben. Nach Einschätzung des GKV-Schätzerkreises muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG), um den Zusatzbeitrag in dieser Höhe festzusetzen, eine Verordnung auf den Weg bringen, die den Zuschuss des Bundes um einen Betrag in Höhe des ermittelten Finanzdefizits erhöht.

Höhere Ausgaben in 2022 durch den GKV-Schätzerkreis erwartet

Der Grund, weshalb der GKV-Schätzerkreis einen zusätzlichen Finanzbedarf erwartet, liegt in den 2022 zu erwartenden höheren Ausgaben. Um den vorgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent nicht zu überschreiten, ist eine Rechtsverordnung durch die Bundesregierung auf den Weg zu bringen.

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag regelt jede Krankenkasse individuell in ihrer Satzung.

Für wen sind die Zusatzbeiträge relevant?

Arbeitnehmer, die in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten und gesetzlich krankenversichert sind, müssen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist für Arbeitnehmer relevant, die privat krankenversichert sind. Arbeitgeber zahlen für diese Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss, der aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags besteht.

Auch für andere Arbeitnehmergruppen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag relevant. Dazu zählen beispielsweise:

  • Auszubildende, die monatlich nicht mehr als 325 Euro ohne Sonderzahlungen verdienen

  • Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst oder während eines ökologischen oder sozialen freiwilligen Jahres

  • Menschen mit Behinderungen in entsprechenden Einrichtungen, deren Arbeitsentgelt kleiner als der Mindestbeitrag ist, der in § 235 Abs. 3 SGB V vorgeschrieben ist

Weitere Beiträge

GKV-Stabilisierungsgesetz-2026

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Ziel ist es, die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren.... weiterlesen

7. Mai 2026


irmenwagen vor einer Garage – BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von Garagenkosten

BFH-Urteil: Garagenkosten zusätzlich zur 1%-Regelung versteuern

Mit Urteil vom 9. September 2025 (Az. VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die lohnsteuerliche Behandlung von Firmenwagen erneut präzisiert – mit spürbaren Auswirkungen für die Praxis. Im Fokus steht dabei die Frage, ob vom Arbeitgeber übernommene Garagen- und Stellplatzkosten bereits durch die 1%-Methode abgegolten sind.... weiterlesen

6. Mai 2026


Symbolbild für steigende Krankenkassenbeiträge trotz Überschuss

3,5 Milliarden Euro Überschuss – warum steigen die Krankenkassenbeiträge trotzdem?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben das Jahr 2025 mit einem Überschuss von rund 3,5 Milliarden Euro abgeschlossen. Auf den ersten Blick wirkt diese Zahl überraschend – schließlich mussten viele Versicherte und Arbeitgeber in den vergangenen Jahren steigende Zusatzbeiträge hinnehmen.... weiterlesen

6. Mai 2026


Entgelttransparenzgesetz 2026

Entgelttransparenzgesetz 2026: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Am 7. Juni 2026 endet die Umsetzungsfrist für die EU-Lohntransparenzrichtlinie (2023/970). Deutschland muss bis dahin klare Regelungen zur Gehaltstransparenz in nationales Recht umsetzen – mit direkten Auswirkungen auf Ihr Recruiting und Ihre Lohnstruktur. Ziel: den Gender Pay Gap schließen und sicherstellen, dass Arbeitnehmer faire und gleiche Bezahlung erhalten.... weiterlesen

12. März 2026


Rentenbeiträge im Minijob ab Juli 2026 – neue Rückkehroption zur Rentenversicherungspflicht

Minijob: Befreiung von der Rentenversicherung aufheben ab 2026

Ab dem 01.07.2026 wird eine bisher „endgültige“ Entscheidung im Minijob erstmals reparierbar: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Befreiung einmalig aufheben und wieder in die volle Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Für Beschäftigte bedeutet das vor allem einen zusätzlichen Eigenanteil (im gewerblichen Minijob typischerweise 3,6 % vom Verdienst), dafür aber wieder vollwertige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Arbeitgeber steigen die Renten-Pauschalen in der Regel nicht.... weiterlesen

9. März 2026


Dame im Büro im Öffentlichen Dienst

Minijobs im öffentlichen Dienst: Wann Sozialversicherungspflicht droht

Personalabteilungen im öffentlichen Dienst stehen bei geringfügig Beschäftigten vor einer wachsenden Herausforderung: Unter bestimmten Umständen können bislang sozialversicherungsfreie Minijobs plötzlich beitragspflichtig werden. Grund dafür sind zusätzliche Beiträge zur Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes), die bei Minijobbern anfallen und das sozialversicherungspflichtige Entgelt erhöhen. ... weiterlesen

5. Januar 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr