Abschaffung von Lohnsteuerklassen in Deutschland

Artikel aktualisiert am 20.03.2024

 

Es gibt derzeit Pläne der deutschen Bundesregierung, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Diese Änderung ist Teil des Koalitionsvertrags der Ampel-Koalition. Die Abschaffung dieser Steuerklassenkombination zielt darauf ab, die Steuerlast für Ehepaare fairer zu gestalten, insbesondere in Fällen, in denen ein Partner deutlich weniger verdient als der andere.

Ein genaues Datum für die Umsetzung dieser Änderung ist jedoch noch nicht bekannt. Es wird erwartet, dass die Reform innerhalb der aktuellen Legislaturperiode, also bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025, umgesetzt wird. Nach der Abschaffung blieben dann nur noch die Kombinationen der Steuerklasse 4 und 4, sowie 4 und 4 mit Faktor übrig.

 

Welche Vor- oder Nachteile ergeben sich daraus?

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 in Deutschland hat sowohl Vor- als auch Nachteile:

 

Vorteile

  • Gerechtere Steuerlastverteilung: Die monatliche Steuerlast wird zwischen den Ehepartnern fairer verteilt.

  • Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen: Die Reform könnte dazu beitragen, dass mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder ihre Arbeitszeit erhöhen, da die bisherige höhere Besteuerung in Steuerklasse 5 oft Frauen betraf.

 

Nachteile

  • Höhere monatliche Steuerlast für Besserverdienende: Für den Partner mit höherem Einkommen könnte die monatliche Steuerbelastung steigen.

  • Verwaltungsaufwand und Unsicherheit: Die Umstellung kann zunächst zu Verwirrung und Mehraufwand führen, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

 

Die genauen Auswirkungen hängen von den individuellen Einkommensverhältnissen der Ehepartner ab.

Die Überlegungen zur Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 in Deutschland resultieren hauptsächlich aus dem Bestreben, die Steuerlast zwischen Ehepartnern gerechter zu verteilen und insbesondere die Besteuerung des geringer verdienenden Partners zu reduzieren.

 

Aktuell führt die Steuerklasse 5 zu einer höheren Steuerbelastung für den geringer Verdienenden, was oft Frauen betrifft, die weniger als ihre Partner verdienen. Die Bundesregierung hofft, durch diese Reform mehr Frauen zur Erwerbstätigkeit zu motivieren oder zur Erhöhung ihrer Arbeitszeit zu bewegen, da sie bei der Steuer nicht mehr so stark belastet wären.

 
 
 

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