Abschaffung von Lohnsteuerklassen in Deutschland

Artikel aktualisiert am 28.11.2024

 

Es gibt derzeit Pläne der deutschen Bundesregierung, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Diese Änderung ist Teil des Koalitionsvertrags der Ampel-Koalition. Die Abschaffung dieser Steuerklassenkombination zielt darauf ab, die Steuerlast für Ehepaare fairer zu gestalten, insbesondere in Fällen, in denen ein Partner deutlich weniger verdient als der andere.

Ein genaues Datum für die Umsetzung dieser Änderung ist jedoch noch nicht bekannt. Es wird erwartet, dass die Reform innerhalb der aktuellen Legislaturperiode, also bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025, umgesetzt wird. Nach der Abschaffung blieben dann nur noch die Kombinationen der Steuerklasse 4 und 4, sowie 4 und 4 mit Faktor übrig.

 

Welche Vor- oder Nachteile ergeben sich daraus?

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 in Deutschland hat sowohl Vor- als auch Nachteile:

 

Vorteile

  • Gerechtere Steuerlastverteilung: Die monatliche Steuerlast wird zwischen den Ehepartnern fairer verteilt.

  • Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen: Die Reform könnte dazu beitragen, dass mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder ihre Arbeitszeit erhöhen, da die bisherige höhere Besteuerung in Steuerklasse 5 oft Frauen betraf.

 

Nachteile

  • Höhere monatliche Steuerlast für Besserverdienende: Für den Partner mit höherem Einkommen könnte die monatliche Steuerbelastung steigen.

  • Verwaltungsaufwand und Unsicherheit: Die Umstellung kann zunächst zu Verwirrung und Mehraufwand führen, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

 

Die genauen Auswirkungen hängen von den individuellen Einkommensverhältnissen der Ehepartner ab.

Die Überlegungen zur Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 in Deutschland resultieren hauptsächlich aus dem Bestreben, die Steuerlast zwischen Ehepartnern gerechter zu verteilen und insbesondere die Besteuerung des geringer verdienenden Partners zu reduzieren.

 

Aktuell führt die Steuerklasse 5 zu einer höheren Steuerbelastung für den geringer Verdienenden, was oft Frauen betrifft, die weniger als ihre Partner verdienen. Die Bundesregierung hofft, durch diese Reform mehr Frauen zur Erwerbstätigkeit zu motivieren oder zur Erhöhung ihrer Arbeitszeit zu bewegen, da sie bei der Steuer nicht mehr so stark belastet wären.

 
 
 

Steueränderungen 2024/2025: Sind Sie bereit für die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5?
Lohndirekt hält Sie auf dem neuesten Stand und bietet optimale Lösungen für Ihre Lohnabrechnung.

 

Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren und sicher in die Zukunft zu starten!

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Beiträge

Münzgeld in der Hand stapeln

Solidaritätszuschlag: Vorläufigkeitsvermerk aufgehoben

Im Mai 2025 haben Bund und Länder beschlossen, die vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags in Steuerbescheiden aufzuheben. Hintergrund ist eine höchstrichterliche Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 26. März 2025 bestätigt, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags auch nach Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019 verfassungsgemäß ist. ... weiterlesen

3. Juli 2025


Eine Person berechnet die Steuern für einen Mandanten

Wahlmöglichkeit bei der Kirchensteuer auf pauschal versteuerte Entgelte

Viele Unternehmen nutzen die Pauschalversteuerung von Löhnen nach § 40 EStG, um bestimmte Lohnbestandteile (z. B. Sachzuwendungen, Zuschüsse oder Minijobs) mit einem festen Steuersatz abzugelten. Dabei übernimmt der Arbeitgeber als Steuerschuldner die pauschale Lohnsteuer gemäß § 40 Abs. 3 EStG. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie mit der Kirchensteuer auf solche pauschal versteuerten Entgelte umzugehen ist. ... weiterlesen

2. Juli 2025


Geld vom Arbeitgeber

Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025 – Keine Erhöhung auf 15 Euro geplant

Die unabhängige Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen anzuheben. Damit ist kein Sprung auf 15 € vorgesehen, sondern eine schrittweise Erhöhung, die unterhalb dieser Marke bleibt. Konkret sollen folgende neuen Mindestlohnsätze gelten: ... weiterlesen

1. Juli 2025


Call Agent in einem Lohnbüro

Geänderte Zeiten unserer telefonischen Erreichbarkeit ab dem 01.07.2025

Um unsere internen Abläufe noch effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Qualität unserer Dienstleistungen zu sichern, passen wir unsere telefonischen Servicezeiten an. Ab dem 01. Juli 2025 erreichen Sie Ihren Lohnsachbearbeiter / Ihre Lohnsachbearbeiterin telefonisch zu folgenden Zeiten:... weiterlesen

30. Juni 2025


Eine Person liest Daten von der Bankkarte ab

Wichtige Änderung zu Ihren Überweisungen ab dem 09.10.2025

Ab dem 09. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft. Diese verpflichtet alle Banken zur Verifizierung des Zahlungsempfängers bei jeder Überweisung. Das bedeutet konkret: Künftig wird der Empfängername mit der IBAN durch Ihre Bank abgeglichen, bevor eine Zahlung ausgeführt werden darf.... weiterlesen

30. Juni 2025


Eine Mutter hält Ihr Kind

Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburten seit 01.06.2025

Seit dem 1. Juni 2025 tritt eine bedeutende Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in Kraft, die den Schutz von Frauen nach einer Fehlgeburt erheblich verbessert.... weiterlesen

30. Juni 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr