Die Gruppenunfallversicherung

Artikel aktualisiert am 19.07.2024

 

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter im Rahmen einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung zu versichern. Das heißt, mindestens zwei Arbeitnehmer müssen gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag gegen betriebliche und/oder private Unfälle versichert sein. Haben die Arbeitnehmer eigene Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, sind die Beiträge lohnsteuerpflichtig. Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die steuerpflichtigen Beiträge pauschal mit 20 Prozent zu versteuern – wenn der Beitragsaufwand im Durchschnitt je Mitarbeiter derzeit 62 Euro (Stand 2019) ohne die Versicherungssteuer – nicht übersteigt. Dabei können Beitragsanteile zur Versicherung gegen berufliche Unfälle und das Unfallrisiko bei Auswärtstätigkeiten herausgerechnet werden. Diese Anteile sind steuerfrei.

Ab Januar 2020 sieht das Bürokratieentlastungsgesetz eine Anhebung auf jährlich 100 Euro vor. Geregelt wird dies in § 40b Absatz 3 EStG.

Im Falle, dass die Freigrenze überschritten wird, ist der gesamte Beitrag steuerpflichtig.

Die Lohnsteuerpauschalierung der Beiträge

Grundsätzlich sind steuerpflichtige Beiträge des Arbeitnehmers individuell nach den ELStAM zu versteuern. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer für die steuerpflichtigen Beiträge mit 20 Prozent vom Arbeitgeber pauschaliert werden – dazu zählt die Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber für mindestens zwei Arbeitnehmer abschließt.
Dabei darf der durchschnittliche Beitrag (nach Abzug der steuerfreien Anteile gegen berufliche Unfälle) 62 Euro (Stand 2019) je Arbeitnehmer nicht übersteigen. Wie bereits anfangs geschrieben, erhöht sich dieser Durchschnittsbetrag auf 100 Euro je Mitarbeiter.

Wofür benötigen Arbeitnehmer eine Gruppenunfallversicherung?/p>

Mit dieser Versicherung ist es möglich, Arbeitnehmer gegen Unfälle über das Unternehmen zu versichern. Je nach Versicherungsvertrag und Versicherungsgesellschaft kann die Absicherung nur Wegeunfälle oder reine Betriebsunfälle oder eventuell auch Unfälle in der Freizeit umfassen. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung Betriebskosten, die er entsprechend steuerlich absetzen kann. Für den Arbeitnehmer ist eine Gruppenunfallversicherung häufig günstiger als die private Variante. Hinzu kommt, dass unter Berücksichtigung der Freigrenzen und gesetzlichen Vorgaben die Gruppenunfallversicherung sozialversicherungsfrei ist und steuerliche Vorteile bringt.

Beispiel:

Eine Gruppenunfallversicherung ist für 10 Mitarbeiter im Unternehmen ab 2020 abgeschlossen. Der Gesamtbeitrag beträgt 1.200,00 €. Entsprechend 120,00 € je Mitarbeiter. Davon entfallen 50 % auf privates und 50 % auf berufliches Risiko. Entsprechend jeweils 60,00 €. Der berufliche Anteil teilt sich wiederum noch in 60 % für die Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte und 40 % für berufliche Auswärtsfahrten. Somit entfallen 20 % (40 % von 50 %) auf berufliche Unfälle. Dieses entspricht bei 120,00 € Gesamtbeitrag 24,00 € beruflicher Anteil. Dieser Anteil ist steuerfrei. Der damit zu versteuernde private Anteil dieser Gruppenunfallversicherung liegt somit bei 96,00 € und damit unter 100,00 €, wodurch dieser Anteil mit 20 % pauschal versteuert werden kann.

Weitere Beiträge

Stufenlaufzeitanpassung am Oktober 2024

TVöD – Neue Stufenlaufzeiten: Was Beschäftigte Wissen Müssen

Ab dem 1. Oktober 2024 treten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) neue Regelungen zu den Stufenlaufzeiten in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) und bringen einige wichtige Neuerungen mit sich.... weiterlesen

27. September 2024


Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages

Rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und deren Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung

Die Bundesregierung hat beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu erhöhen. Diese Maßnahme soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen und hat direkte Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer. In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe der Erhöhung und deren praktische Umsetzung in der Gehaltsabrechnung.... weiterlesen

24. September 2024


Ein Team von Menschen besprechen die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Die geplante Jahresarbeits­entgeltgrenze 2025

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist ein wichtiger Faktor für Arbeitnehmer in Deutschland, da sie bestimmt, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben muss oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Für das Jahr 2025 sind einige Änderungen geplant, die erhebliche Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer haben könnten.... weiterlesen

23. September 2024


Feiertage von Mitarbeitern in Home Office in anderen Bundesländern.

Feiertage von Mitarbeitern im Homeoffice in anderen Bundesländern

Das Arbeiten im Homeoffice hat in den letzten Jahren stark zugenommen und stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor neue Herausforderungen – insbesondere, wenn es um gesetzliche Feiertage geht. Ein relevanter Aspekt in diesem Kontext ist die Frage, wie mit Feiertagen von Mitarbeitern umzugehen ist, die im Homeoffice in einem anderen Bundesland als dem des Unternehmenssitzes arbeiten. Da Deutschland föderal organisiert ist und jedes Bundesland seine eigenen Feiertagsregelungen hat, gibt es hier Unterschiede, die es zu beachten gilt.... weiterlesen

20. September 2024


Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Starke Steigungen erwartet

Beitragsbemessungs­grenzen 2025: Deutliche Erhöhung erwartet

In einem Entwurf des Bundesarbeitsministerium sind die Vorschläge für die Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 veröffentlicht worden. Dabei fallen die Änderung hoch aus.... weiterlesen

17. September 2024


Krankenkassenbeiträge 2024

Krankenkassenbeiträge steigen erneut: So können Sie bis zu 400 Euro pro Jahr sparen

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wird im Jahr 2024 teurer. Mehr als die Hälfte der Krankenkassen haben bereits ihre Beiträge erhöht oder angekündigt, weitere Erhöhungen folgen im August. Für Versicherte bedeutet dies Mehrkosten von bis zu 13,35 Euro pro Monat.... weiterlesen

22. Juli 2024


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr