Das Gehalt ist fĂŒr den Arbeitnehmer eines der wichtigsten Anreize zur Aufnahme einer angestellten TĂ€tigkeit. FĂŒr den Arbeitgeber heiĂt das, er muss bei der Bruttoentgeltfindung einerseits die Wirkung auf seinen Arbeitnehmer berĂŒcksichtigen, andererseits ein insgesamt stimmiges und sinnvolles GehaltsgefĂŒge fĂŒr sein gesamtes Unternehmen schaffen. AuĂerdem muss er die Gesamtkostenbelastung durch Lohnkosten im Blick haben. Die Findung des Bruttoentgelts ist daher eine anspruchsvolle und komplexe Aufgabe. Die folgende Checkliste erfasst die Faktoren, die bei der Ermittlung des Bruttoentgelts miteinander in Beziehung gesetzt werden sollten. Systematisch ist die komplizierte Entgeltfindung wesentlich einfacher zu bewĂ€ltigen.

Checkliste Bruttoentgeltfindung
1. Festlegung der EinflussgröĂen
a) Unternehmensbezogene EinflussgröĂen
â GröĂe des UnternehmensÂ
â Ertragslage der UnternehmungÂ
â Standort des UnternehmensÂ
â Einbindung in KonzerngefĂŒgeÂ
â Spezifika der BrancheÂ
â Tarifgebundenheit?Â
b) Positionsbezogene EinflussgröĂen
â StatusÂ
â Stelle in der HierarchieÂ
â Verantwortungsbereich: Auch Personal?Â
â Vollmachten zur Vertretung nach auĂen?Â
â FunktionÂ
â Vergleichbare Stellen bereits vorhanden?Â
c) Personenbezogene EinflussgröĂen
â AusbildungsstatusÂ
â LeistungÂ
â Lebensalter des MitarbeitersÂ
â Zeit der FirmenzugehörigkeitÂ
â BerufserfahrungÂ
d) Marktbezogene EinflussgröĂen
â Angebot und Nachfrage: Wie gefragt ist der Mitarbeiter allgemein?
â Wettbewerb: Was bezahlt die Konkurrenz?
â Allgemeine Konjunktur: Wie ist die allgemeine wirtschaftliche Lage â auch perspektivisch?
2. Festlegung der Brutto-Lohn-Zusammensetzung
Der Bruttolohn besteht zunÀchst aus dem Arbeitseinkommen (brutto) und den gesetzlich festgesetzten Sozialleistungen.
An dieser Stelle ist zu entscheiden:
â Sind freiwillige Sozialleistungen vorgesehen?Â
â Wenn ja, in welcher Form?Â
â Sehen TarifvertrĂ€ge oder Konzernvereinbarungen zwingende weitere Sozialleistungen vor?Â
3. Mögliche Bestandteile der Entlohnung im Unternehmen
a) Grundlohn â Der Lohn fĂŒr die allgemein vom Mitarbeiter erwartete Leistung.
b) Zusatzlohn â Ermittelte Mehrleistungen werden zusĂ€tzlich vergĂŒtet in Form von
â PrĂ€mieÂ
â ZuschlagÂ
â BonusÂ
â BeteiligungÂ
um weitere Anreize zu setzen.
c) Soziallohn â betriebliche soziale Leistungen ergĂ€nzen den Grundlohn um
â eine betriebliche AltersversorgungÂ
â UrlaubsgeldÂ
â ein zusĂ€tzliches Gehalt (13. Monatsgehalt)Â
â WeihnachtsgeldÂ
â eine erweiterte Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallÂ
â individuelle ZuschĂŒsse wie Kindergartenbeihilfe und Ă€hnliches.
4. Ermittlung des Grundlohns und möglicher ZuschlÀge
a) Bindende Anforderungen
â Mindestlohn Â
-Tarifvereinbarungen (siehe unten)Â
b) Wahl der Lohnform
Der Lohn kann nach verschiedenen EntlohnungsgrundsÀtzen festgesetzt werden:
Zeitlohn â Entlohnt wird nach Dauer der Arbeitszeit, unabhĂ€ngig von der Menge der Leistung.
Akkordlohn â Bei Vorliegen der AkkordfĂ€higkeit und Akkordreife kann nach Zeit- oder Geldakkord entlohnt werden. Lohn ermittelt sich aus dem erwarteten Lohn und dem Zuschlag.
PrĂ€mienlohn â Mehrleistung wird durch Zusatzzahlung entlohnt. Möglich etwa als MengenleistungsprĂ€mie, QualitĂ€tsprĂ€mie, ErsparnisprĂ€mie oder NutzungsgradprĂ€mie.
Zeitkonstanter Leistungslohn â Lohn orientiert sich an allgemeinen LeistungsmaĂstĂ€ben und nicht an der individuellen Leistung des Einzelnen. Wichtig ist fĂŒr das Unternehmen eine gleichmĂ€Ăige Arbeitsleistung ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum.
c) Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
Der Grundlohn kann durch Tarifvertrag sowie Betriebs- oder Konzernvereinbarungen
bereits festgelegt sein. Auch Branchenvergleiche können berĂŒcksichtigt werden, wenn es sich etwa um einen besonders gefragten Mitarbeiter handelt, fĂŒr den spezielle Anreize geschaffen werden mĂŒssen.
d) Ermittlung des Grundlohns durch Bewertungsverfahren
Ist der Grundlohn neu und individuell zu ermitteln, erfolgt dies in mehreren Stufen durch verschieden Bewertungsverfahren.
Erster Punkt dabei ist die Bestimmung der Normalleistung. Sie kann unterschiedlich bestimmt werden. Unter anderem durch:
â Multi-Moment-AnalysenÂ
â Refa-ZeitaufnahmenverfahrenÂ
â Methods-Time-Measurement (MTM)Â
â Work Factor Analysis (WF)Â
Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hÀngt von den individuellen Bedingungen im Betrieb sowie von den bisherigen Erfahrungswerten mit vergleichbaren TÀtigkeiten ab. Alle Verfahren zielen auf eine EinschÀtzung der TÀtigkeiten in Bezug auf ihre einzelnen Bestandteile und deren zeitlichen Anteil an der Gesamtleistung ab.
e) Arbeitsplatzbeschreibung
Erfasst werden
â die Aufgaben,Â
â die Kompetenzen,Â
â die Verantwortungsbereiche,Â
â die Arbeitssituation.Â
f) Bewertung nach Art und Höhe der TÀtigkeiten
Zur Anwendung kommen hier Rangfolge- oder Rangreihenverfahren, das heiĂt, die TĂ€tigkeit der einzelnen TĂ€tigkeit wird von der Anforderung her mit anderen Stellen verglichen und einem bestimmten Rang bezogen auf die Höhe der Anforderung zugeordnet. Auch Lohngruppen- oder Stufenwertgruppenverfahren
kommen zur Bewertung in Frage. Dabei werden gestufte RichtbeitrÀge gebildet, wie das etwa in TarifvertrÀgen auch gemacht wird.
g) Ermittlung des Gesamtarbeitswerts und Zuordnung des Gehalts im betrieblichen GesamtlohngefĂŒge
Spezifisch auf die Bedingungen im Betrieb zu prĂŒfen.
h) Bewertung des Grundlohns nach Entlohnungsprinzipien
Hier wird der bisher ermittelte Grundlohn nochmals in Beziehung gesetzt und geprĂŒft, ob er den allgemeinen Entlohnungsprinzipien entspricht. Es erfolgt deshalb eine
â anforderungsgerechte BewertungÂ
â leistungsgerechte BewertungÂ
â qualifikationsgerechte BewertungÂ
des Grundlohns.
5. Feinabstimmung Lohn â BerĂŒcksichtigung weiterer Faktoren
Der Grundlohn sollte in der Feinabstimmung noch mit weiteren GröĂen abgeglichen werden. Man kommt hier nochmals auf die anfangs festgelegten weiteren Einflussfaktoren zurĂŒck. Diese sind unter anderem
â mögliche standortbezogene, regionale Besonderheiten (zum Beispiel Raum Hamburg als Standort mit besonders hohen Lebenshaltungskosten)Â
â ganz spezifische branchen- oder wettbewerbsbezogene Faktoren (in einem Bereich sind VerkĂ€ufer besonders gefragt, so dass sich kaum Bewerber fĂŒr ausgeschrieben Stellen finden).Â
6. Unternehmerische Gesamtkostenbetrachtung
Personalkosten sind fĂŒr den Betrieb ein erheblicher Kostenfaktor. Deshalb sollte bei der Bruttoentgeltfindung abschlieĂend eine Gesamtkostenbetrachtung nicht fehlen, um die tatsĂ€chliche Belastung fĂŒr das Unternehmen bezogen auf die einzelne Stelle einschĂ€tzen zu können. Dazu ist es sinnvoll, neben dem eigentlichen Bruttoentgelt mögliche typische Zusatzbelastungen nochmals durchzugehen und zu erfassen:
â Fix LohnÂ
â AkkordzuschlagÂ
â 13. MonatsgehaltÂ
â GratifikationenÂ
â ZuschlĂ€ge fĂŒr Nacht- oder WochenendarbeitÂ
â UrlaubsgeldÂ
â WeihnachtsgeldÂ
â TantiemenÂ
â Betriebliche AltersversorgungÂ
â MitarbeiterrabatteÂ
â FahrtkostenzuschussÂ
â KindergartenzuschussÂ
â FirmenwagenÂ
â ĂberstundenvergĂŒtungÂ
â HeiratsbeihilfenÂ
â ProvisionÂ
â ArbeitnehmerdarlehenÂ
â ZusĂ€tzliche Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallÂ
Ergebnis:Â Idealerweise ist das ermittelte Bruttoentgelt sowohl individuell als auch betriebsbezogen stimmig eingeordnet.