Die Künstlersozial­abgabe

Artikel aktualisiert am 25.07.2024

 

Die Künstlersozialabgabe muss unter bestimmten Voraussetzungen von Unternehmen, die publizistische oder künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen und verwenden, gezahlt werden. Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe beläuft sich seit dem zum 30. September 2023 auf 5,0 % – von ursprünglich 4,2 % in 2022. Diese Senkung wurde durch die Künstlersozialabgabe-Verordnung für 2018 im Bundesgesetzblatt mitgeteilt.

 

Künstlersozialabgabe

 

 

Die Aufgaben der Künstlersozialkasse

Schriftsteller und selbstständige Künstler sind verpflichtet, Sozialversicherungsabgaben zu leisten. Doch in der Regel haben diese Selbstständigen keinen Arbeitgeber, der ihren Anteil (also die Hälfte) übernimmt. Und genau in diesem Fall greift die Künstlersozialkasse – sie macht den Eintritt in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung möglich. Allerdings kann nicht jeder der Künstlersozialkasse beitreten.

 

Für wen ist die Künstlersozialkasse?

Künstler, die bildende oder darstellende Kunst oder Musik erschaffen, lehren oder ausüben, werden von der Künstlersozialkasse unterstützt.

Journalisten, Schriftsteller oder andere Personen, die publizistisch tätig sind, werden ebenfalls von der Künstlersozialkasse betreut.

Für die genannten Gruppen ist die Anmeldung zur Künstlersozialkasse Pflicht. Wie im Angestelltenverhältnis zahlt der Künstler seinen Anteil der Sozialversicherungsabgaben. Die andere Hälfte wird aus Zuschüssen des Bundes und Abgaben von Unternehmen (Rundfunkanstalten, Verlage, Galerien) finanziert.

 

Die Anzahl der abgabepflichtigen Unternehmen steigt

In den letzten Jahren ist die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gestiegen. Dies ist nicht nur auf die verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der Künstlersozialkasse und der Deutschen Rentenversicherung zurückzuführen, sondern auch mit den Neuanmeldungen. Aufgrund der Tatsache, dass mehr Unternehmen der Abgabepflicht in der Künstlersozialkasse nachgehen, werden sowohl die Verwerter als auch die abgabepflichtigen Unternehmen entlastet, so dass der Abgabesatz gesenkt werden kann. Allein in 2015 und 2016 wurden rund 50.000 Unternehmen neu erfasst und zusätzlich wurden etwa 17.000 weitere Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet.

 

Die Bemessungsgrundlagen der Künstlersozialabgabe

Zur Zeit sind es etwa 185.000 Publizisten und selbstständige Künstler, die als Pflichtversicherte in der Künstlersozialkasse angemeldet sind. Dabei wird die Künstlersozialabgabe als Umlage erhoben. Wie hoch der Abgabesitz ist, wird in jedem Fahr für das Folgejahr festgelegt und veröffentlicht. Als Bemessungsgrundlage dienen die, von Schriftstellern und Künstlern gezahlten Entgelte eines Kalenderjahres.

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