Die Lohnsteuertabelle 2024 in Deutschland: Neue Werte und Berechnungen
Nachfolgend bieten wir Ihnen wichtige Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den aktuellen Entwicklungen für die Lohnsteuertabelle 2024:
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Die Solidaritätszuschläge betragen 5,5% für alle Steuerpflichtigen. Allerdings ist der Freibetrag hier inzwischen so hoch, dass nur noch ein Bruchteil der Bevölkerung Solidaritätszuschläge zahlen müssen.
Kirchensteuer-Abzugsbeiträge variieren je nach Bundesland zwischen 8 und 9%. Arbeitgeber berücksichtigen diese Abzüge bei der Berechnung der Lohnsteuer.
Kinderfreibeträge: Die Lohnsteuertabelle berücksichtigt direkt keine Kinderfreibeträge. Diese Freibeträge mindern allerdings die zu zahlende Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Auf die Höhe der Lohnsteuer haben Kinderfreibeträge in der Lohnsteuer erst einmal keine Auswirkung. Später in der Einkommensteuerberechnung wird dann verglichen, ob die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge günstiger sind als das ausgezahlte Kindergeld.
Berechnung der Lohnsteuer: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Lohnsteuer mithilfe von Online-Rechnern oder PDF-Tabellen ermitteln. Der Einkommensteuertarif und die Lohnsteuerabzugsmerkmale fließen in die Berechnung ein.
Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag für 2024 liegt bei 11.604 Euro brutto. Dieser Betrag ist steuerfrei und mindert die zu zahlende Lohnsteuer.
Ausblick auf 2025:
Anfang 2025 wird der Grundfreibetrag voraussichtlich weiter erhöht.
Die Bundesregierung strebt eine gerechte Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Wettbewerbsfähigkeit an.
Für detaillierte Informationen und individuelle Berechnungen empfehlen wir die Nutzung von Online-Rechnern oder den Bezug der Jahres-Lohnsteuertabelle 2024. Weitere Fragen zum Thema Lohnsteuer können Sie auch im FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales klären.