Mehrere Minijobs – ist das möglich?

Minijobs sind beliebt – bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Doch ist es möglich, mehrere Minijobs zu haben? Die Antwort lautet: „Ja, aber….“

 

Ein Arbeitnehmer darf mehrere Minijobs haben, wenn er

  • keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat und

  • er die Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern hat.

 

Da in Deutschland die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung besteht, dürfen Arbeitnehmer so viele Nebenjobs ausüben, wie sie möchten. Allerdings darf die Gesamtheit der Jobs nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten. Das Arbeitszeitgesetz gibt vor, dass ein Arbeitnehmer durchschnittlich an sechs Arbeitstagen die Woche maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten darf. In der Summe macht das 48 Stunden pro Woche.

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs, darf die Gesamtheit aller die monatliche 450 Euro-Grenze nicht übersteigen. Wird diese Grenze überschritten, sind alle Jobs versicherungspflichtig und sind somit keine Minijobs mehr.

Beispiel:

Frau Meier arbeitet seit dem 1. Januar bei Arbeitgeber A und verdient 450 Euro pro Monat. Am 1. Februar tritt Frau Meier einen weiteren Minijob bei Arbeitgeber B an, verdient bei ihm 300 Euro pro Monat.

Im Januar fällt Frau Meier unter die Minijob-Regelung, da das Entgelt in diesem Monat maximal 450 Euro beträgt. Im Februar übersteigt Frau Meier allerdings die 450-Euro-Grenze, so dass sie ab Februar mit beiden Beschäftigungen versicherungspflichtig ist.

 

Hauptbeschäftigung und Minijob – geht das?

Wer als Arbeitnehmer einem Hauptjob, sprich eine versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung oder auch Teilzeitbeschäftigung, hat, kann einen Minijob annehmen. Erreicht er mit diesem Minijob die 450-Euro-Grenze nicht, darf er dennoch keinen weiteren Minijob annehmen. Ein weiterer Minijob würde mit dem Hauptjob zusammengerechnet werden und somit voll sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig.

 

Kurzfristige Beschäftigung als kurzzeitige Alternative

Wer sich trotz Minijob einige Euro hinzuverdienen möchte, kann dies mit einer so genannten kurzfristigen Beschäftigung. Diese ist zeitlich begrenzt und ist ebenfalls sozialversicherungsfrei – auch in der Rentenversicherung – und wird nicht zu dem bestehenden Minijob hinzugerechnet.

Weitere Beiträge

Verzinsung und Erstattung von Pflegeversicherungsbeiträgen: Rundschreiben und neues digitales Verfahren ab Juli 2025

Verzinsung und Erstattung von Pflegever­sicherungs­beiträgen: Rundschreiben und neues digitales Verfahren ab Juli 2025

Das am 27. März 2024 verkündete "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (Wachstumschancengesetz) beinhaltet wichtige Regelungen zur Pflegeversicherung. ... weiterlesen

23. April 2024


Nachträglicher Wechsel der pauschalen Bewertungsmethode

Nachträglicher Wechsel der pauschalen Bewertungsmethode

Viele Unternehmen stellen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur Verfügung – vor allem dann, wenn diese viel für das Unternehmen unterwegs sind. In den meisten Fällen überlasst der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden auch das Fahrzeug, um zum einen die Fahrten zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte zurück zu legen und zum anderen das Fahrzeug privat zu nutzen. ... weiterlesen

1. April 2024


Pfändung_und_Arbeitgeberdarlehen

Zusammentreffen von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Darlehen

Beim Umgang mit einem Arbeitgeberdarlehen (AG-Darlehen) entstehen spezielle Herausforderungen, wenn gleichzeitig ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb) gegen den darlehensnehmenden Arbeitnehmer vorliegt. Die Situation ändert sich entscheidend, je nachdem, ob der PfÜb vor oder nach der Darlehensvergabe an den Arbeitnehmer zugestellt wird.... weiterlesen

27. März 2024


Entgeltumwandlung

Sicher in die Zukunft: Wie Sie mit Entgeltumwandlung fürs Alter vorsorgen

Um im Alter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, ist es entscheidend, frühzeitig finanzielle Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Eine Möglichkeit hierfür bietet die betriebliche Altersvorsorge, bei der Arbeitgeber eine wesentliche Unterstützungsrolle spielen.... weiterlesen

26. März 2024


Sonn- und Feiertagsarbeit

Sonn- und Feiertagsarbeit im Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz regelt die tägliche Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Mehrarbeit, Nachtarbeit und ebenso die Sonn- und Feiertagsarbeit. Die werktägliche gesetzliche Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. ... weiterlesen

26. März 2024


Beitragsbemessungsgrenze 2024

Beitrags­bemessungs­grenzen 2024: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten

Die Beitrags­bemessungsgrenzen sind ein zentrales Thema in der deutschen Sozialversicherung. Sie beeinflussen die Höhe der Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen müssen. Im Jahr 2024 gibt es einige wichtige Änderungen, die wir im Folgenden genauer betrachten werden. ... weiterlesen

25. März 2024


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr