Mindestlohn 2024 in Deutschland: Neuerungen und Auswirkungen

Artikel aktualisiert am 27.03.2024

 

Seit Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro brutto je Stunde. Diese Anhebung von 41 Cent im Vergleich zum vorherigen Wert von 12 Euro brutto pro Stunde ist ein wichtiger Schritt, um die Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken.

 

Was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks haben für das Jahr 2024 Änderungen an den tariflichen Mindestlöhnen beschlossen. Diese werden in zwei Stufen eingeführt:

 

  • Mehr Einkommen: Durch die Erhöhung des Mindestlohns erhalten Beschäftigte mit geringem Einkommen eine bessere Bezahlung. Dies kann ihre finanzielle Situation verbessern.

  • Schutz vor Ausbeutung: Der Mindestlohn dient als Schutz vor unangemessener Bezahlung und Ausbeutung. Arbeitgeber müssen nun mindestens 12,41 Euro pro Stunde zahlen.

  • Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen: Die Mindestlohnkommission berücksichtigt bei ihren Empfehlungen auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die moderate Erhöhung soll keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung haben.

 

Die Rolle der Mindestlohnkommission:

Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das den Einfluss des Mindestlohns auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen analysiert. Sie berät sich alle zwei Jahre und schlägt der Bundesregierung Anpassungen der Lohnuntergrenze vor.

Ihre Empfehlungen basieren auf der Tarifentwicklung und sollen einen fairen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen.

 

Ausblick auf 2025:

Anfang 2025 wird der Mindestlohn erneut angehoben, diesmal auf 12,82 Euro pro Stunde.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Beschäftigungseffekte weiterhin positiv bleiben werden.

 

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2015 eingeführt und gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für Auszubildende, Selbstständige oder Ehrenamtliche. Weitere Informationen zur Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung finden Sie auf der Themenseite Arbeit und Soziales der Bundesregierung.

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