Outsourcing der Lohnabrechnung während der Corona-Krise

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einem hohen Aufwand verbunden. Und nicht nur das: Muss eine Lohnbuchhalterin oder ein Lohnbuchhalter eigens für die monatlichen Abrechnungen beschäftigt werden, ist dies mit hohen Kosten verbunden. Oder die Aufgabe wird ungeschulten Mitarbeitern auferlegt, deren Aufgaben im Unternehmen in einem ganz anderen Bereich liegen. Dabei sind gerade Lohn und Gehalt ein heikles Thema, bei dem viele Fehler aufgrund von Unwissenheit entstehen können. Fehler, die für das Unternehmen teils teuer werden können.

Oder sind Sie Ihr eigener Lohnbuchhalter und rechnen die Löhne am Wochenende ab?

Gerade in der jetzigen Corona Krise birgt die Lohn- und Gehaltsabrechnung etliche Tücken – beispielsweise, wenn Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen aufgrund eines Tätigkeitsverbot durch Quarantäne abgerechnet werden muss. Entsprechendes Wissen ist nötig, das sich nicht auf die Schnelle aneignen lässt und vor allem, wenn die Lohnabrechnungen nebenher erledigt werden.

Durch die Auslagerung der Lohnabrechnungen können Sie sicher sein, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen korrekt und mit dem entsprechenden Fachwissen erledigt werden. Gesetzeskonform und unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei Teilzeitmitarbeitern oder Minijobbern.

Falsch abgerechnete oder nicht fristgerecht erstellte Lohnabrechnungen können Nachzahlungen oder sogar Strafzahlungen nach sich ziehen. Gerade in der jetzigen Zeit, in der Unternehmen mit hohen Umsatzeinbußen kalkulieren müssen, ein Kostenfaktor, der vermeidbar ist – durch das Outsourcing der Lohnbuchhaltung.

 

Die Vorteile des Outsourcings in der Lohnbuchhaltung

Unabhängig von der Corona Krise bietet das Outsourcing Ihrer Lohnbuchhaltung einige Vorteile. Dies sind unter anderem:

  • Zeit- und Kosteneinsparung bei der monatlichen Abrechnung
  • Sie sparen Weiterbildungskosten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Sie benötigen keine kostenintensive Software, um die Löhne und Gehälter abzurechnen
  • Sie sind durch das externe Abrechnungsunternehmen stets up-to-date, was die steuerlichen und gesetzlichen Änderungen anbelangt
  • Keine Verzögerungen bei der monatlichen Abrechnung, weil der Mitarbeiter erkrankt oder im Urlaub ist
  • Sie haben eine bessere Kostentransparenz, da pro Mitarbeiter ein Festpreis vereinbart wird
  • Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind korrekt, entsprechen den Datenschutzbestimmungen und den Vorgaben des Gesetzgebers
  • Wodurch Sie auch in den kommenden Prüfungen der deutschen Rentenversicherung, bzw. vom Finanzamt sparen

 

Outsourcing der Lohnabrechnung während der Corona Krise – warum?

In der Corona Krise wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Lohn- und Gehaltsabrechnung einiges abverlangt. Dazu zählen unter anderem Fragen wie: „Wer zahlt das Gehalt des Mitarbeiters, der unter Quarantäne steht?“ Oder wer zahlt das Gehalt, wenn der Mitarbeiter selbst an Corona erkrankt ist? Wie verhält es sich mit eventuellen Sonderzahlungen an die Mitarbeiter?

In all diesen Fällen ist das entsprechende Know-How erforderlich. Müssen sich Ihre Mitarbeiter erst in die Materie einlesen, um die Abrechnungen korrekt vornehmen zu können, kommt wieder der Faktor Zeit und Kosten zum Tragen.

Die Lohnbuchhalter der externen Firma haben sich dieses Wissen bereits angeeignet und rechnen ordnungsgemäß ab.

Fakt ist: Die Lohnabrechnungen in der Corona Krise sind zeitintensiv und teuer – Zeit, die Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter gar nicht haben. Unternehmen, die während der Corona-Pandemie ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung outsourcen, sparen nicht nur jetzt, sondern auch nach der Pandemie. Ergreifen Sie heute die entsprechenden Maßnahmen und geben Sie Ihre Lohnabrechnung in die fachmännischen Hände des externen Lohnabrechnungsunternehmens. Denn dieses unterstützt Sie nicht nur in puncto monatlichen Abrechnungen, sondern hilft Ihnen dabei, sich optimal auf den Aufschwung nach der Corona Krise vorzubereiten.

Weitere Beiträge

Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber

Immer mehr Berufseinsteiger entscheiden sich für ein berufsbegleitendes Studium. Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Studiengebühren? Wie sind diese vom Arbeitgeber beitragsrechtlich und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Bei der Beurteilung hinsichtlich der Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber, sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden.... weiterlesen

28. April 2023


Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023

Durch die Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass der Schuldner bei einer Pfändung des Arbeitseinkommens seinen gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen und über das Existenzminimum verfügen kann. Bei einem Arbeitseinkommen, welches den Grundfreibetrag übersteigt, steht dem Schuldner ein Teil seines Mehrverdienstes zu. Hat der Schuldner gegenüber einer anderen Person die gesetzliche Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag. ... weiterlesen

24. März 2023


Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2022

Durch die Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass der Schuldner bei einer Pfändung des Arbeitseinkommens seinen gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen und über das Existenzminimum verfügen kann. Bei einem Arbeitseinkommen, welches den Grundfreibetrag übersteigt, steht dem Schuldner ein Teil seines Mehrverdienstes zu. Hat der Schuldner gegenüber einer anderen Person die gesetzliche Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag.... weiterlesen

17. Februar 2023


Die Arbeitszeiterfassung – Pflicht für alle Unternehmen

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ist es laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ab sofort für alle Unternehmen Pflicht, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter ausnahmslos aufzuzeichnen. Das heißt, Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Arbeitszeiterfassungssystem zu dokumentieren – das Führen der Stunden in einer Excelliste oder handschriftlichen Liste reicht nicht mehr aus. ... weiterlesen

19. Januar 2023


Wissenswertes zur Home-Office-Pauschale

Home-Office – seit der Coronapandemie eine gängige Lösung, um die Ansteckungsketten zu minimieren. Die Definition des Home-Office lautet: Bei Home-Office handelt es sich um Telearbeit, bei der die Angestellten ihre Arbeit teilweise oder sogar im vollen Umfang von zu Hause aus erledigen.... weiterlesen

10. Januar 2023


Die Künstlersozialversicherung – das sollten Sie wissen

Seit 1983 zieht die Künstlersozialversicherung die gesetzliche Sozialversicherung von Publizisten und selbstständigen Künstlern ein. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich über die Künstlersozialkasse (KSK) zu versichern. ... weiterlesen

17. Dezember 2022


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Fr. 8-16 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Fr. 8-16 Uhr