Änderungen im Melderecht der Sozialversicherung bei geringfügig Beschäftigten

Artikel aktualisiert am 03.05.2024

 

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für jeden geringfügig Beschäftigten der Minijob-Zentrale als die Einzugsstelle die Meldungen zur Sozialversicherung zu übermitteln. Diese Meldungen sind die Grundlage, um spätere Leistungsansprüche wie zum Beispiel Renten festzustellen. Dabei ist es wichtig, dass die persönlichen Daten der Beschäftigten wie Name, Vorname und Geburtsdatum korrekt an die Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Zum 1. Januar 2021 sieht das 7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze die Einführung eines Steuerbausteins innerhalb der Sozialversicherungsmeldung bei geringfügig Beschäftigten vor. Durch diese Maßnahme soll der Minijobzentrale die Prüfung, ob die Steuern korrekt und in voller Höhe entrichtet wurden, zukünftig erleichtert werden. Die Begründung des Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung vom 04.03.2020 lautet:

Die Minijobzentrale handelt bei geringfügig Beschäftigungen nicht nur als Einzugsstelle, sondern gleichzeitig als Steuerbehörde, da sie neben den Sozialversicherungsabgaben auch die Lohnsteuer einzieht. Zudem zieht die Minijobzentrale auch die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung ein.

Die Minijobzentrale muss prüfen, ob für die Beschäftigten auf geringfügiger Basis die Steuern in voller Höhe und korrekt entrichtet wurden. Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages angeregt, durch die Ergänzung eines Datenbausteins innerhalb der Entgeltmeldungen, der die Angaben zur Art der Besteuerung enthält, dies in Zukunft zu gewährleisten. Dabei werden die Entgeltmeldungen durch den Datenbaustein Steuer ergänzt, welcher die folgenden Daten enthält:

  • Die Steuernummer des Arbeitgebers
  • Die Steueridentifikationsnummer des Minijobbers und
  • Ein Kennzeichen zur Art der Besteuerung

Durch diese Ergänzungen soll eine höhere Transparenz sichergestellt werden.

Die Pflicht zur Angabe des Datenbausteins Steuer reduziert sich auf die Entgeltmeldung. Auch wenn die Informationen erst mit der Jahresmeldung mit dem Ablauf des Kalenderjahres beziehungsweise mit der Abmeldung des Minijobbers der Minijobzentrale vorliegen, sei dies gegenüber dem bestehenden Verfahren eine Verbesserung.

Weitere Beiträge

Arbeiter am Band

Kurzfristige Beschäftigung – das sollten Sie wissen

Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen, beziehungsweise 60 Kalendertagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung.... weiterlesen

23. Juli 2025


Eltern mit Kindern im Freien

DaBPV-Rückmeldung: Was tun bei falscher Kinderanzahl oder Elterneigenschaft?

DaBPV (Datenübermittlungsverfahren Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung) ist das neue zum 01.07.2025 eingeführte digitale Verfahren, mit dem Arbeitgeber die Anzahl der Kinder und die Elterneigenschaft von Beschäftigten elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen können. Diese Informationen sind relevant für die Berechnung von Beitragszuschlägen bzw. -abschlägen in der sozialen Pflegeversicherung (Stichwort: Kinderlosenzuschlag). Doch was ist zu tun, wenn die zurückgemeldeten Daten nicht mit der tatsächlichen Kinderanzahl oder Elternschaft übereinstimmen?... weiterlesen

16. Juli 2025


Lohn, Gehalt, Entgelt - die Unterschiede einfach erklärt

Lohn, Gehalt und Entgelt – Unterschiede verständlich erklärt

Die Begriffe Lohn und Gehalt werden im Alltag häufig durcheinandergeworfen. Beide bezeichnen grundsätzlich das Entgelt für geleistete Arbeit – also die Bezahlung, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede zwischen Lohn, Gehalt und dem übergeordneten Begriff Entgelt. Diese Unterschiede zu kennen ist sowohl für Unternehmen (etwa bei der Lohnbuchhaltung) als auch für Arbeitnehmer wichtig, etwa wenn es um Abrechnungen, Urlaubs- oder Krankengeld geht.... weiterlesen

14. Juli 2025


Arbeiten von zu Hause aus

Steuerfreie Internetpauschale über die Gehaltsabrechnung: Leitfaden für Arbeitgeber

In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten nutzen viele Arbeitnehmer ihren privaten Internetanschluss auch beruflich. Arbeitgeber möchten diese Kosten oft freiwillig ausgleichen, indem sie eine steuerfreie Internetpauschale zahlen. Doch welche rechtlichen Grundlagen gelten hierfür, unter welchen Voraussetzungen bleibt ein Internetzuschuss steuerfrei und wie wird er korrekt in der Lohnabrechnung umgesetzt? Im Folgenden erhalten Arbeitgeber einen fundierten Überblick – inklusive typischer Fallstricke und der Abgrenzung zu anderen Steuererleichterungen im Homeoffice-Umfeld.... weiterlesen

10. Juli 2025


Eine Person erhält SFN-Zuschläge

Minijob und steuerfreie SFN-Zuschläge: Vorsicht bei Krankheit und Urlaub

Minijobs (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) können dank steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv sein. Diese Zuschläge – z. B. Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit – dürfen unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden und werden dann nicht auf die Verdienstgrenze im Minijob angerechnet. ... weiterlesen

8. Juli 2025


KFZ und Fahrrad

Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen bei Lohnsteuer und Umsatzsteuer für E-Dienstwagen und Diensträder

Die Bereitstellung von dienstlichen Elektro- oder Hybridfahrzeugen sowie Dienstfahrrädern zur privaten Nutzung führt zu steuerlichen Konsequenzen in zwei Bereichen: Lohnsteuer (Einkommensteuer des Arbeitnehmers) und Umsatzsteuer (für den Arbeitgeber). Wichtig ist, dass die Bemessungsgrundlage – also der Wert, der der Besteuerung zugrunde gelegt wird – in beiden Steuerarten unterschiedlich ermittelt wird.... weiterlesen

7. Juli 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr