Änderungen im Melderecht der Sozialversicherung bei geringfügig Beschäftigten

Artikel aktualisiert am 03.05.2024

 

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für jeden geringfügig Beschäftigten der Minijob-Zentrale als die Einzugsstelle die Meldungen zur Sozialversicherung zu übermitteln. Diese Meldungen sind die Grundlage, um spätere Leistungsansprüche wie zum Beispiel Renten festzustellen. Dabei ist es wichtig, dass die persönlichen Daten der Beschäftigten wie Name, Vorname und Geburtsdatum korrekt an die Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Zum 1. Januar 2021 sieht das 7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze die Einführung eines Steuerbausteins innerhalb der Sozialversicherungsmeldung bei geringfügig Beschäftigten vor. Durch diese Maßnahme soll der Minijobzentrale die Prüfung, ob die Steuern korrekt und in voller Höhe entrichtet wurden, zukünftig erleichtert werden. Die Begründung des Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung vom 04.03.2020 lautet:

Die Minijobzentrale handelt bei geringfügig Beschäftigungen nicht nur als Einzugsstelle, sondern gleichzeitig als Steuerbehörde, da sie neben den Sozialversicherungsabgaben auch die Lohnsteuer einzieht. Zudem zieht die Minijobzentrale auch die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung ein.

Die Minijobzentrale muss prüfen, ob für die Beschäftigten auf geringfügiger Basis die Steuern in voller Höhe und korrekt entrichtet wurden. Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages angeregt, durch die Ergänzung eines Datenbausteins innerhalb der Entgeltmeldungen, der die Angaben zur Art der Besteuerung enthält, dies in Zukunft zu gewährleisten. Dabei werden die Entgeltmeldungen durch den Datenbaustein Steuer ergänzt, welcher die folgenden Daten enthält:

  • Die Steuernummer des Arbeitgebers
  • Die Steueridentifikationsnummer des Minijobbers und
  • Ein Kennzeichen zur Art der Besteuerung

Durch diese Ergänzungen soll eine höhere Transparenz sichergestellt werden.

Die Pflicht zur Angabe des Datenbausteins Steuer reduziert sich auf die Entgeltmeldung. Auch wenn die Informationen erst mit der Jahresmeldung mit dem Ablauf des Kalenderjahres beziehungsweise mit der Abmeldung des Minijobbers der Minijobzentrale vorliegen, sei dies gegenüber dem bestehenden Verfahren eine Verbesserung.

Weitere Beiträge

Berechnung von SV-Tagen

Wie berechnen sich die SV-Tage?

Bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern im Rahmen der Sozialversicherung taucht immer wieder der Begriff SV-Tage auf – also die Anzahl der Kalendertage, für die Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten sind. Doch wie genau werden diese SV-Tage berechnet? Die Grundlage dafür liefert § 1 Abs. 1 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).... weiterlesen

10. April 2025


Headset und Geld neben einer Tastatur

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen weiter

um Jahreswechsel 2024/2025 haben nahezu alle großen gesetzlichen Krankenkassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeiträge spürbar angehoben. Das Bundesgesundheitsministerium legte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 % fest – ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2024.... weiterlesen

8. April 2025


Mitarbeitende auf einer Firmenweihnachtsfeier

Weihnachtsfeier: Pauschalversteuerung und Sozialver­sicherungsfreiheit

Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier sind für Mitarbeiter ein Highlight, doch für Arbeitgeber gilt es, einige steuerliche Regeln zu beachten. Pro Mitarbeiter und Veranstaltung sind Zuwendungen bis zu 110 € steuer- und sozialversicherungsfrei – dieser... weiterlesen

7. April 2025


AuslandsAU

Muss der Arbeitgeber ausländische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen akzeptieren?

Arbeitnehmer, die während eines Auslandsaufenthalts erkranken, stehen oft vor der Frage, ob ihr Arbeitgeber eine im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) akzeptieren muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 284/24) wichtige Klarstellungen getroffen.​... weiterlesen

3. April 2025


Sozialversicherung

Warum die Freiheit in der Sozialversicherung auf pauschal versteuerte Entgelte nach dem 28.02. des Folgejahres verloren geht

In der Praxis der Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit pauschal versteuerten Entgelten umzugehen ist, insbesondere im Hinblick auf deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Ein zentraler Stichtag in diesem Zusammenhang ist der 28. Februar des Folgejahres. Nach diesem Datum geht in bestimmten Fällen die sogenannte "Freiheit in der Sozialversicherung" für pauschal versteuerte Entgelte verloren. Doch was genau bedeutet das, und warum ist dieser Stichtag so entscheidend? ... weiterlesen

2. April 2025


Mindestlohn

Stärkere Mindestlohnanhebung in Sicht: 15 Euro als Zielgröße

Neue Berechnungsmethode könnte zu kräftiger Erhöhung führen: Die nächste Anpassung des Mindestlohns in Deutschland dürfte deutlich höher ausfallen als in der Vergangenheit. Grund dafür ist eine neue Berechnungsgrundlage, die sich nicht mehr ausschließlich an der Tarifentwicklung der vergangenen Jahre orientiert, sondern auch einen Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. ... weiterlesen

1. April 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr