Nach intensiven Beratungen und Kompromissfindungen hat der Bundesrat am 22. MĂ€rz 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, welches zuvor bereits vom Bundestag am 23. Februar 2024 befĂŒrwortet worden war.
Dieses Gesetz, basierend auf einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024, sieht wichtige Ănderungen vor, die sowohl fĂŒr Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Diese Neuerungen betreffen unter anderem die Lohnabrechnung und andere finanzielle Aspekte.
Zu den wesentlichen Ănderungen, die mit dem neuen Gesetz in Kraft treten, gehören::
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Erhöhung der Pauschale fĂŒr Berufskraftfahrer auf 9 Euro pro Kalendertag ab dem 1. Januar 2024, von zuvor 8 Euro. Diese MaĂnahme zielt darauf ab, die finanzielle Belastung fĂŒr diese Berufsgruppe zu verringern.
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Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von emissionsfreien Dienstwagen wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 60.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht. Diese Anpassung reflektiert die steigenden Kosten und den Markt fĂŒr emissionsfreie Fahrzeuge.
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Der Besteuerungsanteil der Renten aus der Basisversorgung wird langsamer angehoben, was Rentnern mehr finanzielle FlexibilitÀt bietet.
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Der Abbau sowohl des Versorgungsfreibetrags als auch des Altersentlastungsbetrags wird verlangsamt. Dies bedeutet, dass diese FreibetrÀge erst im Jahr 2058 vollstÀndig abgebaut sein werden, wodurch Àltere Arbeitnehmer lÀnger von diesen Vorteilen profitieren können.
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Die Besteuerung von sonstigen BezĂŒgen, bisher geregelt durch die FĂŒnftelregelung, wird fĂŒr den Lohnsteuerabzug ab 2025 aufgehoben. Dies entlastet Arbeitgeber von zusĂ€tzlichem Verwaltungsaufwand, ohne dass sich fĂŒr Arbeitnehmer steuerliche Nachteile ergeben.
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Eine Anhebung der Abzugsgrenze fĂŒr Geschenke an GeschĂ€ftsfreunde von 35 Euro auf 50 Euro ab dem 1. Januar 2024 soll die Gestaltungsmöglichkeiten in der geschĂ€ftlichen Beziehungsgestaltung erweitern.
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Ab dem Lohnsteuerabzug 2024 entfĂ€llt der Grenzbetrag fĂŒr die Besteuerung von BeitrĂ€gen zu Gruppenunfallversicherungen, wenn diese einen Durchschnittsbetrag von 100 Euro im Kalenderjahr nicht ĂŒbersteigen.
Der ursprĂŒngliche Gesetzentwurf enthielt noch weitere MaĂnahmen, wie die geplante Anhebung der Pauschalen fĂŒr Verpflegungsmehraufwendungen und die Erhöhung des Freibetrags fĂŒr Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen. Diese VorschlĂ€ge wurden jedoch im finalen Kompromiss des Vermittlungsausschusses gestrichen.