Geschenke an Arbeitnehmer – das sollten Sie wissen

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Überreicht der Arbeitgeber aufgrund eines persönlichen Ereignisses seiner Arbeitnehmerin oder seinem Arbeitnehmer ein Geschenk, handelt es sich um ein Sachgeschenk, das steuerfrei ist. Am Geburtstag erhalten die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Blumen, Pralinen oder Bücher – oder das Kind erhält eine Aufmerksamkeit zu besonderen Anlässen wie der Kommunion oder Konfirmation. Auch Geschenke an Arbeitnehmer zur Silberhochzeit können in Betracht kommen.

 
Frau reicht ein Geschenk
 

Sachgeschenke – 60-Euro-Freigrenze

Die Finanzämter gehen von steuerfreien Aufmerksamkeiten aus, wenn je Ereignis der Wert des Geschenkes 60 Euro – einschließlich Mehrwertsteuer – nicht überschreitet. Diese Freigrenze von 60 Euro kann für einen Arbeitnehmer mehrfach in Anspruch genommen werden. Es gibt auch keinen Jahreshöchstbetrag, bis zu dem die Arbeitgeberleistungen lohnsteuerfrei sind.

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat im Juli Geburtstag und heiratet im Juli – für beide Anlässe kann er zwei Geschenke zum jeweiligen Wert von 50 Euro erhalten.

Zudem werden auch Sachzuwendungen, die innerhalb des betrieblichen Interesses vom Arbeitgeber erbracht werden, beispielsweise Weihnachtsgeschenke bei der Weihnachtsfeier, deren Wert die 60 Euro nicht überschreiten, nicht zum Arbeitslohn gerechnet.

Aber: Geldzuwendungen sind steuerpflichtig – auch wenn Sie innerhalb dieser 60-Euro-Freigrenze liegen. Selbst wenn die Geldzuwendungen noch so gering sind, sind als Arbeitslohn anzusehen. Auch Heiratsbeihilfen oder Geburtsbeihilfen sind immer lohnsteuerpflichtig.

 

Geschenke an Mitarbeiter – beitragsrechtliche Beurteilung

Aufmerksamkeiten oder Geschenke an Mitarbeiter, die im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und zudem keine Bereicherung des Arbeitnehmers darstellen, fließen im Sinne der Sozialversicherung NICHT ins Arbeitsentgelt. Das heißt, sie sind dadurch auch nicht beitragspflichtig.

Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Genussmittel (Gebäck, Obst, Pralinen) oder Getränke, die im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich zum Verzehr bestimmt sind, zählen diese zu den Aufmerksamkeiten. Auch Speisen, die der Arbeitgeber während oder anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, der ganz im Sinne des betrieblichen Interesses steht, den Mitarbeitern unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt und deren Wert die 60-Euro-Freigrenze nicht übersteigt, sind als Aufmerksamkeiten zu sehen.

Aus beitragsrechtlicher Beurteilung sind Geldzuwendungen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, selbst wenn der Wert gering ist.

 

Sachgeschenke – Hinweis zur Freigrenze

Bei der 60-Euro-Freigrenze handelt es sich um eine FREIGRENZE, nicht um einen Freibetrag! Kostet das Geschenk mehr als 60 Euro, beispielsweise 65 Euro, ist der komplette Betrag von 65 Euro lohnsteuerpflichtig – nicht nur die Differenz von 5 Euro.

Auch Minijobber dürfen Sachgeschenke erhalten und von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

 

Sachgeschenke – das geht nicht

Ostern und Weihnachten gelten nicht als persönliche Anlässe des Arbeitnehmers. Da diese Anlässe nicht einmalig sind oder selten wiederkehren, gelten Geschenke zu diesen Anlässen nicht als Sachgeschenke.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Sachgeschenke eine nette Variante sind, sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkenntlich zu zeigen. Beachtet man die genannten Punkte, profitieren beide Seiten davon.

Weitere Beiträge

Arbeiter am Band

Kurzfristige Beschäftigung – das sollten Sie wissen

Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen, beziehungsweise 60 Kalendertagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung.... weiterlesen

23. Juli 2025


Eltern mit Kindern im Freien

DaBPV-Rückmeldung: Was tun bei falscher Kinderanzahl oder Elterneigenschaft?

DaBPV (Datenübermittlungsverfahren Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung) ist das neue zum 01.07.2025 eingeführte digitale Verfahren, mit dem Arbeitgeber die Anzahl der Kinder und die Elterneigenschaft von Beschäftigten elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen können. Diese Informationen sind relevant für die Berechnung von Beitragszuschlägen bzw. -abschlägen in der sozialen Pflegeversicherung (Stichwort: Kinderlosenzuschlag). Doch was ist zu tun, wenn die zurückgemeldeten Daten nicht mit der tatsächlichen Kinderanzahl oder Elternschaft übereinstimmen?... weiterlesen

16. Juli 2025


Lohn, Gehalt, Entgelt - die Unterschiede einfach erklärt

Lohn, Gehalt und Entgelt – Unterschiede verständlich erklärt

Die Begriffe Lohn und Gehalt werden im Alltag häufig durcheinandergeworfen. Beide bezeichnen grundsätzlich das Entgelt für geleistete Arbeit – also die Bezahlung, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede zwischen Lohn, Gehalt und dem übergeordneten Begriff Entgelt. Diese Unterschiede zu kennen ist sowohl für Unternehmen (etwa bei der Lohnbuchhaltung) als auch für Arbeitnehmer wichtig, etwa wenn es um Abrechnungen, Urlaubs- oder Krankengeld geht.... weiterlesen

14. Juli 2025


Arbeiten von zu Hause aus

Steuerfreie Internetpauschale über die Gehaltsabrechnung: Leitfaden für Arbeitgeber

In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten nutzen viele Arbeitnehmer ihren privaten Internetanschluss auch beruflich. Arbeitgeber möchten diese Kosten oft freiwillig ausgleichen, indem sie eine steuerfreie Internetpauschale zahlen. Doch welche rechtlichen Grundlagen gelten hierfür, unter welchen Voraussetzungen bleibt ein Internetzuschuss steuerfrei und wie wird er korrekt in der Lohnabrechnung umgesetzt? Im Folgenden erhalten Arbeitgeber einen fundierten Überblick – inklusive typischer Fallstricke und der Abgrenzung zu anderen Steuererleichterungen im Homeoffice-Umfeld.... weiterlesen

10. Juli 2025


Eine Person erhält SFN-Zuschläge

Minijob und steuerfreie SFN-Zuschläge: Vorsicht bei Krankheit und Urlaub

Minijobs (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) können dank steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv sein. Diese Zuschläge – z. B. Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit – dürfen unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden und werden dann nicht auf die Verdienstgrenze im Minijob angerechnet. ... weiterlesen

8. Juli 2025


KFZ und Fahrrad

Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen bei Lohnsteuer und Umsatzsteuer für E-Dienstwagen und Diensträder

Die Bereitstellung von dienstlichen Elektro- oder Hybridfahrzeugen sowie Dienstfahrrädern zur privaten Nutzung führt zu steuerlichen Konsequenzen in zwei Bereichen: Lohnsteuer (Einkommensteuer des Arbeitnehmers) und Umsatzsteuer (für den Arbeitgeber). Wichtig ist, dass die Bemessungsgrundlage – also der Wert, der der Besteuerung zugrunde gelegt wird – in beiden Steuerarten unterschiedlich ermittelt wird.... weiterlesen

7. Juli 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr