Provisions­abrechnungen mit der Lohnabrechnung

Artikel aktualisiert am 10.04.2024

 

Im Vertrieb und im Außendienst ist die VergĂŒtung auf Provisionsbasis ĂŒblich. Doch auch in anderen Berufszweigen werden Provisionen gezahlt, die mit der Lohnabrechnung abgerechnet werden.

 

Die lohnsteuerliche Behandlung von Provisionen

Provisionen werden als Arbeitslohn angesehen, wenn die Leistungen, die ihnen zugrunde liegen, im Rahmen eines DienstverhĂ€ltnisses ausgefĂŒhrt werden. Werden die Provisionen von einem Dritten bezahlt, ist der Arbeitgeber trotzdem verpflichtet, SozialversicherungsbeitrĂ€ge und Lohnsteuer einzubehalten.

Dabei erfolgt die Besteuerung der Provisionszahlung als laufender Arbeitslohn.

Wird die Provision allerdings nur einmalig, ohne einen Bezug auf bestimmte LohnzahlungszeitrÀume, gewÀhrt, muss sie als sonstiger Bezug versteuert werden.

 

Die sozialversicherungs­rechtliche Behandlung von Provisionen

Provisionen werden in der Sozialversicherung als laufendes Arbeitsentgelt gesehen, auch wenn sie nicht monatlich, sondern in grĂ¶ĂŸeren ZeitabstĂ€nden, ausbezahlt werden. FĂŒr die Beitragsberechnung sind die Provisionen dem Lohnabrechnungszeitraum zuzuordnen, fĂŒr welchen sie ausgezahlt werden. FĂŒr Provisionen, die regelmĂ€ĂŸig erst im nĂ€chsten oder auch erst im ĂŒbernĂ€chsten Monat abgerechnet werden, können sie zu dem Monat hinzugerechnet werden, fĂŒr den die Beitragsabrechnung erfolgt.

 

Beispiel:

Die Provision des Mitarbeiters wird regelmĂ€ĂŸig erst im ĂŒbernĂ€chsten Monat abgerechnet. Demnach wird die Provision, die der Arbeitnehmer im Mai erarbeitet hat, mit der Lohnabrechnung im Juli gezahlt. Das heißt, die Beitragsabrechnung erfolgt zusammen mit dem Arbeitsentgelt im Juli.

Manche Unternehmen zahlen allerdings nicht wie ĂŒblich, die Provisionen im nĂ€chsten oder ĂŒbernĂ€chsten Monat, sondern vierteljĂ€hrlich oder auch halbjĂ€hrlich. In diesen FĂ€llen mĂŒssen die LohnauszahlungszeitrĂ€ume, auf die sich die Provisionszahlungen beziehen, wieder aufgerollt werden.

Es besteht allerdings die Möglichkeit – und da gibt es auch keine Bedenken – die Provisionen gleichmĂ€ĂŸig auf die entsprechenden Monate aufzuteilen.

 

Auszahlung von Provisionen nach Beendigung des BeschĂ€ftigungs­verhĂ€ltnisses

Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus und die Provision wird erst nach der Beendigung des BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisses ausgezahlt, kann diese dem letzten Lohnabrechnungszeitraum zugeordnet werden – Voraussetzung: die Provisionszahlungen erfolgten monatlich. Waren die ZeitabstĂ€nde fĂŒr die die Zahlungen der Provisionen erfolgten allerdings grĂ¶ĂŸer, muss die abzurechnende Provision den letzten LohnabrechnungszeitrĂ€umen zugeordnet werden.

Diese Regelung gilt auch fĂŒr Stornoreserven.

 

Provisionen – Vor- und Nachteile fĂŒr den Arbeitnehmer

Die Zahlung von Provisionen ist fĂŒr den Arbeitnehmer dahingehend lukrativ, dass er die Höhe seines Einkommens selbst steuern kann und einen gewissen Einfluss darauf hat. Der Leistungsanreiz, möglichst hohe Provisionen zu erzielen, ist natĂŒrlich sehr groß. Die Folge dessen kann jedoch ein enormer Leistungsdruck sein – ein Leistungsdruck, den sich der Arbeitnehmer selbst macht – und mit dem nicht jeder umgehen kann. Hinzu kommt, dass man nicht unbedingt weiß, mit welchem Geld im nĂ€chsten Monat zu rechnen ist. Zudem ist man im gewissen Sinne von den Kunden abhĂ€ngig, auch die wirtschaftliche Lage im Generellen spielt bei den Provisionen eine gewisse Rolle. Burnout und Co sind aufgrund des Leistungsdrucks und der Ungewissheit als Folge nicht selten.

 

Provisionen – Vor- und Nachteile fĂŒr den Arbeitgeber

FĂŒr den Arbeitgeber zĂ€hlen die Provisionen zu den variablen Kosten – im Gegensatz dazu: das Arbeitsentgelt, hierbei handelt es sich um fixe Kosten fĂŒr den Arbeitgeber. Die variablen Kosten, also die Provisionen, fallen nur dann an, wenn der Arbeitnehmer ein GeschĂ€ft generiert hat, aus dem er eine Provision erhĂ€lt.

Provisionszahlungen haben zudem oftmals eine natĂŒrliche Auslese als Folge. Mitarbeiter, die kaum oder nur wenig Umsatz machen, werden in der Regel ĂŒber kurz oder lang kĂŒndigen, da sie fĂŒr ihren Lebensunterhalt sorgen mĂŒssen. Dem Unternehmen bleiben somit nur die Mitarbeiter, die Umsatz generieren und als gute VerkĂ€ufer anzusehen sind.

Doch auch fĂŒr den Arbeitgeber birgt das Provisionsmodell einige Nachteile.

Da jeder Mitarbeiter, der auf Provisionsbasis bezahlt wird, hohe UmsĂ€tze erzielen möchte, kann er zwangslĂ€ufig zum EinzelkĂ€mpfer werden. Teilweise kann der Servicegedanke des Mitarbeiters zu kurz kommen, da er aus NeugeschĂ€ften Umsatz generieren möchte. Durch das unterschiedliche Einkommen der einzelnen Mitarbeiter wĂ€chst das Konkurrenzdenken. WĂ€hrend der eine Mitarbeiter, der hohe UmsĂ€tze erzielt, mit der „dicken Karre“ durch die Gegend fĂ€hrt, krebst der andere Mitarbeiter vor sich hin.

In wie weit Provisionszahlungen in Ihrem Unternehmen Sinn machen und ob sie von Vorteil sind, mĂŒssen Sie entsprechend abwĂ€gen.

 

 

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