Steuerliche Bewertung eines dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Fahrzeugs

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Entsteht für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil, so muss er diesen versteuern. Dies gilt auch für ein Fahrzeug, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlässt. Hier kommt im Regelfall entweder die 1 Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode zum Einsatz. Doch wie ist der Fall geartet, wenn das überlassene Fahrzeug tatsächlich dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist?

 
Stilisierte Darstellung eines Autos
 

Der Fall: Überlassenes Leasingfahrzeug

Eine Kommune leaste für eine Bürgermeisterin ein Fahrzeug und nahm dafür günstigere Leasingkonditionen im Rahmen des sogenannten Behördenleasings in Anspruch. Das Fahrzeug wurde ausschließlich von der Bürgermeisterin genutzt. Sie trug neben den Leasingraten auch die Steuern, Versicherungen und allgemeinen Betriebskosten. Sie führte ein Fahrtenbuch, um ihre beruflichen Fahrten steuerlich geltend machen zu können.

Das Finanzamt kam zu dem Ergebnis, dass die Steuerpflichtige einen geldwerten Vorteil erlangt hatte, indem sie über die Kommune an günstigere Leasingkonditionen gekommen war, als sie sie selbst als Leasingnehmer erhalten hätte. Es ermittelte eine Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 3.000 bis 6.000 Euro für die Streitjahre 2005 bis 2008 auf Basis der eingesparten Leasinggebühren. Gegen die Versagung der 1 Prozent-Methode und der Fahrtenbuchmethode klagte die Steuerpflichtige. Vor dem Arbeitsgericht hatte sie in der Vorinstanz keinen Erfolg.

 

Die Entscheidung des BFH: Keine 1 Prozent-Methode

Die Richter des BFH führten aus, dass das Fahrzeug im vorliegenden Fall der Arbeitnehmerin zuzurechnen war, weil sie wie ein Leasingnehmer darüber verfügen konnte, selbst wenn der Arbeitgeber der eigentliche Leasingnehmer war. Die Bewertung erfolgt dann nach denselben Maßstäben wie bei der Bewertung von Rabatten, wodurch die 1 Prozent-Methode bzw. die Fahrtenbuchmethode ausscheiden. Der Fall wurde dennoch an das zuständige Finanzgericht zurückverwiesen, um weitere Nachweise darüber zu erbringen, dass die Frau den Pkw uneingeschränkt nutzen konnte und sie alle Kosten und wirtschaftlichen Risiken trug (Urteil des BFH vom 18. Dezember 2014, Az. VI R 75/13).

Weitere Beiträge

Arbeitsplatzbrille: Wann darf der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstatten?

Arbeiten am Bildschirm kann die Augen stark belasten. Über 80 % der Beschäftigten, die mehr als drei Stunden täglich am Monitor arbeiten, klagen über Beschwerden wie Kopfschmerzen oder trockene Augen. Abhilfe schafft oft eine Arbeitsplatzbrille (auch Bildschirmarbeitsplatzbrille genannt) – eine spezielle Brille für die Computerarbeit. Doch wann und unter welchen Bedingungen kann der Arbeitgeber die Kosten einer solchen Brille steuerfrei übernehmen? Im Folgenden erklären wir die Voraussetzungen, Rechte und Abgrenzungen in verständlicher Form.... weiterlesen

3. Dezember 2025


Newsletter 2026

Payroll 2026 – Änderungen, Gesetze und Handlungsempfehlungen

2026 bringt eine Reihe wichtiger Änderungen in Steuerrecht, Sozialversicherung und Lohnabrechnung. Dieser Überblick zeigt die zentralen Neuerungen für Arbeitgeber, Minijobber, Fachkräfte und Unternehmen. Die Inhalte basieren auf den offiziellen Änderungen sowie den ergänzenden Hinweisen von Lohndirekt.... weiterlesen

25. November 2025


betriebliche Altersversorgung 2027

bAV-Förderung nach § 100 EStG: höhere Zuschüsse ab 2027

Ab 2027 tritt eine wichtige Verbesserung bei der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Kraft. Arbeitgeber erhalten künftig einen höheren Steuerzuschuss, wenn sie Beschäftigten mit geringem Einkommen einen zusätzlichen Beitrag zur bAV zahlen. Dieser sogenannte Förderbetrag nach § 100 EStG (umgangssprachlich Geringverdiener-Förderung) soll künftig noch attraktiver werden, um mehr Beschäftigte beim Aufbau einer Betriebsrente zu unterstützen.... weiterlesen

5. November 2025


Gesetzlicher Mindestlohn 2026

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 € – Minijob-Grenze steigt auf 603 €

Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn voraussichtlich auf 13,90 € brutto pro Stunde angehoben (ab 2027 dann 14,60 €). Diese Erhöhung geht auf den Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission vom Juni 2025 zurück und wird durch Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums umgesetzt. ... weiterlesen

30. Oktober 2025


Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 – Änderungen gegenüber 2025

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026: Neue Beitragsgrenzen und Werte im Überblick

Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 werden die wichtigsten Grenzwerte der Sozialversicherung zum 1. Januar 2026 turnusgemäß an die Lohnentwicklung angepasst. Grundlage ist die bundesweite Lohnsteigerung von 5,16 % im Jahr 2024. ... weiterlesen

29. Oktober 2025


JAEG-2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026: Was sich ändert – und wie Angestellte privat versichert bleiben

Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen, beziehungsweise 60 Kalendertagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung.... weiterlesen

15. Oktober 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr