Abschaffung von Lohnsteuerklassen in Deutschland

Artikel aktualisiert am 28.11.2024

 

Es gibt derzeit Pläne der deutschen Bundesregierung, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Diese Änderung ist Teil des Koalitionsvertrags der Ampel-Koalition. Die Abschaffung dieser Steuerklassenkombination zielt darauf ab, die Steuerlast für Ehepaare fairer zu gestalten, insbesondere in Fällen, in denen ein Partner deutlich weniger verdient als der andere.

Ein genaues Datum für die Umsetzung dieser Änderung ist jedoch noch nicht bekannt. Es wird erwartet, dass die Reform innerhalb der aktuellen Legislaturperiode, also bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025, umgesetzt wird. Nach der Abschaffung blieben dann nur noch die Kombinationen der Steuerklasse 4 und 4, sowie 4 und 4 mit Faktor übrig.

 

Welche Vor- oder Nachteile ergeben sich daraus?

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 in Deutschland hat sowohl Vor- als auch Nachteile:

 

Vorteile

  • Gerechtere Steuerlastverteilung: Die monatliche Steuerlast wird zwischen den Ehepartnern fairer verteilt.

  • Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen: Die Reform könnte dazu beitragen, dass mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder ihre Arbeitszeit erhöhen, da die bisherige höhere Besteuerung in Steuerklasse 5 oft Frauen betraf.

 

Nachteile

  • Höhere monatliche Steuerlast für Besserverdienende: Für den Partner mit höherem Einkommen könnte die monatliche Steuerbelastung steigen.

  • Verwaltungsaufwand und Unsicherheit: Die Umstellung kann zunächst zu Verwirrung und Mehraufwand führen, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

 

Die genauen Auswirkungen hängen von den individuellen Einkommensverhältnissen der Ehepartner ab.

Die Überlegungen zur Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 in Deutschland resultieren hauptsächlich aus dem Bestreben, die Steuerlast zwischen Ehepartnern gerechter zu verteilen und insbesondere die Besteuerung des geringer verdienenden Partners zu reduzieren.

 

Aktuell führt die Steuerklasse 5 zu einer höheren Steuerbelastung für den geringer Verdienenden, was oft Frauen betrifft, die weniger als ihre Partner verdienen. Die Bundesregierung hofft, durch diese Reform mehr Frauen zur Erwerbstätigkeit zu motivieren oder zur Erhöhung ihrer Arbeitszeit zu bewegen, da sie bei der Steuer nicht mehr so stark belastet wären.

 
 
 

Steueränderungen 2024/2025: Sind Sie bereit für die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5?
Lohndirekt hält Sie auf dem neuesten Stand und bietet optimale Lösungen für Ihre Lohnabrechnung.

 

Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren und sicher in die Zukunft zu starten!

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Beiträge

Dokument mit Stempel „abgelehnt" neben Euro-Geldscheinen – Bundesrat blockiert steuerfreie Entlastungsprämie

Bundesrat kippt Entlastungsprämie: Vorerst keine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer kommt vorerst nicht. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzespaket aktuell nicht zugestimmt und damit die Einführung der vorgesehenen Regelung gestoppt. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet das zunächst: Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung auf Basis der geplanten Entlastungsprämie kann derzeit nicht umgesetzt werden.... weiterlesen

12. Mai 2026


Acht-Stunden-Tag vor dem Aus? Arbeitszeit-Reform 2026 erklärt

Acht-Stunden-Tag vor dem Aus? Arbeitszeit-Reform 2026 erklärt

Die Diskussion um den klassischen Acht-Stunden-Tag sorgt derzeit bundesweit für Schlagzeilen. Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die künftig stärker auf eine maximale Wochenarbeitszeit statt auf tägliche Höchstgrenzen setzen könnte. Kritiker warnen bereits vor „13-Stunden-Tagen“ und sogar einer theoretischen „73,5-Stunden-Woche“. Doch was steckt wirklich hinter den Plänen – und was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?... weiterlesen

11. Mai 2026


GKV-Stabilisierungsgesetz-2026

GKV-Beitragssatzstabili­sierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Ziel ist es, die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren.... weiterlesen

7. Mai 2026


irmenwagen vor einer Garage – BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von Garagenkosten

BFH-Urteil: Garagenkosten zusätzlich zur 1%-Regelung versteuern

Mit Urteil vom 9. September 2025 (Az. VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die lohnsteuerliche Behandlung von Firmenwagen erneut präzisiert – mit spürbaren Auswirkungen für die Praxis. Im Fokus steht dabei die Frage, ob vom Arbeitgeber übernommene Garagen- und Stellplatzkosten bereits durch die 1%-Methode abgegolten sind.... weiterlesen

6. Mai 2026


Symbolbild für steigende Krankenkassenbeiträge trotz Überschuss

3,5 Milliarden Euro Überschuss – warum steigen die Krankenkassenbeiträge trotzdem?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben das Jahr 2025 mit einem Überschuss von rund 3,5 Milliarden Euro abgeschlossen. Auf den ersten Blick wirkt diese Zahl überraschend – schließlich mussten viele Versicherte und Arbeitgeber in den vergangenen Jahren steigende Zusatzbeiträge hinnehmen.... weiterlesen

6. Mai 2026


Entgelttransparenzgesetz 2026

Entgelttransparenzgesetz 2026: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Am 7. Juni 2026 endet die Umsetzungsfrist für die EU-Lohntransparenzrichtlinie (2023/970). Deutschland muss bis dahin klare Regelungen zur Gehaltstransparenz in nationales Recht umsetzen – mit direkten Auswirkungen auf Ihr Recruiting und Ihre Lohnstruktur. Ziel: den Gender Pay Gap schließen und sicherstellen, dass Arbeitnehmer faire und gleiche Bezahlung erhalten.... weiterlesen

12. März 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr