Aktuell gibt es verschiedene ZuschlÀge, welche Steuerfrei ausgezahlt werden können, sofern bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören ZuschlÀge auf Nacht- Sonn- und Feiertagsstunden. Hier können zusÀtzliche ZuschlÀge zu den bezahlten Arbeitsstunden bis zu vorgegebenen %-SÀtzen und Stundenlöhnen Steuer- und SV-frei ausgezahlt werden.
ZuschlĂ€ge fĂŒr z.B. Samstagsarbeit oder Ăberstunden sind aktuell nicht in dieser Steuerbefreiung eingerechnet. Das soll sich aber nach PlĂ€nen des Bundesfinanzministerium schon bald Ă€ndern. Hier sollen zumindest ZuschlĂ€ge auf Ăberstunden steuerfrei abgerechnet werden können. Evtl. sollen sogar die eigentlichen Ăberstunden von der Steuerpflicht ausgenommen werden. Ein Referentenentwurf liegt allerdings noch nicht vor.
Was plant die Bundesregierung?
Die ZuschlĂ€ge fĂŒr Mehrarbeit, die ĂŒber die tariflich vereinbarte Vollarbeitszeit hinausgehen, sollen kĂŒnftig steuer- und beitragsfrei sein. Das bedeutet, dass keine Lohnsteuer und keine KrankenkassenbeitrĂ€ge auf diese ZuschlĂ€ge erhoben werden. Ăhnliche Regelungen gibt es bereits in einigen Branchen fĂŒr Nacht-, Sonn- und FeiertagszuschlĂ€ge.
Gilt die Steuerfreiheit nur fĂŒr VollzeitkrĂ€fte?
Es ist noch nicht endgĂŒltig festgelegt, aber es gibt unterschiedliche Ansichten. Quellen aus dem Bundesfinanzministerium deuten darauf hin, dass Finanzminister Christian Lindner die Regelung nur bei VollzeitkrĂ€ften anwenden möchte, um Missbrauch zu vermeiden. Ein Papier des FDP-PrĂ€sidiums spricht jedoch von einer Steuerfreiheit fĂŒr ĂŒber die volle Arbeitszeit hinausgehende Ăberstunden, was auch TeilzeitkrĂ€fte einschlieĂen könnte.
Wie viele Ăberstunden sollen steuerfrei vergĂŒtet werden?
Konkrete Zahlen sind noch nicht bekannt. Das Arbeitszeitgesetz legt eine maximale Anzahl an Ăberstunden fest, die erlaubt sind.
Situation zurzeit
Im Durchschnitt leisten Arbeitnehmer pro Jahr 13,2 bezahlte und 18,4 unbezahlte Ăberstunden. Die IG Metall geht von bundesweit 700 Millionen unbezahlten Ăberstunden aus. Gewerkschaften warnen vor Benachteiligung von Frauen, die hĂ€ufiger in Teilzeit arbeiten.
Kosten der Steuerfreiheit
Wenn die ZuschlĂ€ge zu Ăberstunden und PrĂ€mien steuerfrei werden, entgehen dem Bund und den Sozialkassen Einnahmen.