Ist ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank, endet die Entgeltfortzahlung – ab dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Doch auch das ist begrenzt: Nach 78 Wochen wegen derselben Krankheit endet der Anspruch, der Mitarbeiter wird „ausgesteuert“. Für Arbeitgeber stellen sich dann Fragen zu Meldungen, Beiträgen und Einmalzahlungen. Wir erklären, was vom ersten Krankengeldtag bis zur Aussteuerung in der Lohnabrechnung zu tun ist.
Das Wichtigste in Kürze Stand: September 2026
- Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts – 2026 maximal 135,63 € pro Kalendertag.
- Es wird wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt; die Entgeltfortzahlung zählt mit.
- Nach der Aussteuerung sichert die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) Arbeitslosengeld – obwohl das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
- Abmeldung: Grund 30, wenn sofort Arbeitslosengeld folgt, sonst Grund 34 nach Ablauf eines Monats.
- Bei Einmalzahlungen nach der Aussteuerung: Beitragsfreiheit und Märzklausel prüfen.
Krankengeld: Anspruch und Höhe
Gesetzlich versicherte Beschäftigte erhalten Krankengeld, sobald die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen endet. Die Höhe richtet sich nach dem letzten abgerechneten Entgelt:
Vom Krankengeld werden die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten. Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt; die Krankenkasse meldet es direkt an das Finanzamt.
Aufgaben des Arbeitgebers während des Krankengeldbezugs
Entgeltbescheinigung übermitteln
Zum Ende der Entgeltfortzahlung sendet der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse (Verfahren EEL). Auf dieser Grundlage berechnet die Kasse das Krankengeld.
Unterbrechung melden
Dauert der Krankengeldbezug mindestens einen vollen Kalendermonat, gibt der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung mit Meldegrund 51 ab.
Nur bei mindestens einem vollen Kalendermonat
Zuschüsse prüfen
Zahlt der Arbeitgeber – etwa nach Tarifvertrag – einen Zuschuss zum Krankengeld, bleibt dieser beitragsfrei, soweit er zusammen mit dem Krankengeld das Nettoentgelt um nicht mehr als 50 € übersteigt.
BEM anbieten
Bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
Mehr zu Vorerkrankungen, Reha und Rückkehr in den Job lesen Sie in unseren Beiträgen Entgeltfortzahlung bei Vorerkrankungen, Entgeltfortzahlung bei Reha und Stufenweise Wiedereingliederung.
Aussteuerung: Wenn das Krankengeld endet
Ist ein Mitarbeiter wegen derselben Krankheit 78 Wochen arbeitsunfähig, endet der Anspruch auf Krankengeld – er wird ausgesteuert. Die Krankenkasse informiert den Versicherten rechtzeitig vorher. Oft deutet eine so lange Arbeitsunfähigkeit auf eine dauerhafte Erwerbsminderung hin. Solange die Rentenversicherung darüber aber noch nicht entschieden hat, droht eine Lücke: Es fehlt nicht nur das Einkommen, auch der Krankenversicherungsschutz wäre gefährdet.
Arbeitslosengeld trotz Arbeitsverhältnis: die Nahtlosigkeitsregelung
Diese Lücke schließt das Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III. Es wird gezahlt, wenn jemand wegen einer voraussichtlich länger als sechs Monate andauernden Leistungsminderung keine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden ausüben kann und die Rentenversicherung noch keine Erwerbsminderung festgestellt hat. Die Leistung überbrückt die Zeit bis zur Entscheidung über Reha oder Erwerbsminderungsrente – daher der Name „Nahtlosigkeitsregelung“.
- Das Arbeitsverhältnis besteht arbeitsrechtlich fort. Der Mitarbeiter muss sich dennoch bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und stellt sich damit der Vermittlung zur Verfügung.
- Während des Bezugs ist er über die Agentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert.
- Fordert die Agentur ihn auf, einen Antrag auf Reha oder Rente zu stellen, muss er dies innerhalb eines Monats tun – sonst ruht das Arbeitslosengeld.
Praxis-Tipp: Die Aussteuerung beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Eine Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung möglich – und setzt in der Regel ein vorheriges BEM voraus. Arbeitgeber sollten ausgesteuerte Mitarbeiter auf die Arbeitslosmeldung hinweisen, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Abmeldung nach der Aussteuerung: Grund 30 oder 34?
Endet das Krankengeld und nimmt der Mitarbeiter die Arbeit nicht wieder auf, endet auch die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung – obwohl das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Der Arbeitgeber muss eine Abmeldung abgeben. Welcher Abgabegrund gilt, hängt davon ab, wie es nach dem Krankengeld weitergeht:
Hintergrund für den Grund 34: Ohne Entgeltzahlung gilt eine Beschäftigung noch höchstens einen Monat als fortbestehend („Beschäftigungsfiktion“). Erst danach wird abgemeldet. Folgt dagegen direkt Arbeitslosengeld, entfällt dieser Monat. Die Abmeldung wegen Wechsels zum Arbeitslosengeld ändert nichts am arbeitsrechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Kehrt der Mitarbeiter später an seinen Arbeitsplatz zurück, wird er neu angemeldet. Mehr dazu in unserem Beitrag Unterbrechung der Beschäftigung im Meldeverfahren.
Einmalzahlungen nach der Aussteuerung
Zahlt der Arbeitgeber nach dem Ende des Krankengeldbezugs eine Einmalzahlung – etwa Weihnachtsgeld oder eine Urlaubsabgeltung –, ist für die Beiträge die anteilige Beitragsbemessungsgrenze maßgebend. Sie richtet sich nach den beitragspflichtigen Tagen (SV-Tagen) im Kalenderjahr:
- Wegen der langen Krankheitsdauer liegen im Jahr der Abmeldung oft ausschließlich beitragsfreie Zeiten vor. Gibt es bis zum Abmeldedatum keine SV-Tage, ist die Einmalzahlung vollständig beitragsfrei.
- Wird die Einmalzahlung bis zum 31. März gezahlt, ist die Märzklausel zu prüfen: Übersteigt sie die anteilige Beitragsbemessungsgrenze, wird sie dem Vorjahr zugeordnet – und die Beiträge werden auf Basis der Vorjahresdaten berechnet.
Lesen Sie dazu auch unsere Beiträge Märzklausel – auf den Punkt gebracht und Sonderzahlungen: Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Checkliste für Arbeitgeber
- Entgeltbescheinigung (EEL) zum Ende der Entgeltfortzahlung an die Krankenkasse übermittelt?
- Unterbrechungsmeldung (Grund 51) bei mindestens einem vollen Kalendermonat Krankengeld abgegeben?
- Krankengeldzuschüsse auf die 50-€-Grenze geprüft?
- BEM nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit angeboten?
- Bei Aussteuerung: Mitarbeiter auf Arbeitslosmeldung hingewiesen?
- Abmeldung mit dem richtigen Grund – 30 bei direktem Arbeitslosengeld, sonst 34 nach einem Monat?
- Einmalzahlungen nach der Aussteuerung auf SV-Tage und Märzklausel geprüft?
FAQ zu Krankengeld und Aussteuerung
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