Lohndirekt eröffnet in Leipzig zum 01.09.2017 Ihr neues Lohnbüro

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Mit dem Ziel die direkte Kommunikation für Kunden und Interessenten zu verbessern, hat Lohndirekt zum 01.09.2017 ein zusätzliches Lohnbüro in Leipzig eröffnet .

Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Lohndirekt für die Region Leipzig ist:

Andreas Stiebert
Adenauerallee 3
04347 Leipzig

Tel. 0341 / 231092 – 100
Fax 0341 / 231092 – 222
E-Mail: astiebert@lohndirekt.de

 

Leipzig

 

Lohndirekt unterstützt mit passgenauen Lohnabrechnungs-Dienstleistungen zukünftig die Unternehmen in Leipzig. Profitieren Sie von folgenden Outsourcing-Vorteilen in der Lohnbuchhaltung:

  •     Nachhaltige Kostensenkung (Keine Spezialkenntnisse zur Lohnbuchhaltung notwendig / Keine Programm- und Updatekosten)

  •     Unabhängigkeit vom Ausfall unternehmenseigener Mitarbeiter

  •     Nie wieder Nachzahlungen bei Betriebs- oder Lohnsteueraußenprüfungen auf Grund unbeachteter Gesetzesänderungen

  •     Einhaltung jeglicher Datenschutzstandards bei Ihren sensiblen Mitarbeiterdaten

  •     In Summe: Sie sparen Geld, kostbare Arbeitszeit und gewinnen unternehmerische Freiräume.

Die Lohnbuchhaltung ist auch für Unternehmen in Leipzig und Ostdeutschland seit jeher ein sensibler Bereich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzen eine korrekte, pünktliche und leicht verständliche Lohnabrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben sowie unter Beachtung der geltenden Datenschutzrichtlinien voraus.

So gehören standardmäßig in unserer Lohnbuchhaltung folgende Leistungen zur Abwicklung Ihrer Lohnabrechnung (Auszug):

  •     Korrekte Lohnabrechnungen für die Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfung

  •     Umsetzung aller monatlichen Änderungsdaten sowie gesetzlichen Änderungen

  •     Bearbeitung von Ein- und Austritten (inkl. Anlage neuer Mitarbeiter, SV-Meldungen…)

  •     Erstellung aller relevanten Lohnunterlagen (Buchungsliste SKR 03/ SKR 04, Kostenstellen, Lohnjournal…) und elektronischen Meldungen (Lohnsteueranmeldung…)

  •     Elektronischer Zahlungsverkehr (EZV, Zahlungsdatei, Überweisungsliste…)

  •     Jahresendarbeiten wie Erstellung der Jahresmeldungen (Sozialversicherung)

  •     Ausdruck, Kuvertierung und Konfektionierung sämtlicher Lohnunterlagen

  •     Persönliche Übergabe des monatlichen Lohn-Paketes

  •     Höchste Sicherheit im Bankenstandard

Ihr Weg zur persönlichen Lohnbuchhaltung: Das Lohnbüro Lohndirekt – Ihre Alternative zum Steuerberater seit 01.09.2017 in Leipzig.

Weitere Beiträge

Entgelttransparenzgesetz 2026

Entgelttransparenzgesetz 2026: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Am 7. Juni 2026 endet die Umsetzungsfrist für die EU-Lohntransparenzrichtlinie (2023/970). Deutschland muss bis dahin klare Regelungen zur Gehaltstransparenz in nationales Recht umsetzen – mit direkten Auswirkungen auf Ihr Recruiting und Ihre Lohnstruktur. Ziel: den Gender Pay Gap schließen und sicherstellen, dass Arbeitnehmer faire und gleiche Bezahlung erhalten.... weiterlesen

12. März 2026


Rentenbeiträge im Minijob ab Juli 2026 – neue Rückkehroption zur Rentenversicherungspflicht

Minijob: Befreiung von der Rentenversicherung aufheben ab 2026

Ab dem 01.07.2026 wird eine bisher „endgültige“ Entscheidung im Minijob erstmals reparierbar: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Befreiung einmalig aufheben und wieder in die volle Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Für Beschäftigte bedeutet das vor allem einen zusätzlichen Eigenanteil (im gewerblichen Minijob typischerweise 3,6 % vom Verdienst), dafür aber wieder vollwertige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Arbeitgeber steigen die Renten-Pauschalen in der Regel nicht.... weiterlesen

9. März 2026


Dame im Büro im Öffentlichen Dienst

Minijobs im öffentlichen Dienst: Wann Sozialversicherungspflicht droht

Personalabteilungen im öffentlichen Dienst stehen bei geringfügig Beschäftigten vor einer wachsenden Herausforderung: Unter bestimmten Umständen können bislang sozialversicherungsfreie Minijobs plötzlich beitragspflichtig werden. Grund dafür sind zusätzliche Beiträge zur Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes), die bei Minijobbern anfallen und das sozialversicherungspflichtige Entgelt erhöhen. ... weiterlesen

5. Januar 2026


Mittels Taschenrechner Sonderzahlungen berechnen

Lohnsteuer und Sozialabgaben bei Sonderzahlungen richtig berechnen

Was sind Sonderzahlungen? Als Sonderzahlungen (auch sonstige Bezüge) gelten Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder andere Gratifikationen, die zusätzlich zum laufenden Monatsgehalt gezahlt werden. Diese Sonderzahlungen sind voll lohnsteuerpflichtig – es gibt keine generelle Steuerbefreiung für Boni oder Weihnachtsgeld. Allerdings erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer auf Sonderzahlungen anders als beim laufenden Arbeitslohn.... weiterlesen

19. Dezember 2025


Arbeitsplatzbrille: Wann darf der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstatten?

Arbeiten am Bildschirm kann die Augen stark belasten. Über 80 % der Beschäftigten, die mehr als drei Stunden täglich am Monitor arbeiten, klagen über Beschwerden wie Kopfschmerzen oder trockene Augen. Abhilfe schafft oft eine Arbeitsplatzbrille (auch Bildschirmarbeitsplatzbrille genannt) – eine spezielle Brille für die Computerarbeit. Doch wann und unter welchen Bedingungen kann der Arbeitgeber die Kosten einer solchen Brille steuerfrei übernehmen? Im Folgenden erklären wir die Voraussetzungen, Rechte und Abgrenzungen in verständlicher Form.... weiterlesen

3. Dezember 2025


Newsletter 2026

Payroll 2026 – Änderungen, Gesetze und Handlungs­empfehlungen

2026 bringt eine Reihe wichtiger Änderungen in Steuerrecht, Sozialversicherung und Lohnabrechnung. Dieser Überblick zeigt die zentralen Neuerungen für Arbeitgeber, Minijobber, Fachkräfte und Unternehmen. Die Inhalte basieren auf den offiziellen Änderungen sowie den ergänzenden Hinweisen von Lohndirekt.... weiterlesen

25. November 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr