Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung 2026: Höhe, Ausnahmen, Nachweis

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Wer keine Kinder hat, zahlt in der Pflegeversicherung mehr: Der Kinderlosenzuschlag beträgt seit Juli 2023 0,6 Prozentpunkte und wird allein vom Beschäftigten getragen. Umgekehrt zahlen Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren weniger. Auf der Gehaltsabrechnung taucht das unter „PV“ oder „Pflegeversicherung“ auf. Wir erklären, wie hoch der Beitrag 2026 ist, wer vom Zuschlag befreit ist, wie die Elterneigenschaft nachgewiesen wird und wann sich ein zu Unrecht gezahlter Zuschlag zurückfordern lässt.

Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 %, für Kinderlose 4,2 %. Der Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten geht allein zu Lasten der Beschäftigten.
  • Zuschlagspflichtig ist, wer das 23. Lebensjahr vollendet hat und nie Elternteil geworden ist.
  • Schon ein Kind befreit dauerhaft vom Zuschlag – auch wenn es längst erwachsen ist.
  • Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Arbeitnehmeranteil um je 0,25 Prozentpunkte, höchstens bis zum fünften Kind.
  • Seit Juli 2025 ruft der Arbeitgeber Elterneigenschaft und Kinderzahl digital über DaBPV ab; fehlende Kinder werden per Nachweis ergänzt.

 

Was heißt PV auf der Lohnabrechnung?

PV steht für Pflegeversicherung. Auf der Gehaltsabrechnung erscheint der Arbeitnehmeranteil unter den Sozialversicherungsabzügen, oft mit der Beitragsgruppe „PV“ oder einem Kennzeichen für den Zuschlag. Bei 3.000 € brutto sieht das 2026 so aus:

PV-Beitrag AN (mit 1 Kind, 1,8 %)54,00 €
PV-Beitrag AN (kinderlos, 2,4 %)inkl. Zuschlag72,00 €
davon Kinderlosenzuschlag (0,6 %)18,00 €

Der Zuschlag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat berechnet; er beträgt 2026 also höchstens 34,88 € monatlich. Was sonst noch an Sozialversicherung abgezogen wird, zeigt unser Beitrag Grundregeln der Sozialversicherung.

 

Pflegeversicherung 2026: Beitrag nach Kinderzahl

2,4 %
1,8 %
1,55 %
1,3 %
1,05 %
0,8 %
kinderlos ab 231 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder5+ Kinder
72,00 €54,00 €46,50 €39,00 €31,50 €24,00 €

Arbeitnehmeranteil 2026 außerhalb Sachsens; Eurobeträge bei 3.000 € brutto. Bei 2 bis 5 Kindern zählen nur Kinder unter 25 Jahren. Der Arbeitgeberanteil beträgt unabhängig von der Kinderzahl 1,8 % (Sachsen: 1,3 %).

Situation
Beitragssatz gesamt
Arbeitgeber
Beschäftigte
Beschäftigte in Sachsen
kinderlos, ab 23 Jahren
4,2 %
1,8 %
2,4 %
2,9 %
1 Kind (jedes Alter)
3,6 %
1,8 %
1,8 %
2,3 %
2 Kinder unter 25
3,35 %
1,8 %
1,55 %
2,05 %
3 Kinder unter 25
3,1 %
1,8 %
1,3 %
1,8 %
4 Kinder unter 25
2,85 %
1,8 %
1,05 %
1,55 %
5 und mehr Kinder unter 25
2,6 %
1,8 %
0,8 %
1,3 %

In Sachsen trägt der Arbeitgeber nur 1,3 %, weil dort der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb; die Beschäftigten zahlen entsprechend 0,5 Prozentpunkte mehr. Der Abschlag für ein Kind gilt nur, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – danach zählt es für die Abschläge nicht mehr, die Befreiung vom Kinderlosenzuschlag bleibt aber bestehen. Alle Werte im Überblick finden Sie bei den Sozialversicherungswerten 2026.

 

Ab wann zahlt man den Kinderlosenzuschlag?

Der Zuschlag wird ab dem Monat fällig, der auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgt – also nach dem 23. Geburtstag. Wer am Ersten eines Monats Geburtstag hat, vollendet sein Lebensjahr bereits mit Ablauf des Vortags; der Zuschlag gilt dann schon ab diesem Monat. Er entfällt mit der Geburt bzw. Adoption des ersten Kindes, sofern der Nachweis rechtzeitig erbracht wird (siehe unten).

Diese Personen zahlen keinen Zuschlag

Elternleibliche, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern – ein Kind genügt, auch ein verstorbenes
Unter 23-Jährigebis zum Ablauf des Monats, in dem sie 23 werden
Vor 1940 Geboreneunabhängig von Kindern
Wehr- und Zivildienstleistendefür die Dauer des Dienstes
Bürgergeld-Bezieherfür die Dauer des Leistungsbezugs

Bei Stief- und Pflegeeltern gilt die Elterneigenschaft nur, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Familiengründung – Heirat, Aufnahme in den Haushalt – noch in einem Alter war, in dem eine Familienversicherung möglich gewesen wäre.

 

Nachweis der Elterneigenschaft: DaBPV seit Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 ruft der Arbeitgeber Elterneigenschaft und Zahl der Kinder unter 25 elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab – das Verfahren heißt DaBPV (Datenübermittlungsverfahren Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung). Grundlage sind die Kinderdaten aus den Steuer- und Melderegistern. Kinder, die dort nicht bekannt sind – etwa Stief- oder Pflegekinder, im Ausland lebende oder ältere Kinder ohne steuerliche Erfassung –, fehlen in der Rückmeldung. Dann müssen Beschäftigte die Elterneigenschaft mit einem Dokument nachweisen, zum Beispiel der Geburtsurkunde. Welche Unterlagen genügen und wie Arbeitgeber eine falsche Rückmeldung korrigieren, erklärt unser Beitrag DaBPV-Rückmeldung.

Wichtig ist die Frist: Wird die Elterneigenschaft innerhalb von drei Monaten nach der Geburt nachgewiesen, entfällt der Zuschlag rückwirkend ab dem Geburtsmonat. Kommt der Nachweis später, gilt er erst ab dem Monat nach dem Nachweis. Für Mütter spielt das meist keine Rolle, weil sie während Mutterschafts- und Elterngeldbezug beitragsfrei sind – für Väter schon.

 

Kinderlosenzuschlag zurückfordern – wann geht das?

Situation
Erstattung?
Nachweis lag dem Arbeitgeber rechtzeitig vor, der Zuschlag wurde trotzdem abgezogen
Ja. Zu Unrecht gezahlte Beiträge werden erstattet – der Arbeitgeber korrigiert die Abrechnung, rückwirkend bis zu vier Jahre.
Nachweis innerhalb von drei Monaten nach der Geburt
Ja, ab dem Geburtsmonat.
Nachweis später als drei Monate nach der Geburt
Nein für die Vergangenheit – der Zuschlag entfällt erst ab dem Folgemonat des Nachweises.
Kinderabschläge für 2. bis 5. Kind im Übergangszeitraum 1.7.2023 bis 30.6.2025 nicht berücksichtigt
Ja. Diese Abschläge waren nachträglich zu erstatten, nach dem 30.6.2025 mit Verzinsung – mehr im Beitrag PV-Erstattung und Verzinsung.

Praxis-Tipp: Gleichen Sie die DaBPV-Rückmeldung bei jeder Neueinstellung mit dem Personalfragebogen ab und fragen Sie bei „kinderlos“ aktiv nach. Abweichende Nachweise gehören zu den Entgeltunterlagen – bei der Betriebsprüfung muss der Arbeitgeber belegen können, warum er den Zuschlag nicht oder Abschläge berechnet hat. Fehlt der Beleg, werden die Beiträge nachgefordert.

 

FAQ zum Kinderlosenzuschlag

Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag 2026?

0,6 Prozentpunkte. Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen damit 2,4 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung, in Sachsen 2,9 %. Der Zuschlag wird höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze berechnet und beträgt maximal 34,88 € im Monat.

Zahlt der Arbeitgeber den Kinderlosenzuschlag mit?

Nein. Den Zuschlag trägt der Beschäftigte allein. Der Arbeitgeber zieht ihn vom Lohn ab und führt ihn mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse ab.

Muss ich den Zuschlag zahlen, wenn mein Kind schon erwachsen ist?

Nein. Die Elterneigenschaft bleibt lebenslang bestehen, unabhängig vom Alter des Kindes. Volljährige Kinder über 25 zählen nur nicht mehr für die zusätzlichen Abschläge ab dem zweiten Kind.

Kann ich den Kinderlosenzuschlag zurückfordern?

Nur, wenn er zu Unrecht berechnet wurde – etwa weil der Nachweis vorlag, aber nicht berücksichtigt wurde. Dann korrigiert der Arbeitgeber die Abrechnung rückwirkend bis zu vier Jahre. Wurde die Elterneigenschaft dagegen erst später als drei Monate nach der Geburt nachgewiesen, entfällt der Zuschlag nur für die Zukunft.

Wie weise ich nach, dass ich Kinder habe?

In den meisten Fällen gar nicht mehr selbst: Der Arbeitgeber ruft die Daten seit Juli 2025 digital über DaBPV ab. Fehlt ein Kind in der Rückmeldung, genügt meist die Geburtsurkunde, eine Adoptionsurkunde oder ein Kindergeldbescheid.

Gilt der Zuschlag auch für Minijobber?

Nein. Minijobber zahlen keine eigenen Beiträge zur Pflegeversicherung, deshalb fällt auch kein Kinderlosenzuschlag an. Im Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €) gilt er dagegen – berechnet auf die reduzierte Beitragsgrundlage.

 

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