Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025 – Keine Erhöhung auf 15 Euro geplant

Artikel aktualisiert am 07.07.2025

 

Die unabhängige Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen anzuheben. Damit ist kein Sprung auf 15 € vorgesehen, sondern eine schrittweise Erhöhung, die unterhalb dieser Marke bleibt. Konkret sollen folgende neuen Mindestlohnsätze gelten:

 

  • Zum 1. Januar 2026: Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 € brutto pro Stunde (plus 1,08 € gegenüber dem aktuellen Wert).

  • Zum 1. Januar 2027: weitere Erhöhung auf 14,60 € brutto pro Stunde (zusätzlich +0,70 €).

 

Diese Beschlüsse entsprechen einem Anstieg von zunächst rund 8,4 % und im Folgejahr nochmals 5,0 %, was insgesamt etwa 13,9 % Lohnsteigerung über zwei Jahre bedeutet. Es handelt sich um die kräftigste durch die Sozialpartner ausgehandelte Mindestlohnerhöhung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015. Bevor die neuen Sätze in Kraft treten können, muss die Bundesregierung sie per Verordnung umsetzen – Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat jedoch bereits ihre Unterstützung für den Vorschlag signalisiert und eine zügige Umsetzung zum 1.1.2026 in Aussicht gestellt.

 

Gründe für die Entscheidung – warum nicht 15 €?

Die Mindestlohnkommission begründet den im Vergleich zum Koaltionsvertrag moderaten Anstieg damit, dass er einer Gesamtabwägung verschiedener Ziele entspringt. Einerseits soll der Lohn einen angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmer bieten, andererseits sollen faire Wettbewerbsbedingungen erhalten und Beschäftigung nicht gefährdet werden. Die Entscheidung fällt in eine Phase anhaltender wirtschaftlicher Stagnation in Deutschland mit strukturellen Herausforderungen und zurückgehender Konjunktur. Vor diesem Hintergrund hielt die Kommission den vermittelten Vorschlag für vertretbar, um den Mindestschutz der Beschäftigten zu verbessern, ohne die Arbeitsmarktentwicklung zu gefährden.

Im Vorfeld hatten die Positionen der Sozialpartner deutlich auseinandergelegen. Arbeitgebervertreter drängten teils darauf, ganz auf eine Erhöhung zu verzichten, während die Gewerkschaftsseite auf einen kräftigen Anstieg pochte. Letztlich einigte man sich auf den jetzigen Kompromiss nach langen Verhandlungen. Aus Sicht der Gewerkschaften wurde damit immerhin ein Plus von insgesamt 13,9 % (1,78 € pro Stunde) durchgesetzt.

Dennoch stößt das Ergebnis sowohl auf Kritik von Arbeitgeberseite als auch von Arbeitnehmervertretern. Wirtschaftsverbände wie der Handelsverband Deutschland (HDE) warnen, dass ein Mindestlohn von fast 15 € viele Unternehmen – z.B. im Einzelhandel – überfordern könnte. HDE-Präsident Alexander von Preen mahnt, der Handel könne eine derart starke Erhöhung „nicht verkraften“ und es drohten massive Jobverluste insbesondere in personalintensiven Bereichen. Auf der anderen Seite halten Sozialverbände die Steigerung für unzureichend: So kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele, 14,60 € seien zu wenig, und 15 € Mindestlohn wären angesichts der hohen Inflation der letzten Jahre angemessen gewesen. Jeder Euro mehr helfe Geringverdienern, die stark unter den gestiegenen Preisen leiden, und stärke zugleich die Kaufkraft und den Konsum. Beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen – sehen den Beschluss also mit gemischten Gefühlen, was die Balance des Kompromisses verdeutlicht.

 

Auswirkungen auf Minijobs: Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze

Eine wichtige Folge der Mindestlohnerhöhung betrifft Minijobs (geringfügige Beschäftigungen). Seit Oktober 2022 ist die Verdienstobergrenze für Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Damals wurde die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von zuvor 450 € auf 520 € angehoben, um bei 12 € Mindestlohn weiterhin etwa 10 Wochenstunden Arbeit im Minijob zu ermöglichen. Seither gilt die gesetzliche Formel: Mindestlohn x 10 Stunden die Woche x 4,35 ≈ Monatsverdienstgrenze. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns steigt folglich auch die Minijob-Verdienstgrenze automatisch an.

Bereits Anfang 2024 war die Grenze auf 538 € pro Monat gestiegen und beträgt seit 1. Januar 2025 556 € monatlich (bei 12,82 € Mindestlohn). Entsprechend wird die Geringfügigkeitsgrenze mit den nun beschlossenen Lohnanstiegen weiter nach oben verschoben: Ab 2026 dürfte ein Minijobber rund 605 € im Monat verdienen dürfen, ab 2027 dann etwa 636 € monatlich, ohne die Minijob-Privilegien zu verlieren. Diese Anpassung stellt sicher, dass Beschäftigte in Minijobs trotz steigenden Stundenlohns weiterhin ca. 10 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie Minijob-Beschäftigte nicht zwangsweise bei Stundenumfang heruntersetzen müssen – die höheren Löhne werden durch eine höhere erlaubte Monatssumme abgefedert. Wichtig ist aber zu beachten, dass sich die Sozialversicherungsfreiheit eines Minijobs strikt an dieser Grenze orientiert. Sobald das regelmäßige monatliche Entgelt den jeweiligen Grenzwert übersteigt, wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber sollten daher die neuen Grenzen im Blick behalten und ggf. Arbeitszeiten anpassen, damit der Minijob-Status erhalten bleibt.

(Hinweis: Analog zur Minijob-Grenze verschiebt sich auch der sogenannte Midijob-Übergangsbereich nach oben. Im Jahr 2026 würde ein Midijob demnach voraussichtlich im Bereich von etwa 605,01 € bis 2.000 € Monatsverdienst liegen, ab 2027 dann ca. 636,01 € bis 2.000 €. Die obere Grenze für Midijobs bleibt unverändert bei 2.000 €.)

Weitere Beiträge

Dame im Büro im Öffentlichen Dienst

Minijobs im öffentlichen Dienst: Wann Sozialversicherungspflicht droht

Personalabteilungen im öffentlichen Dienst stehen bei geringfügig Beschäftigten vor einer wachsenden Herausforderung: Unter bestimmten Umständen können bislang sozialversicherungsfreie Minijobs plötzlich beitragspflichtig werden. Grund dafür sind zusätzliche Beiträge zur Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes), die bei Minijobbern anfallen und das sozialversicherungspflichtige Entgelt erhöhen. ... weiterlesen

5. Januar 2026


Mittels Taschenrechner Sonderzahlungen berechnen

Lohnsteuer und Sozialabgaben bei Sonderzahlungen richtig berechnen

Was sind Sonderzahlungen? Als Sonderzahlungen (auch sonstige Bezüge) gelten Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder andere Gratifikationen, die zusätzlich zum laufenden Monatsgehalt gezahlt werden. Diese Sonderzahlungen sind voll lohnsteuerpflichtig – es gibt keine generelle Steuerbefreiung für Boni oder Weihnachtsgeld. Allerdings erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer auf Sonderzahlungen anders als beim laufenden Arbeitslohn.... weiterlesen

19. Dezember 2025


Arbeitsplatzbrille: Wann darf der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstatten?

Arbeiten am Bildschirm kann die Augen stark belasten. Über 80 % der Beschäftigten, die mehr als drei Stunden täglich am Monitor arbeiten, klagen über Beschwerden wie Kopfschmerzen oder trockene Augen. Abhilfe schafft oft eine Arbeitsplatzbrille (auch Bildschirmarbeitsplatzbrille genannt) – eine spezielle Brille für die Computerarbeit. Doch wann und unter welchen Bedingungen kann der Arbeitgeber die Kosten einer solchen Brille steuerfrei übernehmen? Im Folgenden erklären wir die Voraussetzungen, Rechte und Abgrenzungen in verständlicher Form.... weiterlesen

3. Dezember 2025


Newsletter 2026

Payroll 2026 – Änderungen, Gesetze und Handlungs­empfehlungen

2026 bringt eine Reihe wichtiger Änderungen in Steuerrecht, Sozialversicherung und Lohnabrechnung. Dieser Überblick zeigt die zentralen Neuerungen für Arbeitgeber, Minijobber, Fachkräfte und Unternehmen. Die Inhalte basieren auf den offiziellen Änderungen sowie den ergänzenden Hinweisen von Lohndirekt.... weiterlesen

25. November 2025


betriebliche Altersversorgung 2027

bAV-Förderung nach § 100 EStG: höhere Zuschüsse ab 2027

Ab 2027 tritt eine wichtige Verbesserung bei der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Kraft. Arbeitgeber erhalten künftig einen höheren Steuerzuschuss, wenn sie Beschäftigten mit geringem Einkommen einen zusätzlichen Beitrag zur bAV zahlen. Dieser sogenannte Förderbetrag nach § 100 EStG (umgangssprachlich Geringverdiener-Förderung) soll künftig noch attraktiver werden, um mehr Beschäftigte beim Aufbau einer Betriebsrente zu unterstützen.... weiterlesen

5. November 2025


Gesetzlicher Mindestlohn 2026

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 € – Minijob-Grenze steigt auf 603 €

Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn voraussichtlich auf 13,90 € brutto pro Stunde angehoben (ab 2027 dann 14,60 €). Diese Erhöhung geht auf den Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission vom Juni 2025 zurück und wird durch Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums umgesetzt. ... weiterlesen

30. Oktober 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr