Der Dienstwagen ist ein Fahrrad/E-Bike – was gilt in der Lohnabrechnung?

Artikel aktualisiert am 19.07.2024

 

Viele Unternehmen und ihre Arbeitnehmer streben heute nach einer umweltfreundlichen Mobilität. Folglich beginnen Fahrräder und E-Bikes als Alternative zum Dienstwagen interessant zu werden. Wie aber geht man mit diesen Fahrzeugen in der Lohnabrechnung um? Gilt hier die 1% Regelung? Welche Unterschiede bestehen zwischen einem herkömmlichen Fahrrad und einem E-Bike in der lohnsteuerrechtlichen Behandlung? Wenn Sie sich als Unternehmer diese Fragen schon länger gestellt und deshalb womöglich am konventionellen Dienstwagen festgehalten haben, können wir Ihnen im Folgenden weiterhelfen.

 
Fahrrad im Park
 

Fahrräder und Lohnsteuer – Grundsätzliches
Auch für Fahrräder existiert lohnsteuerrechtlich eine vereinfachte Bewertungsmethode, wenn diese dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Als geldwerter Vorteil für die private Nutzung durch den Arbeitnehmer gilt dabei für Fahrräder: Der monatliche Durchschnittswert wird mit 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten nicht verbindlichen Brutto-Preisempfehlung der Herstellerfirma berechnet. Die 0,03-%-Monatspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte findet bei Fahrrädern keine Anwendung.

E-Bikes – sind sie lohnsteuerrechtlich Fahrräder oder Elektrofahrzeuge?

Elektrofahrräder oder E-Bikes werden einerseits als Fahrräder, andererseits als Elektrofahrzeuge angesehen. Dabei sind die Bezeichnungen Elektrofahrrad und E-Bike nicht immer einheitlich im Gebrauch. Die Unterscheidung zwischen beiden Kategorien wird anhand der Höchstgeschwindigkeit und der sich daraus ergebenden möglichen Zulassungspflicht getroffen. Ein Elektrofahrrad (Pedelec) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/Stunde ist nicht zulassungspflichtig und gilt lohnsteuerrechtlich als Fahrrad. Dagegen erreichen S-Pedelecs Höchstgeschwindigkeiten von 45 km/Stunden, gelten verkehrsrechtlich als Kleinkrafträder, benötigen ein Versicherungskennzeichen und eine Zulassung. Lohnsteuerrechtlich sind sie Elektrofahrzeuge.

Das E-Bike als Elektrofahrzeug – was ist bei der Lohnabrechnung zu beachten?

Überlassen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer ein zulassungspflichtiges Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, findet die 1-%-Methode Anwendung.

Erfahren Sie hier mehr zur 1%-Regelung an sich.

Wenn das überlassene E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, muss außerdem bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der geldwerte Vorteil um die 0,03-%-Monatspauschale erhöht werden. Eine Überlassung durch Umwandlung von Entgelt ist möglich.
Leasingraten können sich steuerlich auswirken, je nachdem, wer sie trägt.
Außerdem gelten die neuen Regelungen zur Förderung von Elektromobilität überwiegend auch für die diese E-Bikes, die verkehrsrechtlich Krafträder sind. Interessant dürfte in diesem Kontext besonders die neue steuerliche Begünstigung bei der Überlassung von Ladestrom und bei der Anschaffung von Ladeeinrichtungen sein. Die Umweltprämie, die ebenfalls Bestandteil der Förderung von Elektromobilität ist, findet derzeit keine Anwendung bei den elektrischen Krafträdern.

Das E-Bike als Fahrrad – lohnsteuerrechtliche Behandlung?

Ist ein Elektrofahrrad als Fahrrad anzusehen, gilt die spezielle, bereits beschriebene lohnsteuerrechtliche Behandlung. Zu beachten ist dabei, dass der Bruttopreis des Fahrrades nicht um die Kosten für die Batterien gekürzt werden darf. Außerdem gilt die 44-EURO-Sachbezugsfreigrenze nicht.

E-Bike Alternative zum Dienstwagen?

Zulassungspflichtige Elektrofahrräder können eine echte Alternative für Ihr Unternehmen sein, weil sie auch von einem Teil der Maßnahmen zur Förderung von Elektromobilität profitieren. In der Lohnabrechnung ist das E-Bike jedenfalls nicht komplizierter in der Behandlung als ein Dienstwagen. Allerdings ist unverständlich, warum sich bei der Förderung von Elektromobilität ein Umweltbonus für die S-Pedelecs nicht durchsetzen konnte. Wie sehen Sie es? Fahrräder als Dienstwagen dürften Einzelfälle bleiben oder nicht?

Weitere Beiträge

Illustration zu geplanten Gesetzesänderungen im Arbeits- und Steuerrecht durch das Reformpaket von Union und SPD ab 2027

Reformpaket von Union und SPD: Was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändern könnte

Union und SPD haben ein umfassendes Reformpaket angekündigt, das zahlreiche Bereiche des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts betrifft. Viele der geplanten Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2027 greifen. ... weiterlesen

22. Juli 2026


Arbeitgeber prüft Arbeitsverträge und Lohnunterlagen im Büro angesichts der geplanten Minijob-Reform

Minijobs vor dem Aus? Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Minijobs gehören seit Jahren fest zum deutschen Arbeitsmarkt. Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Büro, in Privathaushalten oder als Nebenverdienst: Für viele Betriebe sind geringfügige Beschäftigungen ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Arbeitsbedarf zu reagieren. ... weiterlesen

23. Juni 2026


Pflegekraft und Personalverantwortlicher besprechen gemeinsam die Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes auf die Lohnabrechnung

Pflegeneuordnungsgesetz: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz, vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.... weiterlesen

22. Juni 2026


minusstunden-vom-gehalt-abziehen

Minusstunden vom Gehalt abziehen – wann ist das zulässig?

Minusstunden sorgen in der Lohnabrechnung immer wieder für Unsicherheit: Darf der Arbeitgeber einfach weniger Gehalt zahlen, wenn Beschäftigte weniger gearbeitet haben als vereinbart? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie die Minusstunden entstanden sind und ob ein wirksames Arbeitszeitkonto vereinbart wurde.... weiterlesen

16. Juni 2026


Jahressteuergesetz 2026

Jahressteuergesetz 2026: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. Mai 2026 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Darin sind mehrere Änderungen vorgesehen, die für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung relevant werden können. Wichtig: Es handelt sich aktuell noch um einen Entwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte und Zeitpunkte noch ändern.... weiterlesen

5. Juni 2026


Symbolbild Aktivrente 2026: Ältere Person arbeitet weiterhin nach der Regelaltersgrenze

Aktivrente 2026: 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen – was Arbeitgeber wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Sie soll das Weiterarbeiten nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze attraktiver machen und älteren Beschäftigten einen finanziellen Anreiz geben, weiterhin im Beruf aktiv zu bleiben.... weiterlesen

21. Mai 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr