Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter im Rahmen einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung zu versichern. Das heiĂt, mindestens zwei Arbeitnehmer mĂŒssen gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag gegen betriebliche und/oder private UnfĂ€lle versichert sein. Haben die Arbeitnehmer eigene AnsprĂŒche aus dem Versicherungsvertrag, sind die BeitrĂ€ge lohnsteuerpflichtig. Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die steuerpflichtigen BeitrĂ€ge pauschal mit 20 Prozent zu versteuern â wenn der Beitragsaufwand im Durchschnitt je Mitarbeiter derzeit 62 Euro (Stand 2019) ohne die Versicherungssteuer â nicht ĂŒbersteigt. Dabei können Beitragsanteile zur Versicherung gegen berufliche UnfĂ€lle und das Unfallrisiko bei AuswĂ€rtstĂ€tigkeiten herausgerechnet werden. Diese Anteile sind steuerfrei.
Ab Januar 2020 sieht das BĂŒrokratieentlastungsgesetz eine Anhebung auf jĂ€hrlich 100 Euro vor. Geregelt wird dies in § 40b Absatz 3 EStG.
Im Falle, dass die Freigrenze ĂŒberschritten wird, ist der gesamte Beitrag steuerpflichtig.
Die Lohnsteuerpauschalierung der BeitrÀge
GrundsĂ€tzlich sind steuerpflichtige BeitrĂ€ge des Arbeitnehmers individuell nach den ELStAM zu versteuern. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer fĂŒr die steuerpflichtigen BeitrĂ€ge mit 20 Prozent vom Arbeitgeber pauschaliert werden â dazu zĂ€hlt die Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber fĂŒr mindestens zwei Arbeitnehmer abschlieĂt.
Dabei darf der durchschnittliche Beitrag (nach Abzug der steuerfreien Anteile gegen berufliche UnfĂ€lle) 62 Euro (Stand 2019) je Arbeitnehmer nicht ĂŒbersteigen. Wie bereits anfangs geschrieben, erhöht sich dieser Durchschnittsbetrag auf 100 Euro je Mitarbeiter.
WofĂŒr benötigen Arbeitnehmer eine Gruppenunfallversicherung?/p>
Mit dieser Versicherung ist es möglich, Arbeitnehmer gegen UnfĂ€lle ĂŒber das Unternehmen zu versichern. Je nach Versicherungsvertrag und Versicherungsgesellschaft kann die Absicherung nur WegeunfĂ€lle oder reine BetriebsunfĂ€lle oder eventuell auch UnfĂ€lle in der Freizeit umfassen. FĂŒr den Arbeitgeber sind die BeitrĂ€ge zur Gruppenunfallversicherung Betriebskosten, die er entsprechend steuerlich absetzen kann. FĂŒr den Arbeitnehmer ist eine Gruppenunfallversicherung hĂ€ufig gĂŒnstiger als die private Variante. Hinzu kommt, dass unter BerĂŒcksichtigung der Freigrenzen und gesetzlichen Vorgaben die Gruppenunfallversicherung sozialversicherungsfrei ist und steuerliche Vorteile bringt.
Beispiel:
Eine Gruppenunfallversicherung ist fĂŒr 10 Mitarbeiter im Unternehmen ab 2020 abgeschlossen. Der Gesamtbeitrag betrĂ€gt 1.200,00 âŹ. Entsprechend 120,00 ⏠je Mitarbeiter. Davon entfallen 50 % auf privates und 50 % auf berufliches Risiko. Entsprechend jeweils 60,00 âŹ. Der berufliche Anteil teilt sich wiederum noch in 60 % fĂŒr die Fahrten Wohnung â 1. TĂ€tigkeitsstĂ€tte und 40 % fĂŒr berufliche AuswĂ€rtsfahrten. Somit entfallen 20 % (40 % von 50 %) auf berufliche UnfĂ€lle. Dieses entspricht bei 120,00 ⏠Gesamtbeitrag 24,00 ⏠beruflicher Anteil. Dieser Anteil ist steuerfrei. Der damit zu versteuernde private Anteil dieser Gruppenunfallversicherung liegt somit bei 96,00 ⏠und damit unter 100,00 âŹ, wodurch dieser Anteil mit 20 % pauschal versteuert werden kann.