Die Gruppenunfallversicherung

Artikel aktualisiert am 19.07.2024

 

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter im Rahmen einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung zu versichern. Das heißt, mindestens zwei Arbeitnehmer mĂŒssen gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag gegen betriebliche und/oder private UnfĂ€lle versichert sein. Haben die Arbeitnehmer eigene AnsprĂŒche aus dem Versicherungsvertrag, sind die BeitrĂ€ge lohnsteuerpflichtig. Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die steuerpflichtigen BeitrĂ€ge pauschal mit 20 Prozent zu versteuern – wenn der Beitragsaufwand im Durchschnitt je Mitarbeiter derzeit 62 Euro (Stand 2019) ohne die Versicherungssteuer – nicht ĂŒbersteigt. Dabei können Beitragsanteile zur Versicherung gegen berufliche UnfĂ€lle und das Unfallrisiko bei AuswĂ€rtstĂ€tigkeiten herausgerechnet werden. Diese Anteile sind steuerfrei.

Ab Januar 2020 sieht das BĂŒrokratieentlastungsgesetz eine Anhebung auf jĂ€hrlich 100 Euro vor. Geregelt wird dies in § 40b Absatz 3 EStG.

Im Falle, dass die Freigrenze ĂŒberschritten wird, ist der gesamte Beitrag steuerpflichtig.

Die Lohnsteuerpauschalierung der BeitrÀge

GrundsĂ€tzlich sind steuerpflichtige BeitrĂ€ge des Arbeitnehmers individuell nach den ELStAM zu versteuern. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer fĂŒr die steuerpflichtigen BeitrĂ€ge mit 20 Prozent vom Arbeitgeber pauschaliert werden – dazu zĂ€hlt die Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber fĂŒr mindestens zwei Arbeitnehmer abschließt.
Dabei darf der durchschnittliche Beitrag (nach Abzug der steuerfreien Anteile gegen berufliche UnfĂ€lle) 62 Euro (Stand 2019) je Arbeitnehmer nicht ĂŒbersteigen. Wie bereits anfangs geschrieben, erhöht sich dieser Durchschnittsbetrag auf 100 Euro je Mitarbeiter.

WofĂŒr benötigen Arbeitnehmer eine Gruppenunfallversicherung?/p>

Mit dieser Versicherung ist es möglich, Arbeitnehmer gegen UnfĂ€lle ĂŒber das Unternehmen zu versichern. Je nach Versicherungsvertrag und Versicherungsgesellschaft kann die Absicherung nur WegeunfĂ€lle oder reine BetriebsunfĂ€lle oder eventuell auch UnfĂ€lle in der Freizeit umfassen. FĂŒr den Arbeitgeber sind die BeitrĂ€ge zur Gruppenunfallversicherung Betriebskosten, die er entsprechend steuerlich absetzen kann. FĂŒr den Arbeitnehmer ist eine Gruppenunfallversicherung hĂ€ufig gĂŒnstiger als die private Variante. Hinzu kommt, dass unter BerĂŒcksichtigung der Freigrenzen und gesetzlichen Vorgaben die Gruppenunfallversicherung sozialversicherungsfrei ist und steuerliche Vorteile bringt.

Beispiel:

Eine Gruppenunfallversicherung ist fĂŒr 10 Mitarbeiter im Unternehmen ab 2020 abgeschlossen. Der Gesamtbeitrag betrĂ€gt 1.200,00 €. Entsprechend 120,00 € je Mitarbeiter. Davon entfallen 50 % auf privates und 50 % auf berufliches Risiko. Entsprechend jeweils 60,00 €. Der berufliche Anteil teilt sich wiederum noch in 60 % fĂŒr die Fahrten Wohnung – 1. TĂ€tigkeitsstĂ€tte und 40 % fĂŒr berufliche AuswĂ€rtsfahrten. Somit entfallen 20 % (40 % von 50 %) auf berufliche UnfĂ€lle. Dieses entspricht bei 120,00 € Gesamtbeitrag 24,00 € beruflicher Anteil. Dieser Anteil ist steuerfrei. Der damit zu versteuernde private Anteil dieser Gruppenunfallversicherung liegt somit bei 96,00 € und damit unter 100,00 €, wodurch dieser Anteil mit 20 % pauschal versteuert werden kann.

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