Digitaler UV-Lohnausweis ab 2017

Artikel aktualisiert am 23.08.2024

 

Zum 01.01.2017 wurde das bisherige Meldeverfahren für die gesetzliche Unfallversicherung durch das neue UV-Meldeverfahren mit digitalem Lohnnachweis ersetzt. Mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren soll er bisherige Lohnnachweis abgelöst werden. Das heißt, für das Beitragsjahr 2016 war der Lohnnachweis zusätzlich auf dem digitalen Wege zu übermitteln.

Stichtag der Meldung für das Beitragsjahr 2016 war der 16. Februar 2017.

 

Mann geht auf der Straße

 

Warum Lohnnachweis?

Der Lohnnachweis dient als Grundlage für die Berechnung des Beitrags, den die Unternehmen für ihre Beschäftigten als Unfallversicherungsschutz jährlich zahlen müssen. Das bisherige Entgeltnachweisverfahren wurde zum 01. Januar 2017 um den digitalen Lohnnachweis ergänzt.

Beschäftigt ein Unternehmen keine Mitarbeiter oder Aushilfen, muss keine Meldung des digitalen Lohnnachweises erfolgen.

Und ab dem 01. Januar 2019 soll das bisherige Lohnnachweisverfahren durch das neue UV-Meldeverfahren abgelöst werden.

 

Meldeverfahren für 2016 und 2017

Die Übergangsphase, bis das alte Meldeverfahren abgelöst und das neue UV-Meldeverfahren zum Tragen kommt, wird 2 Jahre dauern. Die Beitragsjahre 2016 und 2017 werden demnach zusätzlich zu dem digitalen Lohnnachweis über den bisherigen Weg (im Papierverfahren oder im Extranet) erstattet.

Das Beitragsjahr 2018 darf dann nur noch ausschließlich über den digitalen Lohnnachweis und das neue UV-Meldeverfahren erfolgen.

 

So funktioniert es: der UV-Lohnnachweis ab 2017

Für die Meldung des UV-Lohnnachweises seit diesem Jahr ist eine PIN notwendig. Diese wurde im Herbst vergangenen Jahres durch die Unfallversicherungsträger den Unternehmen zugesandt. Diese PIN wurde im Lohnerfassungsprogramm erfasst, zudem sollte ein Abgleich der erfassten Stammdaten im Programm erfolgt sein.

 

Die Eingabe der PIN-Nummer

Die von den Unfallversicherungsträgern versendete PIN ist fünfstellig und numerisch. Durch diese PIN identifizieren sich die Unternehmen innerhalb des neuen Verfahrens.

Wichtig: Liegt einem Unternehmen die PIN nicht vor, kann dieses nicht an dem neuen Verfahren teilnehmen und der neue elektronische UV-Lohnnachweis kann ebenfalls nicht versendet werden.

Allerdings sollte zum jetzigen Zeitpunkt die PIN eingegeben sein und jedes Unternehmen an der Übermittlung des digitalen UV-Lohnnachweises teilgenommen haben.

 

Die Meldung der Stammdaten an die Unfallversicherung

Bei diesem zweiten Schritt musste der Arbeitgeber einen automatisierten Abgleich der gepflegten Stammdaten in seinem Lohnabrechnungsprogramm vornehmen. Der Abgleich wurde von dem Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eingerichtet. Neben den Daten des eigenen Unternehmens wurden bei dem Abgleich folgende Daten übermittelt:

  • die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers

  • die erfasste PIN und

  • die UV-Mitgliedsnummer.

 

Rückmeldung der Stammdaten durch die Unfallversicherung

Die DGUV meldete – ebenfalls auf elektronischem Wege – die für das Unternehmen richtigen Daten, welche die Basis für die Zuordnung der Mitarbeiter zu den Gefahrtarifstellen bilden. Zudem wurde neben der Rückmeldung der Gefahrtarifstellen auch festgelegt, nach welchen Maßstäben die Beiträge errechnet werden sollen.

 

Übermittlung des elektronischen UV-Lohnnachweises

Bis zum 16. Februar diesen Jahres mussten die Unternehmen die UV-Lohnnachweise mit den Daten des Vorjahres elektronisch übermitteln – parallel zu dem bisherigen Verfahren. Ab 2019 wird es nur noch den elektronischen UV-Lohnnachweis geben, der die alleinige Grundlage für die Feststellung der Beitragsschuld des Unternehmens liefert.

Nachdem die Einführung des UV-Lohnnachweises bereits hinter uns liegt, wäre interessant zu wissen, wie das Ganze in Ihrem Unternehmen funktioniert hat? Hatten Sie Probleme oder lief alles reibungslos?

Weitere Beiträge

Arbeitgeber prüft Arbeitsverträge und Lohnunterlagen im Büro angesichts der geplanten Minijob-Reform

Minijobs vor dem Aus? Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Minijobs gehören seit Jahren fest zum deutschen Arbeitsmarkt. Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Büro, in Privathaushalten oder als Nebenverdienst: Für viele Betriebe sind geringfügige Beschäftigungen ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Arbeitsbedarf zu reagieren. ... weiterlesen

23. Juni 2026


Pflegekraft und Personalverantwortlicher besprechen gemeinsam die Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes auf die Lohnabrechnung

Pflegeneuordnungsgesetz: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz, vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.... weiterlesen

22. Juni 2026


minusstunden-vom-gehalt-abziehen

Minusstunden vom Gehalt abziehen – wann ist das zulässig?

Minusstunden sorgen in der Lohnabrechnung immer wieder für Unsicherheit: Darf der Arbeitgeber einfach weniger Gehalt zahlen, wenn Beschäftigte weniger gearbeitet haben als vereinbart? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie die Minusstunden entstanden sind und ob ein wirksames Arbeitszeitkonto vereinbart wurde.... weiterlesen

16. Juni 2026


Jahressteuergesetz 2026

Jahressteuergesetz 2026: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. Mai 2026 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Darin sind mehrere Änderungen vorgesehen, die für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung relevant werden können. Wichtig: Es handelt sich aktuell noch um einen Entwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte und Zeitpunkte noch ändern.... weiterlesen

5. Juni 2026


Symbolbild Aktivrente 2026: Ältere Person arbeitet weiterhin nach der Regelaltersgrenze

Aktivrente 2026: 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen – was Arbeitgeber wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Sie soll das Weiterarbeiten nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze attraktiver machen und älteren Beschäftigten einen finanziellen Anreiz geben, weiterhin im Beruf aktiv zu bleiben.... weiterlesen

21. Mai 2026


Dokument mit Stempel „abgelehnt" neben Euro-Geldscheinen – Bundesrat blockiert steuerfreie Entlastungsprämie

Bundesrat kippt Entlastungsprämie: Vorerst keine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer kommt vorerst nicht. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzespaket aktuell nicht zugestimmt und damit die Einführung der vorgesehenen Regelung gestoppt. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet das zunächst: Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung auf Basis der geplanten Entlastungsprämie kann derzeit nicht umgesetzt werden.... weiterlesen

12. Mai 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr