Elektronisches Fahrtenbuch: Voraussetzungen für die Nutzung eines Firmenwagens zu privaten Zwecken

Artikel aktualisiert am 28.11.2024

 

Wenn ein Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug des Arbeitgebers auch privat nutzen darf, kann der daraus resultierende geldwerte Vorteil alternativ zur 1%- oder 0,03%-Regelung nach Bruttolistenpreis durch die anteiligen Kosten für die private Nutzung berechnet werden. Dies erfordert allerdings den Einzelnachweis aller Fahrten mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs sowie den Nachweis der Gesamtkosten des Fahrzeugs (siehe „Firmenwagen zur privaten Nutzung“, Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2024, Nr. 2).

 

Laut aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein elektronisches Fahrtenbuch nur anerkennbar, wenn es technisch unmöglich ist, die einmal eingegebenen Daten nachträglich zu verändern, oder wenn solche Änderungen in der Datei selbst sichtbar und dokumentiert werden. Wenn man zusätzliche Listen einholen oder Anfragen bei Dritten wie Systemadministratoren stellen muss, um nachzuweisen, dass das elektronische Fahrtenbuch ein abgeschlossenes Verzeichnis darstellt, gilt diese Methode nicht als geeignet.

 

Der Bundesfinanzhof erklärt weiterhin, dass die Anforderungen an ein papierbasiertes und ein elektronisches Fahrtenbuch unterschiedlich sind. Beispielsweise ist die Dokumentation von Änderungen in der Datei nur bei einem elektronischen Fahrtenbuch relevant. Bei einem papierbasierten Fahrtenbuch müssen Änderungen klar als solche erkennbar sein, obwohl es keine „Datei“ gibt, sondern lediglich schriftliche Eintragungen. Ein Fahrtenbuch kann begrifflich nicht als solches gelten, wenn es lediglich eine lose Sammlung einzelner Daten (Blätter, Seiten) ohne äußeren Zusammenhang ist. Nur ein in Papierform geführtes Fahrtenbuch kann die notwendige buchförmige äußere Gestalt aufweisen, was bei einem elektronischen Fahrtenbuch nicht möglich ist.

 

Weitere Beiträge

Jahressteuergesetz 2026

Jahressteuergesetz 2026: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. Mai 2026 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Darin sind mehrere Änderungen vorgesehen, die für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung relevant werden können. Wichtig: Es handelt sich aktuell noch um einen Entwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte und Zeitpunkte noch ändern.... weiterlesen

5. Juni 2026


Symbolbild Aktivrente 2026: Ältere Person arbeitet weiterhin nach der Regelaltersgrenze

Aktivrente 2026: 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen – was Arbeitgeber wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Sie soll das Weiterarbeiten nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze attraktiver machen und älteren Beschäftigten einen finanziellen Anreiz geben, weiterhin im Beruf aktiv zu bleiben.... weiterlesen

21. Mai 2026


Dokument mit Stempel „abgelehnt" neben Euro-Geldscheinen – Bundesrat blockiert steuerfreie Entlastungsprämie

Bundesrat kippt Entlastungsprämie: Vorerst keine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer kommt vorerst nicht. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzespaket aktuell nicht zugestimmt und damit die Einführung der vorgesehenen Regelung gestoppt. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet das zunächst: Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung auf Basis der geplanten Entlastungsprämie kann derzeit nicht umgesetzt werden.... weiterlesen

12. Mai 2026


Acht-Stunden-Tag vor dem Aus? Arbeitszeit-Reform 2026 erklärt

Acht-Stunden-Tag vor dem Aus? Arbeitszeit-Reform 2026 erklärt

Die Diskussion um den klassischen Acht-Stunden-Tag sorgt derzeit bundesweit für Schlagzeilen. Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die künftig stärker auf eine maximale Wochenarbeitszeit statt auf tägliche Höchstgrenzen setzen könnte. Kritiker warnen bereits vor „13-Stunden-Tagen“ und sogar einer theoretischen „73,5-Stunden-Woche“. Doch was steckt wirklich hinter den Plänen – und was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?... weiterlesen

11. Mai 2026


GKV-Stabilisierungsgesetz-2026

GKV-Beitragssatzstabili­sierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Ziel ist es, die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren.... weiterlesen

7. Mai 2026


irmenwagen vor einer Garage – BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von Garagenkosten

BFH-Urteil: Garagenkosten zusätzlich zur 1%-Regelung versteuern

Mit Urteil vom 9. September 2025 (Az. VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die lohnsteuerliche Behandlung von Firmenwagen erneut präzisiert – mit spürbaren Auswirkungen für die Praxis. Im Fokus steht dabei die Frage, ob vom Arbeitgeber übernommene Garagen- und Stellplatzkosten bereits durch die 1%-Methode abgegolten sind.... weiterlesen

6. Mai 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr