Feiertage von Mitarbeitern im Homeoffice in anderen Bundesländern

Das Arbeiten im Homeoffice hat in den letzten Jahren stark zugenommen und stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor neue Herausforderungen – insbesondere, wenn es um gesetzliche Feiertage geht. Ein relevanter Aspekt in diesem Kontext ist die Frage, wie mit Feiertagen von Mitarbeitern umzugehen ist, die im Homeoffice in einem anderen Bundesland als dem des Unternehmenssitzes arbeiten. Da Deutschland föderal organisiert ist und jedes Bundesland seine eigenen Feiertagsregelungen hat, gibt es hier Unterschiede, die es zu beachten gilt.

 

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland richtet sich der Anspruch auf Feiertagsruhe nach dem Arbeitsort, also dem Bundesland, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet. Das bedeutet, dass für Mitarbeiter im Homeoffice die Feiertage des Bundeslandes gelten, in dem sich ihr Homeoffice befindet, und nicht die Feiertage des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat seinen Sitz in Hessen, ein Mitarbeiter arbeitet jedoch im Homeoffice in Bayern. Wenn der Mitarbeiter an einem bayerischen Feiertag arbeitet, der in Hessen kein Feiertag ist, hat er dennoch Anspruch auf den Feiertag nach bayerischem Recht. Das gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen in Hessen diesen Tag als regulären Arbeitstag führt.

 

Unterschiede in den Feiertagen

Die Bundesländer haben unterschiedliche Feiertage.

Einige Beispiele:

 

  • Koordinierung der Arbeitszeit: Unternehmen können durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung sicherstellen, dass Mitarbeiter in verschiedenen Bundesländern nach ihren jeweiligen Feiertagsregelungen arbeiten und trotzdem Projekte und Aufgaben effizient erledigt werden.

  • Klarheit in Arbeitsverträgen: Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, Regelungen zur Arbeit im Homeoffice und den damit verbundenen Feiertagen bereits in den Arbeitsverträgen festzulegen. Es sollte festgehalten werden, dass die Feiertage des tatsächlichen Arbeitsortes – also des Bundeslandes, in dem das Homeoffice liegt – gelten.

  • Kompensation für Arbeitsleistung an Feiertagen: Sollte ein Mitarbeiter trotz eines Feiertages in seinem Bundesland arbeiten wollen oder müssen, kann dies als Überstunde gezählt oder durch einen späteren Freizeitausgleich kompensiert werden.

  • Technische Unterstützung und Arbeitsanweisungen: Da an Feiertagen in einem Bundesland gegebenenfalls weniger Mitarbeiter arbeiten, müssen Unternehmen technische und organisatorische Lösungen finden, um die Arbeitsprozesse auch an Tagen aufrechtzuerhalten, an denen nur ein Teil der Belegschaft im Einsatz ist.

 

Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen

Mit der zunehmenden Bedeutung des Homeoffice wird die Frage nach Feiertagsregelungen für Mitarbeiter, die remote arbeiten, immer relevanter. Einige Arbeitsrechtsexperten fordern, dass die bestehenden Gesetze besser an die moderne Arbeitswelt angepasst werden. Es wird beispielsweise diskutiert, ob ein bundeseinheitlicher Mindeststandard für Feiertage eingeführt werden sollte, um solche Herausforderungen zu umgehen.

Auf der anderen Seite gibt es keine konkreten politischen Initiativen, die kurzfristig eine Vereinheitlichung der Feiertage auf Bundesebene vorsehen. Es bleibt also vorerst bei den föderalen Regelungen, was Unternehmen dazu zwingt, sich flexibel auf die verschiedenen Feiertage ihrer Mitarbeiter einzustellen.

 

Fazit

Die Frage der Feiertage für Mitarbeiter im Homeoffice in anderen Bundesländern ist ein Thema, das sowohl arbeitsrechtliche als auch organisatorische Aspekte umfasst. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf die Feiertage des Bundeslandes, in dem sie im Homeoffice arbeiten. Für Unternehmen ist es entscheidend, flexible Regelungen zu finden, um trotz unterschiedlicher Feiertage einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

Die zunehmende Verbreitung von Homeoffice wird diese Thematik weiter in den Fokus rücken, und es ist möglich, dass in Zukunft neue gesetzliche Regelungen diskutiert werden, um auf diese veränderten Arbeitsrealitäten besser einzugehen. Bis dahin ist eine klare Kommunikation und vertragliche Absicherung der Schlüssel, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Weitere Beiträge

Dame im Büro im Öffentlichen Dienst

Minijobs im öffentlichen Dienst: Wann Sozialversicherungspflicht droht

Personalabteilungen im öffentlichen Dienst stehen bei geringfügig Beschäftigten vor einer wachsenden Herausforderung: Unter bestimmten Umständen können bislang sozialversicherungsfreie Minijobs plötzlich beitragspflichtig werden. Grund dafür sind zusätzliche Beiträge zur Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes), die bei Minijobbern anfallen und das sozialversicherungspflichtige Entgelt erhöhen. ... weiterlesen

5. Januar 2026


Mittels Taschenrechner Sonderzahlungen berechnen

Lohnsteuer und Sozialabgaben bei Sonderzahlungen richtig berechnen

Was sind Sonderzahlungen? Als Sonderzahlungen (auch sonstige Bezüge) gelten Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder andere Gratifikationen, die zusätzlich zum laufenden Monatsgehalt gezahlt werden. Diese Sonderzahlungen sind voll lohnsteuerpflichtig – es gibt keine generelle Steuerbefreiung für Boni oder Weihnachtsgeld. Allerdings erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer auf Sonderzahlungen anders als beim laufenden Arbeitslohn.... weiterlesen

19. Dezember 2025


Arbeitsplatzbrille: Wann darf der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstatten?

Arbeiten am Bildschirm kann die Augen stark belasten. Über 80 % der Beschäftigten, die mehr als drei Stunden täglich am Monitor arbeiten, klagen über Beschwerden wie Kopfschmerzen oder trockene Augen. Abhilfe schafft oft eine Arbeitsplatzbrille (auch Bildschirmarbeitsplatzbrille genannt) – eine spezielle Brille für die Computerarbeit. Doch wann und unter welchen Bedingungen kann der Arbeitgeber die Kosten einer solchen Brille steuerfrei übernehmen? Im Folgenden erklären wir die Voraussetzungen, Rechte und Abgrenzungen in verständlicher Form.... weiterlesen

3. Dezember 2025


Newsletter 2026

Payroll 2026 – Änderungen, Gesetze und Handlungs­empfehlungen

2026 bringt eine Reihe wichtiger Änderungen in Steuerrecht, Sozialversicherung und Lohnabrechnung. Dieser Überblick zeigt die zentralen Neuerungen für Arbeitgeber, Minijobber, Fachkräfte und Unternehmen. Die Inhalte basieren auf den offiziellen Änderungen sowie den ergänzenden Hinweisen von Lohndirekt.... weiterlesen

25. November 2025


betriebliche Altersversorgung 2027

bAV-Förderung nach § 100 EStG: höhere Zuschüsse ab 2027

Ab 2027 tritt eine wichtige Verbesserung bei der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Kraft. Arbeitgeber erhalten künftig einen höheren Steuerzuschuss, wenn sie Beschäftigten mit geringem Einkommen einen zusätzlichen Beitrag zur bAV zahlen. Dieser sogenannte Förderbetrag nach § 100 EStG (umgangssprachlich Geringverdiener-Förderung) soll künftig noch attraktiver werden, um mehr Beschäftigte beim Aufbau einer Betriebsrente zu unterstützen.... weiterlesen

5. November 2025


Gesetzlicher Mindestlohn 2026

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 € – Minijob-Grenze steigt auf 603 €

Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn voraussichtlich auf 13,90 € brutto pro Stunde angehoben (ab 2027 dann 14,60 €). Diese Erhöhung geht auf den Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission vom Juni 2025 zurück und wird durch Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums umgesetzt. ... weiterlesen

30. Oktober 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr