Praktikanten in der Lohnabrechnung 2026: Mindestlohn, Sozialversicherung, Steuer

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Praktikant ist nicht gleich Praktikant: Ob Sie den Mindestlohn von 13,90 € zahlen müssen, ob Sozialversicherungsbeiträge anfallen und mit welchem Personengruppenschlüssel Sie melden, entscheidet allein die Art des Praktikums. Ein Pflichtpraktikum während des Studiums ist sozialversicherungsfrei, ein vorgeschriebenes Vorpraktikum kostet dagegen auch ohne Vergütung Beiträge – und ein freiwilliges Praktikum nach dem Studium ist schlicht ein Arbeitsverhältnis. Wir zeigen, wie Sie Praktikanten 2026 in der Lohnabrechnung richtig einordnen, was in den Praktikumsvertrag gehört und was beim Schülerpraktikum gilt.

Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026

  • Kein Mindestlohn bei Pflichtpraktika sowie bei freiwilligen Orientierungs- oder studienbegleitenden Praktika bis drei Monate. Dauert ein freiwilliges Praktikum länger, sind 13,90 € je Stunde ab dem ersten Tag fällig.
  • Ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum (während des Studiums) ist in allen Zweigen der Sozialversicherung frei – unabhängig von Dauer und Vergütung.
  • Ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ist beitragspflichtig, ohne Vergütung in Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einem fiktiven Entgelt von 39,55 € – die Beiträge trägt der Arbeitgeber.
  • Freiwillige Praktika werden wie normale Beschäftigungen behandelt: Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Werkstudentenregeln sind möglich.
  • Ein Schülerpraktikum der Schule ist keine Beschäftigung – keine Sozialversicherung, kein Mindestlohn, keine Meldung.

 

Wer gilt als Praktikant?

Praktikant ist nach § 22 Abs. 1 Mindestlohngesetz, wer sich für eine begrenzte Dauer praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einer betrieblichen Tätigkeit aneignet, um sich auf einen Beruf vorzubereiten – ohne dass es sich um eine Berufsausbildung handelt. Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie das Praktikum tatsächlich abläuft. Steht nicht das Lernen, sondern die Arbeitsleistung im Vordergrund, liegt ein normales Arbeitsverhältnis vor – mit Mindestlohn, Beiträgen und Lohnsteuer, auch rückwirkend.

Für die Lohnabrechnung zählen zwei Fragen: Ist das Praktikum vorgeschrieben (Studien-, Prüfungs- oder Ausbildungsordnung, Schulrecht)? Und wann findet es statt – vor dem Studium (Vorpraktikum), während der Immatrikulation (Zwischenpraktikum) oder nach dem Abschluss (Nachpraktikum)? Kein Praktikum im Sinne dieses Beitrags sind Werkstudentenjobs, Ferienjobs und kurze Schnuppertage vor einer Einstellung; dafür gibt es eigene Beiträge zu Studentenjobs, Ferienjobs für Schüler und Probearbeit und Schnuppertage.

 

Entscheidungsmatrix: Praktikumsart, Mindestlohn und Sozialversicherung

Suchen Sie die passende Zeile – sie zeigt, ob Mindestlohn gilt, welche Versicherungszweige betroffen sind und welche Schlüssel Sie in der Meldung verwenden (Personengruppe/Beitragsgruppe).

Praktikumsart
Mindestlohn
Sozialversicherung
PGR / BGR
Vorgeschriebene Praktika (Pflichtpraktikum)
Zwischenpraktikumwährend des Studiums, in der Studienordnung vorgeschrieben
Mindestlohnnein
Sozialversicherungversicherungsfrei in KV, PV, RV, AV – egal wie lange und wie hoch vergütet. Mit Vergütung: Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld
PGR / BGR190 / 0000nur bei Vergütung melden
Vor- oder Nachpraktikum, mit Vergütungvor Studienbeginn oder nach Abschluss, vorgeschrieben
Mindestlohnnein
Sozialversicherungversicherungspflichtig in allen Zweigen; kein Minijob, kein Übergangsbereich. Bis 325 € trägt der Arbeitgeber alle Beiträge
PGR / BGR105 / 1111bis 325 €: 121
Vor- oder Nachpraktikum, ohne Vergütungvorgeschrieben
Mindestlohnnein
SozialversicherungRV und AV aus fiktiv 39,55 €/Monat, Arbeitgeber zahlt allein. KV/PV über Familien- oder eigene Praktikantenversicherung
PGR / BGR105 / 0110
Freiwillige Praktika
Orientierungspraktikumvor Ausbildung oder Studium
Mindestlohnbis 3 Monate nein
Sozialversicherungohne Vergütung frei. Mit Vergütung wie normale Beschäftigung: Minijob bis 603 €, kurzfristig bis 3 Monate/70 Tage oder voll pflichtig
PGR / BGR109 / 110 / 101
Studienbegleitendes Praktikumfreiwillig, während der Immatrikulation
Mindestlohnbis 3 Monate nein
SozialversicherungWerkstudentenregeln: bis 20 Std./Woche nur RV-pflichtig; Minijob bis 603 € möglich
PGR / BGR106 / 0100oder 109
Praktikum nach Abschlussfreiwillig, nach Ausbildung oder Studium
Mindestlohnja, ab Tag 1
Sozialversicherungnormale Beschäftigung: Minijob, Übergangsbereich oder voll pflichtig
PGR / BGR101 / 1111oder 109
Schüler
Schülerpraktikum der SchuleBetriebspraktikum als Schulveranstaltung
Mindestlohnnein
Sozialversicherungkeine Beschäftigung, versicherungsfrei – auch mit Taschengeld. Unfallschutz über die Schule
PGR / BGRkeine Meldung

PGR = Personengruppenschlüssel, BGR = Beitragsgruppenschlüssel. 109 = Minijob, 110 = kurzfristige Beschäftigung, 101 = sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Der Beitragsgruppenschlüssel hängt im Einzelfall von der Versicherungssituation ab; die Werte sind Regelfälle. Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €.

 

Mindestlohn für Praktikanten: die Ausnahmen nach § 22 MiLoG

Grundsätzlich gelten Praktikanten beim Mindestlohn als Arbeitnehmer. Seit dem 1. Januar 2026 sind das 13,90 € brutto je Stunde. Das Gesetz nimmt aber vier Gruppen aus:

Ausnahme
Voraussetzung
Pflichtpraktikum (Nr. 1)
vorgeschrieben durch Schulrecht, Ausbildungsordnung, Hochschulrecht oder eine gesetzlich geregelte Berufsakademie – ohne zeitliche Grenze
Orientierungspraktikum (Nr. 2)
freiwillig, bis zu drei Monate, zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium
Begleitendes Praktikum (Nr. 3)
freiwillig, bis zu drei Monate, begleitend zu Ausbildung oder Studium – nur, wenn vorher noch kein solches Praktikum beim selben Betrieb bestand
Einstiegsqualifizierung / Berufsausbildungsvorbereitung (Nr. 4)
nach § 54a SGB III bzw. §§ 68–70 BBiG

Unabhängig davon gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2 MiLoG).

 

Was passiert nach drei Monaten?

Die Drei-Monats-Grenze ist keine Freigrenze. Ist ein freiwilliges Praktikum von vornherein länger angelegt oder wird es über drei Monate hinaus verlängert, schulden Sie nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums den Mindestlohn rückwirkend ab dem ersten Tag. Unterbrechungen aus persönlichen Gründen – etwa Krankheit oder Urlaub – verlängern das Praktikum nach dem Bundesarbeitsgericht nicht automatisch über die Grenze, solange die einzelnen Abschnitte zusammenhängen und insgesamt drei Monate nicht überschreiten (BAG, Urteil vom 30.01.2019, 5 AZR 556/17).

 

Pflichtpraktikum vor dem Studium

Auch ein Praktikum, das eine Hochschule als Zulassungsvoraussetzung verlangt, ist ein Pflichtpraktikum und damit mindestlohnfrei (BAG, Urteil vom 19.01.2022, 5 AZR 217/21). Lassen Sie sich die einschlägige Studien- oder Zulassungsordnung vorlegen und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen. Kontrollen und Bußgelder rund um den Mindestlohn erklärt unser Beitrag Mindestlohn: Wann Bußgelder drohen.

Kein Mindestlohn heißt nicht automatisch „unbezahlt“: Für Praktikanten, die unter § 26 Berufsbildungsgesetz fallen, verweist das Gesetz auf den Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 17 Abs. 1 BBiG). Für Pflichtpraktika im Rahmen eines Hochschulstudiums gilt das in der Regel nicht.

 

Sozialversicherung je Praktikumsart

Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Studierende, die während ihres Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei – unabhängig von Dauer, Arbeitszeit und Vergütung. Das gilt auch für Studierende ausländischer Hochschulen. Zahlen Sie eine Vergütung, melden Sie den Praktikanten mit Personengruppe 190 und Beitragsgruppe 0000 an und ab und führen die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage ab. Ohne Vergütung entfällt die Meldung. Unfallversichert ist der Praktikant in jedem Fall über Ihre Berufsgenossenschaft.

 

Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum

Wer vor der Einschreibung oder nach dem Abschluss ein vorgeschriebenes Praktikum macht, ist kein Student, sondern gilt als zur Berufsausbildung beschäftigt. Folgen: Ein Minijob ist ausgeschlossen, der Übergangsbereich gilt nicht, und auch ohne Vergütung entstehen Beiträge.

  • Mit Vergütung über 325 €: Versicherungspflicht in allen Zweigen, Beiträge wie bei Auszubildenden je zur Hälfte (Personengruppe 105, Beitragsgruppe 1111).
  • Mit Vergütung bis 325 €: Geringverdienergrenze – Sie tragen den gesamten Beitrag allein und melden mit Personengruppe 121.
  • Ohne Vergütung: Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einem fiktiven Entgelt von 1 % der Bezugsgröße, 2026 also 39,55 € im Monat (Personengruppe 105, Beitragsgruppe 0110). Die Beiträge zahlen Sie als Arbeitgeber allein. Kranken- und Pflegeversicherung laufen über die Familienversicherung oder – falls diese nicht besteht – über eine eigene Praktikantenversicherung, die der Praktikant selbst bezahlt.
Beispiel 1: Vorpraktikum ohne Vergütung
fiktives Entgelt (1 % Bezugsgröße)39,55 €
Rentenversicherung 18,6 %7,36 €
Arbeitslosenversicherung 2,6 %1,03 €
Arbeitgeber zahlt je Monat8,39 €
Beispiel 2: Vorpraktikum mit 300 € Vergütung
Krankenversicherung 14,6 % + 2,9 %52,50 €
Pflegeversicherung 3,6 %10,80 €
Rentenversicherung 18,6 %55,80 €
Arbeitslosenversicherung 2,6 %7,80 €
Arbeitgeber zahlt allein126,90 €

Beispielwerte für einen vollen Kalendermonat, Werte 2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Umlagen. Der Praktikant erhält die 300 € ungekürzt.

 

Freiwilliges Praktikum

Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ohne Vergütung ist sozialversicherungsfrei. Mit Vergütung behandeln Sie es wie jede andere Beschäftigung – nur bei freiwilligen Praktika gelten die Minijob-Regeln:

  • Vergütung bis 603 € im Monat: Minijob (Personengruppe 109) mit Pauschalbeiträgen.
  • Auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet und nicht berufsmäßig: kurzfristige Beschäftigung (Personengruppe 110), beitragsfrei.
  • Während des Studiums mit höchstens 20 Wochenstunden: Werkstudentenregeln, nur rentenversicherungspflichtig (Personengruppe 106) – Details im Beitrag Studentenjobs in der Lohnabrechnung.
  • Sonst: reguläre Versicherungspflicht; bei 603,01 bis 2.000 € im Übergangsbereich.

 

Lohnsteuer bei Praktikanten

Steuerlich gibt es keine Sonderregeln: Eine Praktikumsvergütung ist Arbeitslohn und wird nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet – auch beim sozialversicherungsfreien Zwischenpraktikum. Sie benötigen dafür Steuer-ID und Geburtsdatum. Bei typischen Praktikumsvergütungen fällt in Steuerklasse I wegen des Grundfreibetrags (2026: 12.348 €) häufig keine oder nur wenig Lohnsteuer an. Wird das freiwillige Praktikum als Minijob abgerechnet, kommt die Pauschalsteuer von 2 % in Betracht; ELStAM brauchen Sie dann nicht.

 

Schülerpraktikum: Aufwandsentschädigung und Steuer

Das Betriebspraktikum, das die Schule in der Regel in Klasse 8 bis 10 organisiert, ist eine Schulveranstaltung mit verlegtem Lernort. Die Schülerinnen und Schüler bleiben Schüler, sie werden weder Arbeitnehmer noch Auszubildende. Deshalb gilt:

  • keine Sozialversicherung und keine Meldung – auch dann nicht, wenn Sie als Anerkennung ein Taschengeld zahlen,
  • kein Mindestlohn (Pflichtpraktikum nach Schulrecht, zudem meist unter 18 Jahren),
  • Unfallversicherung über die Schule, nicht über Ihre Berufsgenossenschaft,
  • das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt: Arbeitszeit, Pausen und verbotene Tätigkeiten beachten.

Ist eine Aufwandsentschädigung beim Schülerpraktikum steuerfrei? Eine ausdrückliche Steuerbefreiung für „Aufwandsentschädigungen“ an Schülerpraktikanten gibt es nicht. Unproblematisch ist der Ersatz tatsächlicher Kosten, etwa die Fahrkarte oder Arbeitskleidung gegen Beleg. Ein kleines pauschales Taschengeld wird in der Praxis meist ohne Lohnsteuerabzug ausgezahlt, weil keine Beschäftigung vorliegt; abschließend geregelt ist das allerdings nicht. Selbst wenn es als Einkommen gilt, bleibt es bei Schülern wegen des Grundfreibetrags in aller Regel steuerlich folgenlos. Halten Sie Betrag und Zweck schriftlich fest und stimmen Sie größere Zahlungen mit Ihrem Steuerberater ab.

Anders ist es bei einem freiwilligen Praktikum in den Ferien, das Schüler auf eigene Faust machen: Ohne Vergütung ist es versicherungsfrei, mit Vergütung gelten die Regeln für Ferienjobs von Schülern.

 

Praktikumsvertrag und Nachweisgesetz

Für Praktikanten, die beim Mindestlohn als Arbeitnehmer gelten – also alle, die nicht unter die Ausnahmen fallen –, schreibt § 2 Abs. 1a Nachweisgesetz eine schriftliche, unterschriebene Niederschrift vor. Sie muss unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens vor Beginn des Praktikums ausgehändigt werden. Die für Arbeitsverträge seit 2025 mögliche Textform (z. B. per E-Mail) gilt für Praktikanten nicht; eine elektronische Form ist ausgeschlossen. Mindestinhalt:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Lern- und Ausbildungsziele des Praktikums
  • Beginn und Dauer
  • regelmäßige tägliche Praktikumszeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Auch bei Pflicht- und Orientierungspraktika ist ein schriftlicher Vertrag mit diesen Punkten sinnvoll: Er dokumentiert den Ausbildungszweck und die Dauer – genau das, was bei einer Prüfung zählt.

Praxis-Tipp: Legen Sie für jeden Praktikanten drei Nachweise zu den Entgeltunterlagen: die Immatrikulationsbescheinigung für den Praktikumszeitraum, einen Auszug aus der Studien- oder Prüfungsordnung bzw. eine Bescheinigung der Hochschule, dass das Praktikum vorgeschrieben ist, und den Praktikumsvertrag mit Beginn und Ende. Fehlen diese Belege, kann die Betriebsprüfung das Praktikum als normales Arbeitsverhältnis werten und Beiträge sowie Mindestlohn nachfordern. Planen Sie Verlängerungen freiwilliger Praktika vorab – schon ein Tag über drei Monate kann den Mindestlohn für die gesamte Dauer auslösen.

 

FAQ zu Praktikanten in der Lohnabrechnung

Müssen Praktikanten 2026 Mindestlohn bekommen?

Nur bei freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern, oder bei Praktika nach abgeschlossener Ausbildung bzw. abgeschlossenem Studium. Dann sind 13,90 € je Stunde fällig. Pflichtpraktika, Orientierungs- und begleitende Praktika bis drei Monate sowie Praktikanten unter 18 ohne Berufsabschluss sind ausgenommen.

Muss ein Pflichtpraktikant Sozialversicherung zahlen?

Während des Studiums nicht: Das vorgeschriebene Zwischenpraktikum ist in allen Zweigen versicherungsfrei. Vor der Einschreibung oder nach dem Abschluss ist ein vorgeschriebenes Praktikum dagegen versicherungspflichtig. Bis 325 € Vergütung trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein, darüber teilen sich beide Seiten die Beiträge.

Kann ich einen Praktikanten als Minijobber abrechnen?

Nur bei einem freiwilligen Praktikum mit einer Vergütung bis 603 € im Monat. Vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika gelten als Beschäftigung zur Berufsausbildung und sind deshalb nie ein Minijob.

Ist die Aufwandsentschädigung beim Schülerpraktikum steuerfrei?

Eine eigene Steuerbefreiung gibt es nicht. Erstattete Fahrtkosten und andere belegte Auslagen bleiben steuerfrei. Ein kleines Taschengeld ist sozialversicherungsfrei und wird in der Praxis meist ohne Lohnsteuerabzug gezahlt; selbst wenn es als Einkommen gilt, fällt bei Schülern wegen des Grundfreibetrags in der Regel keine Steuer an.

Welcher Personengruppenschlüssel gilt für Praktikanten?

105 für vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika (bis 325 € Vergütung: 121), 190 für vergütete vorgeschriebene Zwischenpraktika, 106 für freiwillige Praktika nach Werkstudentenregeln, 109 für Minijobs, 110 für kurzfristige Beschäftigungen und 101 für reguläre Beschäftigungen. Was hinter den Schlüsseln steckt, erklärt unser Beitrag zum Beitragsgruppenschlüssel.

Braucht ein Praktikum einen schriftlichen Vertrag?

Für mindestlohnpflichtige Praktika ja: Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen vor Beginn schriftlich festhalten, unterschreiben und aushändigen – eine E-Mail reicht nicht. Bei Pflicht- und Orientierungspraktika ist ein schriftlicher Vertrag nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.

 

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