Meldeverfahren – fehlerfrei meistern

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Digitaler UV-Lohnnachweis, künftige A1-Bescheinigungen und diverse andere maschinelle Meldeverfahren nehmen einen immer größeren Raum in unserem Berufsalltag ein. Für Unternehmen bedeutet dies, zukünftig den Überblick zu behalten und Fehler zu vermeiden.

 
Ein Mensch erledigt das Meldeverfahren vor einem Laptop
 

Mit dem kürzlich verabschiedeten 6. SGB IV-Änderungsgesetz wurden zahlreiche neue Meldedialoge und –verfahren geschaffen – so auch die Annahme und die Verarbeitung der Sozialversicherungsrückmeldungen. Welche Meldungen müssen aktuell und zukünftig elektronisch übermittelt werden – ein kleiner Überblick soll Ihnen helfen.

 

Bevor Arbeitgeber mit der Abgabe des digitalen UV-Lohnnachweises starten können, ist ein Stammdatenabgleich mit der Unfallversicherung durchzuführen. So müssen beispielsweise, wenn der Betrieb unterjährig eingestellt wird oder keine Beschäftigten mehr hat, innerhalb von sechs Wochen der digitale Lohnnachweis übermittelt werden. Ist eine andere Berufsgenossenschaft zuständig, oder ändert sich die Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft aufgrund eines Unternehmerwechsels – ist ein UV-Lohnnachweis zu senden.

 

Ab 1. Juli 2017 müssen Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, maschinell den A1-Antrag übermitteln. Auch hierzu finden Sie nähere Angaben in unserem Beitrag Zukünftig wird Sie zur Pflicht, die maschinelle A1-Bescheinigung kommt.

 

Sofortmeldungen

Bereits seit 2009 sind Unternehmen dazu verpflichtet, in Wirtschaftsbranchen, bei denen die Schwarzarbeit verbreitet ist und das Risiko der illegalen Beschäftigung besteht, spätestens zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung vorzunehmen. Die Sofortmeldungen werden direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) gesendet.

Die Branchen, die spätestens bei Eintritt eines Mitarbeiters die Sofortmeldung abgeben müssen, sind

  • im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

  • im Baugewerbe

  • im Schaustellergewerbe

  • im Personenförderungsgewerbe

  • im Transport- und Speditionsgewerbe

  • bei Unternehmen, die der Forstwirtschaft angehören

  • im Gebäudereinigungsgewerbe und

  • in der Fleischwirtschaft.

 

Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Auch die Sozialversicherungsträger wie Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger benötigen zahlreiche Daten und Informationen, um die Leistungsansprüche der Versicherten feststellen zu können. Und genau dafür wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen.

Hierfür melden die Arbeitgeber alle versicherungstechnisch relevanten Daten der Mitarbeiter an die zuständigen Krankenkassen. Beschäftigt das Unternehmen geringfügig Beschäftigte, sind diese Daten an die Minijob-Zentrale zu senden.

Die Krankenkassen leiten die Daten an die DSRV weiter, damit die anderen Sozialversicherungsträger mit den Beschäftigungsdaten arbeiten können.

 

Elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL)

Damit Versicherte die ihnen zustehenden Entgeltersatzleistungen in korrekter Höhe und zeitnah erhalten, wurden die „Elektronischen Entgeltersatzleistungen“ von den Sozialversicherungsträgern eingeführt. An sie melden die Unternehmen die Höhe des Arbeitsentgelts des Versicherten und das auf dem elektronischen Weg.

 

Fehlende Meldung zieht Bußgeld nach sich

Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Änderungen der Betriebsdaten unverzüglich zu melden. Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz wurde eine Grundlage geschaffen, die es möglich macht, bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld zu erheben. Um dies zu vermeiden, sollten Änderungen, die das Unternehmen betreffen, unverzüglich gemeldet werden.

 

Weitere Beiträge

Berechnung von SV-Tagen

Wie berechnen sich die SV-Tage?

Bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern im Rahmen der Sozialversicherung taucht immer wieder der Begriff SV-Tage auf – also die Anzahl der Kalendertage, für die Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten sind. Doch wie genau werden diese SV-Tage berechnet? Die Grundlage dafür liefert § 1 Abs. 1 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).... weiterlesen

10. April 2025


Headset und Geld neben einer Tastatur

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen weiter

um Jahreswechsel 2024/2025 haben nahezu alle großen gesetzlichen Krankenkassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeiträge spürbar angehoben. Das Bundesgesundheitsministerium legte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 % fest – ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2024.... weiterlesen

8. April 2025


Mitarbeitende auf einer Firmenweihnachtsfeier

Weihnachtsfeier: Pauschalversteuerung und Sozialver­sicherungsfreiheit

Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier sind für Mitarbeiter ein Highlight, doch für Arbeitgeber gilt es, einige steuerliche Regeln zu beachten. Pro Mitarbeiter und Veranstaltung sind Zuwendungen bis zu 110 € steuer- und sozialversicherungsfrei – dieser... weiterlesen

7. April 2025


AuslandsAU

Muss der Arbeitgeber ausländische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen akzeptieren?

Arbeitnehmer, die während eines Auslandsaufenthalts erkranken, stehen oft vor der Frage, ob ihr Arbeitgeber eine im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) akzeptieren muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 284/24) wichtige Klarstellungen getroffen.​... weiterlesen

3. April 2025


Sozialversicherung

Warum die Freiheit in der Sozialversicherung auf pauschal versteuerte Entgelte nach dem 28.02. des Folgejahres verloren geht

In der Praxis der Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit pauschal versteuerten Entgelten umzugehen ist, insbesondere im Hinblick auf deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Ein zentraler Stichtag in diesem Zusammenhang ist der 28. Februar des Folgejahres. Nach diesem Datum geht in bestimmten Fällen die sogenannte "Freiheit in der Sozialversicherung" für pauschal versteuerte Entgelte verloren. Doch was genau bedeutet das, und warum ist dieser Stichtag so entscheidend? ... weiterlesen

2. April 2025


Mindestlohn

Stärkere Mindestlohnanhebung in Sicht: 15 Euro als Zielgröße

Neue Berechnungsmethode könnte zu kräftiger Erhöhung führen: Die nächste Anpassung des Mindestlohns in Deutschland dürfte deutlich höher ausfallen als in der Vergangenheit. Grund dafür ist eine neue Berechnungsgrundlage, die sich nicht mehr ausschließlich an der Tarifentwicklung der vergangenen Jahre orientiert, sondern auch einen Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. ... weiterlesen

1. April 2025


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    * - Pflichtfeld

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot an!


      * - Pflichtfeld

      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr