Mindestlohn 2024 in Deutschland: Neuerungen und Auswirkungen

Artikel aktualisiert am 27.03.2024

 

Seit Januar 2024 betrĂ€gt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro brutto je Stunde. Diese Anhebung von 41 Cent im Vergleich zum vorherigen Wert von 12 Euro brutto pro Stunde ist ein wichtiger Schritt, um die Lohnuntergrenze fĂŒr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stĂ€rken.

 

Was bedeutet das fĂŒr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks haben fĂŒr das Jahr 2024 Änderungen an den tariflichen Mindestlöhnen beschlossen. Diese werden in zwei Stufen eingefĂŒhrt:

 

  • Mehr Einkommen: Durch die Erhöhung des Mindestlohns erhalten BeschĂ€ftigte mit geringem Einkommen eine bessere Bezahlung. Dies kann ihre finanzielle Situation verbessern.

  • Schutz vor Ausbeutung: Der Mindestlohn dient als Schutz vor unangemessener Bezahlung und Ausbeutung. Arbeitgeber mĂŒssen nun mindestens 12,41 Euro pro Stunde zahlen.

  • WettbewerbsfĂ€higkeit der Unternehmen: Die Mindestlohnkommission berĂŒcksichtigt bei ihren Empfehlungen auch die WettbewerbsfĂ€higkeit der Unternehmen. Die moderate Erhöhung soll keine negativen Auswirkungen auf die BeschĂ€ftigung haben.

 

Die Rolle der Mindestlohnkommission:

Die Mindestlohnkommission ist ein unabhÀngiges Gremium, das den Einfluss des Mindestlohns auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen analysiert. Sie berÀt sich alle zwei Jahre und schlÀgt der Bundesregierung Anpassungen der Lohnuntergrenze vor.

Ihre Empfehlungen basieren auf der Tarifentwicklung und sollen einen fairen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und WettbewerbsfÀhigkeit ermöglichen.

 

Ausblick auf 2025:

Anfang 2025 wird der Mindestlohn erneut angehoben, diesmal auf 12,82 Euro pro Stunde.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die BeschÀftigungseffekte weiterhin positiv bleiben werden.

 

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2015 eingefĂŒhrt und gilt grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise fĂŒr Auszubildende, SelbststĂ€ndige oder Ehrenamtliche. Weitere Informationen zur Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung finden Sie auf der Themenseite Arbeit und Soziales der Bundesregierung.

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