Mit dem Ausbildungsgehalt lassen sich in der Regel keine großen Sprünge machen. Um sich das eine oder andere „mal zwischendurch“ leisten zu können, denken manche Azubis über einen Nebenjob parallel zu ihrer Ausbildung nach. Ist es möglich, neben der Ausbildung einem Nebenjob, beispielsweise in Form eines Minijobs, nachzugehen? In unserem Beitrag zeigen wir auf, was Auszubildende und Arbeitgeber wissen müssen.
Mindestvergütung für Auszubildende seit Januar 2020
Seit dem 01. Januar 2020 sind Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen und ausbilden, verpflichtet, den Auszubildenden den vorgegebenen Mindestlohn zu zahlen. Dieses, nach Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgelegte Ausbildungsgehalt, erhöht sich jährlich zu jedem Ausbildungsbeginn. Azubis, die ihre Ausbildung 2023 beginnen, müssen im ersten Ausbildungsjahr monatlich 620 Euro als Mindestlohn erhalten. Im zweiten Ausbildungsjahr müssen Azubis mindestens 732 Euro, im dritten Ausbildungsjahr mindestens 837 und im vierten Ausbildungsjahr mindestens 868 Euro verdienen (Stand 2023).
Auch wenn der Mindestlohn bei Auszubildenden als positiv anzusehen ist, die großen Sprünge sind dennoch nicht möglich. Die Lösung: ein Minijob neben der Ausbildung.
Hierbei gibt es die Ausnahme, dass die Auszubildenden in ihrem Ausbildungsbetrieb einen Minijob annehmen dürfen. Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer eine Hauptbeschäftigung in dem Unternehmen hat. In dem Fall darf er keinen Minijob beim gleichen Arbeitgeber annehmen.
Minijob neben der Ausbildung
… ist möglich. Der Grund: Die Berufsausbildung erfolgt im Rahmen eines Ausbildungsvertrags, während der Minijob im Rahmen eines Arbeitsvertrags geschlossen wird. Dadurch handelt es sich um kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis.
Hinweis:
Steht im Ausbildungsvertrag, dass der Arbeitgeber keine Nebenjobs duldet, müssen sich Auszubildende daran halten. Möchte die Auszubildende oder der Auszubildende einen Minijob bei einem anderen Unternehmen aufnehmen, muss der Ausbildungsbetrieb im Vorfeld darüber informiert werden.
Die Ausbildung wird als versicherungspflichtiger Hauptjob behandelt und gilt in der Sozialversicherung als versicherungspflichtig – auch wenn der Verdienst unter 520 Euro liegt.
Es ist also möglich, dass eine Auszubildende oder ein Auszubildender im gleichen Betrieb einen Minijob aufnimmt. Dieser darf die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro (Stand 2023) nicht überschreiten.
Wichtig:
Hat der Ausbildungsbetrag Betriebsferien, muss auch die Tätigkeit des Nebenjobs ruhen. Dies ist in § 8 Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Wie viele Stunden dürfen Azubis im Job arbeiten?
Die Arbeitsstunden im Nebenjob hängen von den Arbeitsstunden im Ausbildungsberuf ab. Die Zeitgrenzen, die der Gesetzgeber vorgibt, beziehen sich auf alle Arbeitsverhältnisse des Auszubildenden beziehungsweise Arbeitnehmers.
Ist der Auszubildende minderjährig, darf er an 5 Arbeitstagen höchstens 8 Stunden täglich und wöchentlich 40 Stunden arbeiten. Das heißt, die Summe der Arbeitsstunden aus Ausbildungsverhältnis und Minijob dürfen die gesetzlichen Vorgaben nicht überschreiten.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz: sie dürfen maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten und auch bei ihnen darf die tägliche Arbeitszeit die 8 Stunden nicht überschreiten.